NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

Fenster schließen

Inland
Bundeskanzleramt und BND ließen Damaskus freie Hand
Deutsch-syrischer Herbst
Von Hans Georg

Berlin hat die konsularischen Bemühungen um den in einem syrischen Foltergefängnis einsitzenden Mohammed Haydar Zammar eingestellt, um ihn verhören zu können. Dies erklärte der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) Ernst Uhrlau am Donnerstag vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der BND-Aktivitäten im Anti-Terrorkampf. Demnach legte das Bundeskanzleramt im Herbst 2002 viel Wert darauf, Zammar durch deutsche Beamte befragen zu lassen, und ließ Damaskus freie Hand. Die Äußerung lässt erkennen, dass die oberste deutsche Regierungsbehörde unter der Ägide des früheren Kanzleramtschefs Frank-Walter Steinmeier ermittlungstaktische Erwägungen über rechtliche Pflichten stellte.
 
Der Deutsch-Syrer Zammar war Ende Oktober 2001 von Deutschland über die Niederlande nach Marokko ausgereist. Dort wurde er – offenbar auf Betreiben der USA – festgenommen und später nach Syrien verschleppt, wo er vergangenes Jahr zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Zammar besitzt einen deutschen Pass und hat damit Rechtsanspruch auf konsularischen Beistand. Das Geschehen bleibt aber weiterhin ohne Folgen. Der Zeitraum, in dem das Bundeskanzleramt Zammars Folterhaft rechtswidrig ignorierte, fällt mit dem Versuch zusammen, die Geheimdienstkooperation mit Syrien für den „Anti-Terror-Kampf“, aber auch für das gemeinsame Vorgehen gegen unerwünschte Einwanderung in die EU auszubauen. Die deutschen Bemühungen um konsularischen Beistand für Zammar setzten erst viel später wieder ein – als das Scheitern des deutsch-syrischen Kooperationsversuchs sich deutlich abzeichnete.
 
Vitales Interesse
 
Die Hintergründe für den Kooperationsversuch hat der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, Michael Hartmann, in einer Stellungnahme ausdrücklich benannt. Hartmann zufolge waren deutsche und syrische Spionageorganisationen seit Anfang 2002 „im Gespräch über eine Verbesserung der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit“. Dem lag die deutsche Hoffnung zugrunde, die syrischen Dienste könnten mit ihren Erkenntnissen über die innersyrische islamistische Opposition beim „Anti-Terror-Kampf“ wertvolle Hilfe leisten. Darüber hinaus lagen dem Wunsch nach Geheimdienstkooperation weitere deutsche Anliegen von außenpolitischer Bedeutung zugrunde. „Es lag im vitalen deutschen Sicherheitsinteresse, an Erkenntnissen der Syrer (...) zu anderen sicherheitsrelevanten Themen (Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten, illegale Migration, Schiffsschleusungen, Fahndung nach flüchtigen RAF-Tätern usw.) partizipieren zu können“, schreibt Hartmann.[1]
 
Warnungen
 
Im April 2002 begannen hochrangige Gespräche über eine engere Zusammenarbeit der deutschen und syrischen Geheimdienste. Beschleunigt wurden die Bestrebungen nach dem Anschlag im tunesischen Djerba, dem am 11.April 21 Menschen zum Opfer fielen, darunter 14 Deutsche. Bedenken gegenüber der Zusammenarbeit mit Damaskus gab es von Anfang an. So berichtet Guido Steinberg, der von 2002 bis 2005 als Referent für „Internationalen Terrorismus“ im Berliner Kanzleramt arbeitete, er habe vor einer Kooperation mit Syrien „wegen der dort praktizierten

Frank-Walter Stein-
meier – wusste vom
„Fall Zammar“
Foto: NRhZ-Archiv
Menschenrechtsverletzungen gewarnt“. Speziell im Fall Mohammed Haydar Zammar habe man von Folterungen ausgehen müssen, da in Damaskus „bei Gefangenen mit politischem Hintergrund Folter eher die Regel als die Ausnahme“ sei.[2] Trotz der Warnungen entschied das Kanzleramt unter Amtschef Steinmeier für eine Intensivierung der Kontakte und entsandte am 16. Mai 2002 eine hochrangige Delegation in die syrische Hauptstadt. Delegationsleiter war Uhrlaus Vorgänger als BND-Präsident, August Hanning, heute Staatssekretär im Bundesinnenministerium.




