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Lokales
Wird Konstantin Neven DuMont wieder im Presserat mit abstimmen?
Kölnische Rundschau zum zweiten
Von Peter Kleinert
Zur Erinnerung: Unter der Überschrift „Gehört der Deutsche Presserat jetzt auch den Neven DuMonts? – ‚Weiße Rose’ für Konstantin“ hatten wir in NRhZ 118 berichtet, dass Rainer Hoffmann, kaufmännischer Leiter eines mittelständischen Unternehmens im Ruhrgebiet, mit anderen Bürgerrechtlern an einem Prozess gegen den Rechtsanwalt und Justizkritiker Claus Plantiko beim Bonner Amtsgericht teilgenommen hatte. Als er und die anderen Prozessbeobachter am Tag danach die Bonner Ausgabe der Kölnischen Rundschau lasen, stellten sie fest, dass die Zeitung ihren Protest gegen das Urteil wegen Richterbeleidigung in ein „Dankeschön“ an den Richter umgefälscht hatte. Hoffmann: Bei den Lesern sei der Eindruck erweckt worden, „der Richter hätte für seine ‚faire Prozessführung’ sogar zwei weiße Rosen erhalten. Die Symbolik der ‚weißen Rose’ als Symbol für gewaltlosen Widerstand der Geschwister Scholl mit Hilfe von Flugblättern wurde somit von der Kölnischen Rundschau ins Gegenteil verkehrt.“

Befangen – aber trotzdem Beschwerde abgelehnt: Konstantin Neven DuMont.
Quelle: www.ksta.de
Wiederaufnahme des Verfahrens
Hoffmanns Beschwerde über diese wahrheitswidrige Berichterstattung wurde vom Presserat abgelehnt. Als er beim Lesen des NRhZ-Berichts erfuhr, dass Konstantin Neven DuMont, der an der Ablehnung seiner Beschwerde beteiligt war, Geschäftsführer des Kölner Medienkonzerns ist, zu dem auch die Rundschau gehört, legte er Widerspruch ein und forderte eine Wiederaufnahme des Verfahrens. „Über die Zulässigkeit der Wiederaufnahme wird der Beschwerdeausschuß 2 in seiner kommenden Sitzung am 28.11.2007 beraten“, erfuhr er nun am 13.November, wunderte sich aber nicht wenig, dass Konstantin Neven DuMont in dieser Mitteilung erneut als Mitglied des für seinen Fall zuständigen Beschwerdeausschusses 2 erwähnt wurde.

Wartet gespannt auf den 28. November – Beschwerdeführer Rainer Hoffmann
Foto: NRhZ-Archiv
„Nicht mehr zumutbar!“
Hoffmann zur NRhZ: „Ich halte es bezüglich der Verantwortung eines so wichtigen journalistischen Kontrollgremiums für nicht mehr zumutbar, dass zwei Mitglieder des Beschwerdeausschusses 2, die innerhalb von wenigen Monaten der Befangenheit ‚überführt’ worden sind, nach wie vor in diesem Beschwerdeausschuss sitzen, wenn es darum geht, die eigene Befangenheit erneut zu bewerten.“
Mit dem zweiten befangenen Ausschussmitglied meint Hoffmann einen weiteren Verlegerverbandsvertreter im selben Beschwerdeausschuss 2: Peter Enno Tiarks. Der hatte – siehe NRhZ 106 – im Frühjahr sogar allein eine Beschwerde Hoffmanns über einen Bericht im Sinne der Solarlobby in der Zeitschrift DAS HAUS abgelehnt, obwohl er ausgerechnet Leiter des Verlagsbereichs der SOLARPRAXIS AG Berlin gewesen war.

