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Aktueller Online-Flyer vom 16. April 2024  

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Lokales
36.000 Unterschriften für Bürgerbegehren gegen Godorfer Hafenausbau
Adventsgeschenk für die Stadt Köln
Von Peter Kleinert

Weit mehr als die notwendigen 25 000, nämlich etwa 36.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen den Ausbau des Godorfer Hafens wurden am Donnerstag Bernd Streitberger, Dezernent für Stadtentwicklung bei der Stadt Köln, übergeben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde gegen den Ausbau eingereicht, weil dieser massiv gegen europäische Naturschutzrichtlinien verstoße und deshalb rechtswidrig sei. Kommt die EU-Kommission der BUND-Beschwerde nach, drohen der Stadt Köln Strafgeldzahlungen in Millionenhöhe.


Erster Erfolg gegen die Rücksichtslosigkeit der Stadt Köln

Man werde die Unterschriften prüfen und das Bürgerbegehren rechtlich bewerten, erklärte  Inge Schürmann vom Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, wollte aber zur Rechtmäßigkeit des Begehrens noch nicht Stellung nehmen. Die Gemeindeordnung habe allerdings die Hürden für Bürgerbegehren zu Planverfahren, die mit einer großen Bürgerbeteiligung verbunden sind, hoch gelegt. Paragraph 26 der Gemeindeordnung erkläre jedenfalls ein Begehren über „Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen“ für unzulässig. „Ich bin hier nur der Briefträger“, sagte der Vertreter der Verwaltung, Streitberger, nachdem ihm Helmut Feld von der Initiative die Unterschriften mit dem ironischen Hinweis „Wir wollten Ihnen ein schönes Geschenk zum 1. Advent machen“, übergeben hatte.

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Politisches Signal

 

 „Mit diesem politischen Signal, das wir setzen, müssen sich die Ratsmitglieder fragen, ob sie ihre Entscheidung nicht revidieren müssen“, meint Feld. Auf ihrer Seite wissen die Initiativen immerhin die Bezirksvertretung Rodenkirchen, die sich mit dem Anliegen des Bürgerbegehrens „Kein Ausbau des Godorfer Hafens!“ solidarisch erklärt und die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks Rodenkirchen gebeten hatte, „die Aktion mit ihrer Unterschrift zu unterstützen." Dieser Mehrheitsbeschluss wurde allerdings gegen die Stimmen der SPD-Fraktion gefasst.


Elf Aktenordner gefüllt mit Unterschriften 

Verstoß gegen EU-Richtlinie

 

Während der Präsident der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins, Dr. Fritz Holzwarth. in einem Brief in Sachen „Ausbau Godorfer Hafen“ an Kölns Oberbürgermeister Schramma auf das Biotopverbundkonzept längs des Rheins, das die Erhaltung, Weiterentwicklung und Vergrößerung der vorhandenen naturnahen und geschützten Biotope, insbesondere der Auengebiete fordert, hinweist, ist der BUND NRW zusammen mit der „Aktionsgemeinschaft Contra Ausbau Godorfer Hafen“ bereits einen Schritt weiter gegangen:Er hat bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde gegen den Ausbau des Hafens eingereicht. Nach Überzeugung des BUND, der für diese Beschwerde das renommierte Münchener Rechtsanwaltsbüro Wendler-Tremml eingeschaltet hat, werden insbesondere die Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und die Richtlinie über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) verletzt. So seien durch den geplanten Ausbau Tier- und Pflanzenarten betroffen, die auf der Roten Liste als vom Aussterben bedroht erfasst sind. Zu den streng geschützten betroffenen Tierarten zählen Schwarzmilan, Flussuferläufer, Zauneidechse und Zwergfledermaus. Dazu kommen weitere Vogelarten, die in diesem Gebiet brüten, z.B. Nachtigall, Steinkauz, Heckenbraunelle, Feldschwirl und viele mehr.



Ein schönes Geschenk zum 1. Advent
Fotos: www.hochwasser.de


Verlust sämtlicher Biotope

 

Auch die FFH-Fischschutzzone, die bereits mit Rücksicht auf den vorhandenen Industriehafen viel zu kleinräumig ausgewiesen worden sei, werde weiter beeinträchtigt und in ihrer Funktion durch den Hafenausbau erheblich entwertet. Nach EU-Recht sei ein Vorhaben unzulässig, wenn damit der nahezu vollständige Verlust sämtlicher Biotope auf der Eingriffsfläche verbunden ist und streng geschützte Arten beeinträchtigt werden, so der BUND. Ausnahmen davon seien nur möglich, wenn die Stadt und die Hafengesellschaft „ein überwiegendes öffentliches Interesse, das Fehlen von Standortalternativen und die Wirtschaftlichkeit und objektive Erforderlichkeit der Maßnahme nachgewiesen hat“.

 

Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND in NRW: „Keiner der erforderlichen Nachweise konnte erbracht werden. Der Ausbau des Godorfer Hafens verstößt damit massiv gegen EU-Recht. Es erschüttert schon sehr, mit welcher Rücksichtslosigkeit die Stadt Köln hier das letzte Naturrefugium und die grüne Schutz- und Erholungszone für die Anrainer einer stark belasteten Industriezone auf der Basis eines windigen Wirtschaftlichkeitsgutachtens zerstören will. Von den Ausgleichsmaßnahmen haben die Sürther Einwohner nichts, dieser findet woanders statt und betrifft Maßnahmen, die eigentlich auch ohne diesen gewaltigen Eingriff erforderlich wären.“ (PK)



Online-Flyer Nr. 124  vom 01.12.2007



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