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Aktueller Online-Flyer vom 20. April 2024  

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Lokales
Arbeitsloser sucht Wohnung in einfacher Wohnlage
Klo auf dem Flur
Von Hans-Dieter Hey

Einfache Wohnungen, das sind nach dem Kölner Mietspiegel Wohnungen ohne Heizung, „wenn das Wohnen durch Geräuschs- und Geruchsbelästigung oder aufgrund anderer Kriterien kontinuierlich erheblich beeinträchtigt und dadurch der Wohnwert gemindert wird“. Da darf das Klo schon mal auf dem Flur sein. Nach Meinung der Kölner Arbeitsagentur für Arbeitslosengeld-II- Empfänger die passende Wohnsituation für maximal 6,90 Euro pro Quadratmeter. Warm – versteht sich.

Das Ganze hat allerdings zwei Haken. Der erste ist, dass es solche Wohnungen in Köln so gut wie nicht mehr gibt, obwohl im Kölner Mietspiegel Kaltmieten ab 3,80 Euro je Quadratmeter aufgeführt sind. Der zweite Haken ist, dass die Stadt Köln mit der Deckelung durch Mietobergrenzen und Heizkostenpauschalen offenbar die derzeit gültige Rechtslage „übersehen" hat. Das jedenfalls meint Peter Löwisch vom Vorstand der Kölner Linken und stellte am Dienstag eine neue Studie vor, die von Cindy und Johannes Kolter erstellt wurde. Sie hatten den Kölner Wohnungsmarkt über einen Monat beobachtet und 1.747 Wohnungsanzeigen untersucht.


Präsentiert Mietspiegel für Erwerbslose:Studie von
Cindy und Johannes Kolter | (im Foto: Cindy Kolter)

Und Löwisch weist auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hin: „Die Deckelung hat sich nach der örtlichen Mietsituation zu richten und die Deckelung der Heizkosten ist nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung rechtswidrig“. Zudem seien – so Löwisch weiter – „hier in Köln zu einem Quadratmeterpreis von 6,90 Euro praktisch keine Wohnungen zu bekommen.“ Arbeitslosengeld-II- Bezieher dürften deshalb kaum Chancen haben, eine entsprechende Wohnung zu finden, vor allem dann nicht, wenn sich auch Verdiener um diese günstigen Wohnungen anstellen.


Angemessener Wohnraum 1932 und 2007

Michael Keller von der Linksfraktion, Mitglied des Kölner Rates und des Sozialausschusses: „Generelles Problem sind nicht die Bestandswohnungen. Aber beim Umzug von Erwerbslosen seien die Umzugskosten, Renovierung von gegebenenfalls der alten und der neuen Wohnung und Kaution zu übernehmen. Deshalb ist man in Köln bei den Bestandswohnungen noch tolerant, es gibt in Köln deshalb wenige Zwangsumzüge. Das Problem ist aber sofort zehn mal so hoch bei denen, die – aus welchen Gründen auch immer – umziehen müssen“.   

Ein Umzug bedarf der Genehmigung durch die Arbeitsagentur. Umzieher – so weiß Michael Kellner aus Klagen von Betroffenen zu berichten – hätten große Probleme, ihren Umzug genehmigt zu bekommen und finden in der Regel auch keine Wohnung. Ihn macht vor allem betroffen, dass die   Erwerbslosen eine Bringschuld leisten müssten: „Sie sind verantwortlich, dass sie eine entsprechende Wohnung finden und das ist häufig sehr erniedrigend für sie“. Denn die Wohnungssucher sind verpflichtet, mit den potentiellen Vermietern – beispielsweise auch bei Wohnbaugenossenschaften wie bei GAG oder GRUBO – über eine Minderung der Mieten zu verhandeln und ihrer Erwerbslosigkeit zu offenbaren.


Michael Kellner vom Kölner Sozialausschuss:
„Den ganzen Vorgang finde ich erniedrigend"
Plakat und Fotos: arbeiterfotografie


Die Ratsfraktion DIE LINKE verlangt nun vom Kölner Rat, dass der Bestandsschutz, den es für die Wohnungsbesitzer gibt, auch für Umziehende geben soll. Kellner: „Wichtig ist, dass man hier die gleichen Maßstäbe anlegt“. Eine Anfrage der LINKEN hierzu im letzten Sozialausschuss wurde leider von der Kölner Verwaltung noch nicht beantwortet. Vor allem erwartet man, dass man sich auch hier in an die gültige Rechtsprechung hält. Michael Kellner verlangt vor allem von der Kölner Arbeitsagentur eine größere Toleranz, weil „es in Köln keinen billigen Wohnraum mehr gibt, und gerade für die, die dringend Wohnraum benötigen. Es gibt viele in Köln, die immer wieder vor der Wohnungslosigkeit stehen, weil die Angebote, die sie der ARGE geben, nicht akzeptiert werden. Und die landen dann in Notwohnungen. Den ganzen Vorgang finde ich erniedrigend“. (PK)       

Online-Flyer Nr. 123  vom 28.11.2007



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