Auch befangen: Enno Tiarks vom VDZ (rechts) und andere Mitglieder des Beschwerdeausschusses
Foto: Leubner/Presserat
Wie heißt es doch in § 1 des vom Bundestag am 18. August 1976 beschlossenen Gesetzes „zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses“? „Der Deutsche Presserat erhält zur Gewährleistung seiner Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgabe zur Feststellung und Beseitigung von Missständen im Pressewesen alljährlich einen Zuschuss des Bundes. Der Zuschuss ist zweckgebunden für die Tätigkeit des Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserates zu verwenden.“
Mal abwarten, ob die anderen Ausschussmitglieder sich am 28.November im Fall Konstantin Neven DuMont an diesen Satz erinnern werden. (PK)
Online-Flyer Nr. 122 vom 21.11.2007
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Wird Konstantin Neven DuMont wieder im Presserat mit abstimmen?
Kölnische Rundschau zum zweiten
Von Peter Kleinert
Zur Erinnerung: Unter der Überschrift „Gehört der Deutsche Presserat jetzt auch den Neven DuMonts? – ‚Weiße Rose’ für Konstantin“ hatten wir in NRhZ 118 berichtet, dass Rainer Hoffmann, kaufmännischer Leiter eines mittelständischen Unternehmens im Ruhrgebiet, mit anderen Bürgerrechtlern an einem Prozess gegen den Rechtsanwalt und Justizkritiker Claus Plantiko beim Bonner Amtsgericht teilgenommen hatte. Als er und die anderen Prozessbeobachter am Tag danach die Bonner Ausgabe der Kölnischen Rundschau lasen, stellten sie fest, dass die Zeitung ihren Protest gegen das Urteil wegen Richterbeleidigung in ein „Dankeschön“ an den Richter umgefälscht hatte. Hoffmann: Bei den Lesern sei der Eindruck erweckt worden, „der Richter hätte für seine ‚faire Prozessführung’ sogar zwei weiße Rosen erhalten. Die Symbolik der ‚weißen Rose’ als Symbol für gewaltlosen Widerstand der Geschwister Scholl mit Hilfe von Flugblättern wurde somit von der Kölnischen Rundschau ins Gegenteil verkehrt.“

Befangen – aber trotzdem Beschwerde abgelehnt: Konstantin Neven DuMont.
Quelle: www.ksta.de
Wiederaufnahme des Verfahrens
Hoffmanns Beschwerde über diese wahrheitswidrige Berichterstattung wurde vom Presserat abgelehnt. Als er beim Lesen des NRhZ-Berichts erfuhr, dass Konstantin Neven DuMont, der an der Ablehnung seiner Beschwerde beteiligt war, Geschäftsführer des Kölner Medienkonzerns ist, zu dem auch die Rundschau gehört, legte er Widerspruch ein und forderte eine Wiederaufnahme des Verfahrens. „Über die Zulässigkeit der Wiederaufnahme wird der Beschwerdeausschuß 2 in seiner kommenden Sitzung am 28.11.2007 beraten“, erfuhr er nun am 13.November, wunderte sich aber nicht wenig, dass Konstantin Neven DuMont in dieser Mitteilung erneut als Mitglied des für seinen Fall zuständigen Beschwerdeausschusses 2 erwähnt wurde.

Wartet gespannt auf den 28. November – Beschwerdeführer Rainer Hoffmann
Foto: NRhZ-Archiv
„Nicht mehr zumutbar!“
Hoffmann zur NRhZ: „Ich halte es bezüglich der Verantwortung eines so wichtigen journalistischen Kontrollgremiums für nicht mehr zumutbar, dass zwei Mitglieder des Beschwerdeausschusses 2, die innerhalb von wenigen Monaten der Befangenheit ‚überführt’ worden sind, nach wie vor in diesem Beschwerdeausschuss sitzen, wenn es darum geht, die eigene Befangenheit erneut zu bewerten.“
Mit dem zweiten befangenen Ausschussmitglied meint Hoffmann einen weiteren Verlegerverbandsvertreter im selben Beschwerdeausschuss 2: Peter Enno Tiarks. Der hatte – siehe NRhZ 106 – im Frühjahr sogar allein eine Beschwerde Hoffmanns über einen Bericht im Sinne der Solarlobby in der Zeitschrift DAS HAUS abgelehnt, obwohl er ausgerechnet Leiter des Verlagsbereichs der SOLARPRAXIS AG Berlin gewesen war.

Auch befangen: Enno Tiarks vom VDZ (rechts) und andere Mitglieder des Beschwerdeausschusses
Foto: Leubner/Presserat
Wie heißt es doch in § 1 des vom Bundestag am 18. August 1976 beschlossenen Gesetzes „zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses“? „Der Deutsche Presserat erhält zur Gewährleistung seiner Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgabe zur Feststellung und Beseitigung von Missständen im Pressewesen alljährlich einen Zuschuss des Bundes. Der Zuschuss ist zweckgebunden für die Tätigkeit des Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserates zu verwenden.“
Mal abwarten, ob die anderen Ausschussmitglieder sich am 28.November im Fall Konstantin Neven DuMont an diesen Satz erinnern werden. (PK)
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