 Gesamtpaket
 
Mit einem Gegenbesuch des damaligen Vizepräsidenten des syrischen Militärgeheimdienstes schritten die Gespräche Anfang Juli 2002 fort. Zur Verhandlungsmasse gehörten auf deutscher Seite seit April 2002 zwei syrische Spione, die in Deutschland vor Gericht standen; Berlin bot die Einstellung des Verfahrens gegen sie an – laut Einschätzung eines Bundesanwalts wegen der schweren Vorwürfe ein recht außergewöhnlicher Schritt.[3] Das Kanzleramt verlangte im Gegenzug die Einstellung syrischer Spionage in Deutschland. Der Informationsaustausch über islamistische Kräfte stand ebenfalls auf der Wunschliste. Wie Guido Steinberg berichtet, erörterte der damalige Geheimdienstkoordinator Ernst Uhrlau mit dem syrischen Vize-Geheimdienstchef damals auch den „Fall Zammar“. Der im Foltergefängnis Far Filastin einsitzende Deutsche wurde offenkundig Teil des vereinbarten „Gesamtpakets“: Am 20. Juli erhielten die deutschen Dienste Verhörprotokolle von Zammar, am 24. Juli wurde der Prozess gegen die beiden syrischen Agenten niedergeschlagen, vom 29. bis zum 31. Juli reiste der BKA-Präsident zu „Gesprächen mit Vertretern syrischer Stellen“ [4] nach Damaskus.



Ernst Uhrlau – BND-Chef | Quelle: www.alfred-herrhausen-gesellschaft.de


Vor Beginn der Verhöre
 
Im Herbst intensivierten Berlin und Damaskus ihre Kooperation. Dies gilt nicht nur für Syrien, sondern auch für den damals noch unter starkem syrischem Einfluss stehenden Libanon. Für die Zeit von Oktober bis Dezember 2002 sind mehrere Fälle dokumentiert, bei denen Mitarbeiter deutscher Repressionsbehörden in Beirut und Damaskus Verhörergebnisse abgriffen – unter Verhältnissen, über die in Berlin nicht der geringste Zweifel bestand. „Schon im normalen Polizeigewahrsam sind Misshandlungen an der Tagesordnung“, hieß es etwa im „Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Syrien“ des Auswärtigen Amts vom 7. Oktober 2002. „Insbesondere bei Fällen mit politischem Bezug wird (häufig bevor Verhöre überhaupt beginnen) physische und psychische Gewalt eingesetzt.“ Das Außenministerium teilte präzise Beobachtungen über die Lage mit: „Offensichtlich bedienen sich die Geheimdienste eines abgestuften Systems, orientiert am Tatvorwurf, an der Schwere des Tatverdachts, etc.“[5]
 
Umgestimmt
 
Drei Wochen später entschied das Bundeskanzleramt, Zammar – der gegen ihn vorliegende Tatvorwurf wog so schwer, dass die Todesstrafe nicht ausgeschlossen war – durch BND, BKA und Verfassungsschutz verhören zu lassen.[6] Das Verhör fand schließlich in der zweiten Novemberhälfte statt. „Der syrische Fallführer betonte gegenüber den deutschen Vernehmern, er habe den Zeugen 'im Interesse einer konstruktiven Haltung' drei Tage lang persönlich auf seine Befragung vorbereitet“, berichtet der BND-Experte Erich Schmidt-Eenboom: „Zunächst hatte Zammar sich geweigert, mit den Deutschen zu reden, doch die Drohung des syrischen Brigadegenerals, das bedeute für ihn den 'Nullpunkt', stimmte ihn um.“[7] Mithäftlinge aus Far Filastin erzählten später, man habe „die Schreie bis in die Zellen hören können“. Die deutschen Beamten, die den von 150 auf 50 Kilogramm abgemagerten Zammar verhörten, konnten aber angeblich keinerlei Spuren von Folter oder Misshandlung erkennen.



Mohamed Haydar Zammar
Quelle: www.cooperativeresearch.org


Eigenständig
 
Bereits Wochen vor Zammars Verhör (und Wochen danach erneut) hatten deutsche Beamte auch im Libanon von Befragungen unter zumindest zweifelhaften Umständen profitiert. Davon betroffen war der aus München nach Beirut gereiste Mohammed Ramez Sultan, der – wie Zammar – unter Beobachtung der deutschen Dienste stand. Er war in der libanesischen Hauptstadt unter Mitwirkung von BKA-Personal festgenommen worden (german-foreign-policy.com berichtete [8]) – ein Hinweis darauf, dass deutsche Stellen nicht nur von der CIA verschleppte Verdächtige wie Zammar (und Murat Kurnaz) befragten, sondern durchaus eigenständig Hand anlegten. Den Rahmen bot die deutsch-syrisch-libanesische Kooperationsoffensive des Jahres 2002, die ja nicht nur in Syrien außenpolitische Interessen Berlins bediente: Das BKA hatte auf Geheiß des damaligen Innenministers Otto Schily vom Mai 2002 an die Zusammenarbeit mit dem Libanon zunächst intensiviert, um Flüchtlinge an der Schiffsreise in die EU zu hindern (Operation „MARE“ [9]). Die Operation schuf Grundlagen, auf denen die eigenständige Arbeit der deutschen Behörden aufbauen konnte.
 
