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Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

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Fotogalerien
Drei Jahre Hartz IV – eine Kölner Fotodokumentation
Bürgerinnen und Bürger klagen an
Hans-Dieter Hey

Seit 1999 hat die Arbeiterfotografie als Forum für engagierte Fotografie die Demonstrationen gegen Sozialabbau, Lohndumping und Ausbeutung fotografisch-dokumentarisch begleitet. Sie steht nunmehr weiterhin in ihrer 80jährigen Tradition, eine Gegenöffentlichkeit zur bürgerlichen Bild- und Pressewelt herzustellen, vor allem dem gegenüber, was verschwiegen oder verfälscht wird. Seit der Antike gilt: Wer das Wort hat, hat die Macht und die öffentliche Aufmerksamkeit.
Die Einschränkungen der Medien und der Pressefreiheit in den letzten Jahren machen dies nötiger denn je. Ohne den aufklärerischen Bildjournalismus der Arbeiterfotografie und einiger anderer Mutiger wären die Montagsdemos nicht in dieser Form medial verbreitet worden. Aus der Unzahl fotografischer Dokumente zeigen wir deshalb eine kleine Auswahl, die für sich spricht. Vorangestellt ist eine Realsatire als Anklage gegen die Verursacher von Hartz IV, die bei der Einführung der so genannten Arbeitsmarktreformen Anfang 2005 in Köln veröffentlicht wurde. 

                                Oberster Gerichtshof
                          der Bürgerinnen und Bürger
                               Im Namen des Volkes
ergeht gegen
     - Herrn Bundeskanzler Gerhard Schröder, SPD
     - Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement, SPD
     - Herrn Außenminister Josef Fischer, Bündnisgrüne
     - Frau Angela Merkel, CDU
     - Herrn Guido Westerwelle, FDP
     - Herrn Michael Rogowski, BDI
     - Herrn Dieter Hundt, BDA
     - sowie die der Mittäterschaft Angeklagten

folgendes Urteil:

Das hohe Gericht hat die Angeklagten für schuldig erkannt, in bandenmäßiger Absprache die Enteignung der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen und die in 150 Jahren erkämpften bürgerlichen Rechte und Errungenschaften im Handstreich zerschlagen zu haben. Für die schwere der Taten ist nachgewiesen, dass sie mit besonderer Rücksichtslosigkeit zum
Nachteil der Bürgerinnen und Bürger und zum Vorteil einer privilegierten Minderheit sowie zur Befriedigung von Eigeninteressen in bisher nicht bekannter Gier und damit aus niederen Beweggründen erfolgte.

Die Taten gelten zudem als besonders arglistig und heimtückisch, weil sich die Täter unter Vorspiegelung falscher Tatsachen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger durch so genannte „Wahlprogramme" und andere zweifelhafte Veröffentlichungen erschlichen haben, um ihre verabscheuungswürdigen Ziele durchzusetzen. Die Verarmung weiter Bevölkerungsschichten war daher nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern gezielt vorangetrieben worden. Hierzu war den Tätern offensichtlich jedes Mittel recht. Darüber hinaus wurde im Zuge der Ermittlungen bekannt, dass die Angeklagten bereits weitere Verbrechen unter der Überschrift „Wie viel Sozialstaat brauchen wir wirklich?" und „Wie viel betriebliche Mitbestimmung brauchen wir tatsächlich, um ,modern' zu sein?" geplant und vorbereitet, und hierzu regierungsfremde „Kommissionen" zur Mittäterschaft gedungen haben.

Damit haben sie die vom Volke übertragene politische Handlungsmacht verraten und widerrechtlich privatisiert. Weiterhin haben sie die kriminelle Vereinigung „Europäische Kommission" aktiv unterstützt, die mit einer europäischen Verfassung Kriegshandlungen ohne Einschaltung der Parlamente und den Neoliberalismus verbindlich aufzwingen will, ohne die Bürgerinnen und Bürger hierzu hinreichend aufzuklären und zu befragen. Die Angeklagten werden daher zu 5 Jahren Arbeitslosengeld II nebst Unterkunftskosten nach ihren eigenen gesetzlichen Regelungen in der zulässigen Gesamthöhe verurteilt. Das private Vermögen der Angeklagten wird entschädigungslos eingezogen.

Anschließend findet eine lebenslange Sicherungsverwahrung statt. Den Angeklagten wird erlaubt, in der Zeit der Sicherungsverwahrung 15 Stunden wöchentlich bei einer Aufwandsentschädigung von 1 Euro zu arbeiten. Die Regelungen für normale Arbeitsverhältnisse sind für diese Zeit nach den von den Angeklagten selbst erlassenen Vorschriften ausgeschlossen. Zur Vermeidung bereits geplanter Straftaten und wegen des Verdachts der Verdunkelungsgefahr verbleiben die Angeklagten bis zur Vollstreckung der Urteile in Haft. Die Zeit der Untersuchungshaft wird angerechnet. Gegen dieses Urteil ist die Revision nicht zulässig.
Der oberste Gerichtshof der Bürgerinnen und Bürger
(HDH)






















Online-Flyer Nr. 109  vom 22.08.2007

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