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Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

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Medien
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll im Internet eingeschränkt werden
Kapitalinteressen haben Vorrang
Von Franz Kersjes

Seit einigen Monaten diskutieren Politiker, Wirtschaftsvertreter und die Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über die Rolle von ARD und ZDF im Internet. Fast täglich lassen die Zeitungsverleger in ihren Medien ihre Interessen verkünden mit der Absicht, ihre bestehenden und künftigen Geschäftsmodelle zu sichern. Sie fürchten ihre Unterlegenheit im Wettbewerb mit den Programmangeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. An ihrer Seite stehen viele Politiker wie so häufig, wenn es um die Sicherung von Kapitalrenditen geht.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich inzwischen über den Entwurf eines neuen Rundfunkstaatsvertrages weitgehend geeinigt. Er soll die Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begrenzen. ARD und ZDF sollen im Internet nur noch Inhalte anbieten dürfen, die sich auf ihre Sendungen beziehen. Alle nicht auf ihre Programme bezogenen Informationen müssen jeweils durch einen Drei-Stufen-Test genehmigt werden. Die Sender müssen darlegen, dass ihre Internet-Angebote „den gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen, den publizistischen Wettbewerb stärken und finanziell in einem angemessenen Rahmen bleiben“.
 
Negativliste für ARD- und ZDF-Angebote
 
Außerdem verabschiedeten die Ministerpräsidenten eine Negativliste für ARD- und ZDF-Angebote, die den Geschäftsinteressen der kommerziellen Medien entgegenstehen. Bislang stehen darauf rund 20 Geschäftsfelder, auf denen sich ARD und ZDF definitiv nicht betätigen dürfen. Das öffentlich-rechtliche Internetangebot muss generell werbe- und sponsoringfrei bleiben.


Rundfunkstaatsvertrag - gefällt
den Medienkonzernen überhaupt
nicht, Quelle: www.BR-online.de
Doch der absolute Höhepunkt der Einschränkungen besteht in der Regelung, dass alle Sendungen und Informationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter maximal nur noch sieben Tage angeboten werden dürfen. Also beispielsweise historisch wichtige Dokumentationen und Informationen zu längerfristigen Entwicklungen müssen künftig auch nach einer Woche aus dem Internet verschwinden. Das widerspricht auf jeden Fall den Bedürfnissen vieler Menschen! Die Verabschiedung des neu gefassten Mediengesetzes ist für den Herbst geplant. Es soll am 1. Mai 2009 in Kraft treten.
 
Schutzzäune gegen Demokratie und Pressefreiheit
 
Schutzzäune, die nun zur Unterstützung der Profitinteressen der kommerziellen Medien aufgestellt werden, schaden der Demokratie und der Pressefreiheit. Die Meinungsvielfalt wird wieder einmal eingeschränkt. Nur noch wenige Konzerne entscheiden heute über die Inhalte in Zeitungen, Zeitschriften und kommerziellen Fernsehsendern. Wichtig sind dabei nicht die Leser und Zuschauer, sondern wie viel Werbung sich akquirieren lässt. Die redaktionellen Beiträge sind meist darauf ausgerichtet, ein werbefreundliches Umfeld zu schaffen.

Kurt Beck
Stramm an der Seite der Renditejäger –
Kurt Beck, Foto: NRhZ-Archiv
Gewinnorientierte Medienunternehmen verkaufen erst ihre Produkte an die Leserschaft und dann die Leser an die Anzeigenkunden. Und so bleibt zu fragen: Warum soll es eigentlich nur öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und keine öffentlich-rechtliche Presse geben? Journalistenverbände und Gewerkschaften  haben in der Vergangenheit dazu schon häufig konkrete Vorschläge gemacht Beispiele für nicht kommerzielle Zeitungen und Zeitschriften gibt es vor allem im Ausland. In Deutschland dagegen stehen die Politiker stramm an der Seite der Renditejäger. So erklärte am vergangenen Donnerstag der SPD-Vorsitzende Kurt Beck im Ersten zur Begrenzung der Internet-Programmangebote von ARD und ZDF: „Es soll nicht so etwas wie eine öffentlich-rechtliche Presse geben“. Das bedeutet: Alle Macht dem Kapital! (PK)     

 
Franz Kersjes ist Herausgeber der www.weltderarbeit.de, in deren nächster Ausgabe dieser Artikel auch erscheinen wird.

Online-Flyer Nr. 151  vom 18.06.2008



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