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Aktueller Online-Flyer vom 18. April 2024  

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Sport
EM 2008, Heeresamt-Blockade, “Reclaim the streets” und anderes
„Wenn das jeder machen würde!“
Von Eberhard Reinecke

Unser Autor, von Beruf Rechtsanwalt, betrachtet das Fanverhalten zur EM 2008 einmal mit den üblichen Maßstäben eines Staatsanwalts. Wenn doch die Staatsgewalt immer so großzügig mit mehr oder weniger spontanen Ausbrüchen der Bevölkerung wäre. - Die Redaktion.  
Straftat Nötigung

„Wenn das jeder machen würde“, ist nicht nur einer der dümmsten, sondern auch einer der am häufigsten von Juristen gesprochen Sätze. Er soll klar machen, dass das Recht angeblich immer und überall und ohne Ansehen der Person und Motive gilt. Es gibt ja Gerichte, über denen man heute noch - natürlich in Latein - so schöne Sätze wie „Welt wird vergehen, Recht bleibt bestehen“ findet.
 
Als aus Protest gegen den Nato-Doppelbeschluss vor ziemlich genau 25 Jahren das Heeresamt an der Brühler Strasse blockiert wurde, konnte auch kein Richter und kein Staatsanwalt erklären, warum es eigentlich - angesichts der Bedrohung durch einen Atomkrieg - zu verurteilen ist, wenn mal für einen Tag Soldaten nicht an ihren Arbeitsplatz können. „Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder jeden am Betreten seiner Arbeitsstelle hindern kann?“ war dann eher die Reaktion, obwohl natürlich nicht jeder jeden hinderte.

Auch nach der etwas liberaleren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Blockade von ca. mehr als 10 bis 15 Minuten dann als Nötigung strafbar, wenn damit die Durchfahrt/der Durchweg nicht nur psychisch sondern auch physisch behindert wird. Die sogenannten. Fernziele (d.h. die politischen Forderungen) von Demonstranten sind nach der Rechtsprechung nur bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Gemessen an diesen Grundsätzen wird nach jedem Fußballspiel Nötigung begangen. Wenn die Ringe zwischen Friesenplatz und Barbarossaplatz dicht sind, ist das im Sinne dieser Rechtsprechung Nötigung.


Natürlich ermittelt niemand
Quelle: www.ciupa.de


Natürlich ermittelt niemand. Anders als nach der Aktion „Reclaim the streets!“ vom 18. April. Hektik brach aus, weil die Polizei - trotz vorheriger öffentlicher Ankündigung - nicht vorbereitet war. Jetzt soll es Ermittlungen wegen Nötigung und Landfriedensbruchs geben. Nicht dass ich für die Strafverfolgung von Fußballfans bin, wir sollten uns nur daran erinnern, wenn es nach der nächsten „Reclaim the streets!“ Party wieder heißt: „Da könnte ja jeder kommen und überall...“ Belegt ist nun auch, dass es dem Verkehrsfluss in Köln kaum Abbruch täte, wenn der Bereich zwischen Friesen- und Barbarossaplatz Fußgängerzone wäre.

Ordnungswidrigkeiten wohin man sieht
 

Verstoß gegen die Anschnallpflicht?
Quelle: www.vietze.de
Doch das Füllhorn der Gesetzesüber- tretungen der Fußballfans ist groß. Dass man keinen Abfall, also auch keine Nationalfahnen einfach wegwerfen darf (selbst wenn sie sich bei schneller Fahrt lösen), ist ebenso bekannt, wie die Tatsache, dass Hupkonzerte sowohl gegen die Immissions- schutzgesetze wie die StVO verstoßen. Geradezu harmlos mutet mancher Partylärm und manche Aussengastronomie an, die schon zum Eingreifen der Polizei führte, im Vergleich zu den stundenlangen Hupkonzerten. Und wer sich aus dem Fenster oder Schiebedach des Autos zwängt, verstößt genauso gegen die Anschnallpflicht, wie der, der im Auto Cabrio steht.
 
Wem gehört die Fassade?
 
In früheren Zeiten wurden Nationalfahnen selten aus dem Fenster gehängt. Eher schon mal politische Plakate. Natürlich schritten auch hier die Hauseigentümer ein. Vor allem das Aushängen an der Fassade wurde von den Gerichten als Verstoß gegen den Mietvertrag angesehen, „da die Fassade nicht mit gemietet wurde“. Auch heute steht wohl in fast jedem Mietvertrag, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters etwas an der Fassade anbringen darf. Nun wir warten wir auf die ersten Prozesse, in denen deutsche Vermieter ihren türkischen Mietern das Raushängen der türkischen Fahne verbieten oder umgekehrt türkische Vermieter ihren deutschen Mietern das der Deutschlandfahne. Ob dann auch das Argument gilt: „Dann könnte ja jeder irgendwas heraushängen“?
 
Lernen von den Fußballfans?
 
Eigentlich ist ein Fußballspiel nichts Besonderes. Es spielen 22 Akteure mit einem Ball, eine Mannschaft gewinnt (meistens). Wenn das schon ein legaler Grund für Straßenbesetzungen, Hupkonzerte, öffentliche Feiern und geschmückte Fassaden ist, kann ich nur sagen: Ich kenne sicherlich 100 bessere Gründe für solche Zurückeroberung des öffentlichen Raums. Wenn das bei späteren Gelegenheiten „jeder machen würde“, hätte die EM 2008 sogar etwas für die Verbreitung der Bürgerrechte bewirkt. Oder werden wir dann einen anderen bei Juristen so beliebten Satz hören - nämlich: „Das ist doch etwas ganz anderes, das können Sie doch nicht miteinander vergleichen.“??? (PK)

Online-Flyer Nr. 152  vom 25.06.2008



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