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Kultur und Wissen
Liedermacher Hans Söllner zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt
Aber Minister Beckstein steht dumm da
von Hildegard Miensopus

Weil der bayerische Liedermacher und Reggae-Sänger Hans Söllner Bayerns Innenminister Günther Beckstein mit Hitler und Himmler verglichen hat, muss er eine Geldstrafe zahlen. Die ist allerdings - verglichen mit dem Image-Schaden, den der Minister durch den Prozess erlitten hat - erträglich. Ein Zeuge hatte nämlich ausgesagt, Beckstein habe im Fall der 1998 veranlassten Ausweisung des türkischstämmigen jugendlichen Straftäters "Mehmet" aus rein wahltaktischen Gründen gehandelt. Söllner, der ursprünglich vom Amtsgericht zu 18.000 Euro verurteilt worden war, fand jetzt beim Landgericht eine verständnisvollere Richterin. Die senkte die Geldstrafe auf 900 Euro, die der Liedermacher aus Bad Reichenhall gern akzeptierte.


Die Strophe aus dem Lied "Mei Angst" aus dem Jahr 2001, wegen der Hans Söllner seit 2003 nun zum vierten und vermutlich letzten Mal vor Gericht stand, hat folgenden Text: "Früher hams Hitler ghoaßn oder Himmler / wisst's es no, heit hoaßns Beckstein und Haider / früher warn's de Juden, heit de Türken / des kimmt ja echt aufs selbe raus / Ihr schürt's den Hass von Millionen / und suachts für eure Fehler Leut / de ma verhoazn ko wia damals / und koana merkt's, was ihr da treibts."

Beckstein war von einem Staatsanwalt über den Songtext auf einer CD informiert worden und erstattete Strafanzeige gegen den Reggae-Sänger wegen Beleidigung - zunächst mit Erfolg. Doch nun beeindruckten Söllners Argumente für seinen Text und eine Zeugenaussage im Revisionsverfahren offenbar Richterin Jutta Zeilinger. Danach hat Beckstein im bundesweit bekannt gewordenen Fall der 1998 veranlassten Ausweisung des türkischstämmigen jugendlichen Straftäters "Mehmet" aus rein wahltaktischen Gründen gehandelt. Im September 1998 wurde nämlich nicht nur der Landtag, sondern auch der Bundestag neu gewählt.

Gerichtsnotorische CD 'Babylon'
Gerichtsnotorische CD 'Babylon'
Foto: www.hanssoellner.de


Zwar wies der Innenminister den Vorwürfe von sich. "Die Ausweisung Mehmets 1998 war aufgrund seiner unglaublichen Brutalität notwendig und angemessen", teilte Beckstein am Montag vor der Urteilsverkündung der Presse mit. Es sei allein um den Schutz der Bürger gegangen "und nicht etwa um ein Wahlkampfspektakel". Doch Söllners Verteidiger Jürgen Arnold konnte sich in seinem Plädoyer auf die Aussage des Münchner Mehmet-Anwalts Alexander Eberth berufen. Und dieser, ehemaliges Mitglied des Bayrischen Senats, hatte bezeugt, Beckstein habe ihm am 4. Juli 1998 beim Empfang des Landtagspräsidenten folgendes anvertraut:

Im Frühjahr 1998 vor den Landtagswahlen habe er, Beckstein, einen Staatsanwalt in das zuständige Kreisverwaltungsreferat geschickt, um einen minderjährigen, straffällig gewordenen, in München aufgewachsenen Türken zu suchen. Beckstein habe ihm weiter gesagt: Wir mussten erst den Richtigen suchen und die Chancen der Abschiebung prüfen. Wer ist am geeignetsten? Aus einer größeren Anzahl von Jugendlichen wurde vom Oberstaatsanwalt Mehmed rausgesucht. Es gab schlimmere, aber es musste ein Türke sein, in München geboren. Eberth wurde nach dieser Offenbarung Becksteins Mehmets Verteidiger. Vergeblich. Der nicht türkische sprechende Vierzehnjährige wurde mit erheblichem Aufsehen in das ihm fremde Land Türkei ausgeflogen. "Sie können sich nicht vorstellen", habe ein Richter zu ihm als Verteidiger gesagt, "welchen Druck der Minister persönlich in dem Fall gemacht hat", erklärte Eberth nun im Söllner-Prozess.

Schlussfolgerung von Söllners Verteidiger Arnold: Damit sei durchaus vorstellbar, dass Becksteins Ausländerpolitik tatsächlich den Hass auf eine Minderheit, nämlich die in Bayern lebenden Türken, bewusst geschürt habe - so wie der Liedermacher es in seinem Song beschrieb.

Söllner-CD 'Hey Staat'
Söllner-CD 'Hey Staat'
Foto: www.hanssoellner.de


Die SPD-Fraktion hat Beckstein und Justizministerin Beate Merk aufgefordert, im Landtag zu diesen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Söllner sagte nach dem Urteil vom 19. Januar, er werde nicht mehr in Revision gehen. Für ihn sei es wichtig gewesen, anzuprangern, dass ein junger Mensch "aufs Übelste" verfolgt wurde, und das Thema seines Songs "Mei Angst" sei in der Öffentlichkeit, die er damit aufklären wollte.


Weitere Informationen: www.hanssoellner.de

Online-Flyer Nr. 28  vom 25.01.2006



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