Ignoriert
 
Ebenso wie bei der Vorbereitung der deutsch-syrischen Geheimdienstkooperation im Kanzleramt kam es auch bei den libanesischen Aktivitäten des BKA zu inneren Auseinandersetzungen. Warnte dort ein Fachreferent eindringlich vor der Zusammenarbeit mit Folterern, informierte im Beiruter Fall ein Polizeibeamter die BKA-Führungsebene über deutliche Hinweise auf die Misshandlung von Mohammed Ramez Sultan. Hier wie dort wurden die Einwände von der Amtsspitze ignoriert. Im Falle Mohammed Haydar Zammars planten die Berliner Behörden sogar ein zweites Verhör in Far Filastin.
 
Nicht erfüllt
 
Es fand nicht statt. Nicht weil moralische oder rechtliche Bedenken im Bundeskanzleramt oder den deutschen Diensten die Oberhand gewonnen hätten – die syrische Seite erfüllte ihre Pflichten aus dem vereinbarten Gesamtpaket nicht. „In der Rückschau ist zu konstatieren, dass sich die Erwartungen an eine Zusammenarbeit mit syrischen Stellen nicht in allen Belangen erfüllt haben“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht über „Vorgänge im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des Internationalen Terrorismus“ vom 23. Februar 2006.

 Nicht unangemessen
 
Auf die syrische Folterpraxis bezieht sich die Passage offenbar nicht. Michael Hartmann, der Obmann der SPD-Bundesfraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, besteht darauf, dass die syrischen Stellen Zammar vor und während der Befragung durch die deutschen Beamten korrekt behandelten. „Zammar machte auf die fünf deutschen Befrager gleichermaßen den Eindruck eines gesunden, selbstkontrollierten Mannes“, heißt es in einer Stellungnahme des SPD-Politikers vom vergangenen Mittwoch. Demnach sollen während seines Verhörs „weder körperlich noch anhand seines Verhaltens (...) Spuren unangemessener Behandlung erkennbar“ gewesen sein.[10]



Michael Hartmann
Quelle: www.bundestag.de  


Weitere Informationen zur deutschen Verstrickung in Menschenrechtsverletzungen im „Anti-Terror-Kampf“ finden Sie bei www.german-foreign-policy.com unter: Wo ist Haydar Zammar?, Wer ist „Sam“, der deutsche Foltergesandte?, Nach Recht und Gesetz, Täuschen und lügen, Und warten noch immer, Interview mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, „Abgrundtiefe Doppelzüngigkeit“, Abgleiten in die Barbarei, Interview mit Dr. Max Stadler, Ohne Gericht, ohne Urteil, Letzte Warnung, Größte Gefährdungen, Transatlantische Verbrechensausbeute, Steinmeier und seine Komplizen, Hundertneunzig Zentimeter Länge, Abgleiten in die Barbarei (II) und Oktober 2001. (PK)

 
[1] Bilanz zum Komplex „Mohamed Haydar Zammar“; www.spdfraktion.de 12.03.2008

[2], [3] Zeuge warnte vor Zusammenarbeit mit Syrien; heute im bundestag 13.12.2007

[4] Deutscher Bundestag, Drucksache 16/426, 24.01.2006
[5] „Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Syrien“, Auswärtiges Amt, 07.10.2002, zitiert nach: Fall Zammar: Regierung weiß von Folter in Syrien; tagesschau.de 24.01.2008

[6], [7] Erich Schmidt-Eenboom: Der deutsche Geheimdienst im Nahen Osten. Geheime Hintergründe und Fakten, München 2007

[8] s. dazu Täuschen und lügen und Die Folterer
[9] s. dazu Praktische Unterstützung
[10] Bilanz zum Komplex „Mohamed Haydar Zammar“; www.spdfraktion.de 12.03.2008

Online-Flyer Nr. 138  vom 19.03.2008



Startseite           nach oben