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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Lokales
Über die Chancen eines Bürgerbegehrens gegen den Godorfer Hafenausbau
„Hohe Hürden in NRW“
Von Peter Kleinert

Wie die NRhZ 110 berichtete, hat der Rat der Stadt Köln am 30. August mit Mehrheit für den Ausbau des Godorfer Hafens gestimmt - gegen die vehement vorgetragene Kritik der Ausbaugegner, von denen einige hundert vor dem Rathaus für den Erhalt des Naturschutzgebietes Sürther Aue und gegen die teuren Erweiterungspläne demonstrierten. Diskutiert wird nun im Kölner Süden ein Bürgerbegehren, durch das der Hafenausbau doch noch verhindert werden soll. Dazu ein Interview mit Thorsten Sterk von „Mehr Demokratie“.

Nimmt der Stadtrat Rücksicht auf den Willen der Bürger...

Peter Kleinert: Ist „Mehr Demokratie“ schon von den Hafenausbaugegnern kontaktiert worden und gibt es eine Zusammenarbeit?

Thorsten Sterk: Wir sind bereits vor mehreren Monaten von den Ausbaugegnern bzgl. der Frage der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens angesprochen worden. Aktuell gibt es aber keinen Kontakt. Als überparteiliche Initiative können und wollen wir auch nicht mehr als Verfahrensberatung leisten.

Kann der Streit Gegenstand eines Bürgerbegehrens werden?

Zur Frage des Hafenausbaus ein zulässiges Bürgerbegehrens zu formulieren, dürfte schwierig werden. Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung schließt Bürgerbegehren zu Angelegenheiten aus, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens entschieden werden. Um eine solche Angelegenheit handelt es sich aber hier. Auch formal unzulässige Bürgerbegehren können aber Erfolge erzielen, indem Sie politischen Druck durch die öffentliche Diskussion und eine hohe Unterschriftenzahl erzeugen und somit die Ausbaubefürworter zum Überdenken ihrer Pläne bewegen können.


...oder ist sein „Aus" für die Sürther Aue endgültig?

Alternativ wäre es möglich, dass der Rat den Bürgern die Frage des Hafenausbaus von sich aus zur Abstimmung vorlegt. Bürgerentscheide auf Initiative des Rates gab es bereits in Hamm, Medebach und Neuss.

Was wären die nächsten Schritte, die die Ausbaugegner tun müssten, um den Hafenausbau, ein mögliches finanzielles Desaster und die Zerstörung der Sürther Aue trotz Ratsbeschluss zu verhindern?

Neben der Durchführung eines Bürgerbegehrens könnte auch geprüft werden, ob es Möglichkeiten zur Klage wegen Nichteinhaltens etwa von Naturschutzbestimmungen gibt.

Wie sähe das nach Euren Erfahrungen dann im zeitlichen Ablauf aus?

Die Behandlung von Klagen zieht sich immer über längere Zeiträume. Ein Bürgerbegehren müsste binnen drei Monaten nach Ratbeschluss, spätestens also Ende November, mit der notwendigen Unterschriftenzahl von rund 23.000 Unterschriften eingereicht werden. Dann würde der Rat innerhalb weniger Wochen über die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Stellt der Rat die Zulässigkeit fest, entscheidet er auch über Annahme oder Ablehnung des Begehrens. Lehnen die Stadtverordneten das Bürgerbegehren mehrheitlich ab, kommt es binnen drei Monaten zum Bürgerentscheid. Für einen Erfolg braucht ein Bürgerbegehren hier nicht nur die Mehrheit der Abstimmenden, sondern auch die Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller stimmberechtigten Kölner.


Wieder soll ein Stück Natur um Köln verschwinden
Fotos: NRhZ-Archiv

Ihr habt ja Erfahrungen mit positiv und negativ ausgegangenen Versuchen von Bürgerbegehren: Welche Ratschläge könnt Ihr unter diesem Gesichtspunkt den Ausbaugegnern geben?


In NRW ist aufgrund der hohen Hürden für Bürgerbegehren nur etwa jede dritte Initiative erfolgreich. Die Initiatoren sollten sich deshalb einen wirklich kompetenten Rechtsbeistand suchen und sich auch von der Stadtverwaltung bei der Formulierung ihres Bürgerbegehrens beraten lassen. Zudem sollte die Kommunikation mit allen Konfliktparteien gepflegt werden, um eine Aufheizung des Konflikts zu verhindern und eine sachliche Diskussion zu ermöglichen. (PK)

Aktuelle Informationen über „Mehr Demokratie eV“ unter www.mehr-demokratie.de

Online-Flyer Nr. 111  vom 05.09.2007



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