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Inland
Warum Karlsruhe die Tornados absegnete
Staatsräson statt Friedensgebot
Von Hans-Detlev v. Kirchbach
Die Verfassungs-Ausleger des Zweiten Senats
Am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2007 zum Tornado-Einsatz in Afghanistan (2 BvE 2/07) verwundert eigentlich nur, dass sich die Antrag stellende Linksfraktion im Bundestag darob so verwundert gibt. Schaut man sich nämlich die Zusammensetzung des Zweiten Senats an, so hätte es schon einer regelrechten „Bekehrung“ der dortigen Richtermehrheit bedurft, um eine Entscheidung gegen die – noch dazu militärische – „Staatsraison“ erwarten zu können. Ein Blick nur auf die zwei „Topstars“ aus der Besetzungsliste verdeutlicht vielleicht ansatzweise, wie schlecht die Aussichten für die Klage der „Linksfraktion“ standen.
Winfried Hassemer – Staatsraison hat Priorität
Foto: Bundesverfassungsgericht
Der Senatsvorsitzende und BVerfG-Vizepräsident Winfried Hassemer (67) gilt zwar als maßvoll „liberal“, allerdings so liberal, wie konservative Großbürger gemeinhin gern gelten. Immerhin war er auch mal ein recht engagierter Datenschutzbeauftragter des Landes Hessen. Gleichwohl ist er weitaus mehr Rechtsformalist als politischer Analytiker – sein jüngerer Bruder, der weitaus bekanntere Berliner CDU-Politiker und langjährige Senator Volker Hassemer, nannte ihn denn auch mal einen „Juristen vom Scheitel bis zur Sohle“. Den Staat irgendwie blockieren zu sollen, davor schreckt ein Korrekter wie er schon aus Prinzip zurück, was auch immer er persönlich über die afghanische Kriegsverwicklung denken mag. Staatsraison hat Priorität.
Dies gilt namentlich für den profiliertesten konservativen Ideologen in diesem Senat, Udo di Fabio (53). Dieser Mann ist freilich weit mehr als „nur“ einer von sechzehn Richtern am Bundesverfassungsgericht; man sollte ihn kennen.
Der mit Unionsticket ins Verfassungsgericht gelangte christliche Fundamentalist beglückt die konservative Szene mit agitationsreichen Erfolgsschriften wie „Kultur der Freiheit“ - nach Ansicht des Rezensenten Matthias Altenburg „ein reichlich verschwitzter Leitfaden für den denkfaulen Spießer“ (Frankfurter Rundschau 15. 10. 2005), der vor allem eine von Sozialklimbim befreiende Marktreligion verkündet. Zugleich soll di Fabios sozial entleerter, aber autoritär geführter Ordnungsstaat ein allgemein verbindliches religiöses Bekenntnis vorantragen – selbstredend das des Herrn di Fabio –, wenn nicht notfalls verordnen.
Udo di Fabio –
Konservativer Gegenaufklärer
Foto: Uni Bonn
Kritiker und Bewunderer sehen den gebürtigen Duisburger als einen maßgeblichen Vordenker konservativer Gegen-Aufklärung in der Nachfolge von Irrationalisten und Antimodernisten, letztlich Antidemokraten wie Oswald Spengler und Ludwig Klages. Wirklich ein Garant für rechte Verfassungs- Auslegung – hoffentlich findet sich die Verfassung irgendwo wieder, wenn er sie einmal „ausgelegt“ hat. Pazifistisches Gemähre geht dem zweifach promovierten Bonner Universitätsprofessor erklärtermaßen konträr, und pflichtwidrigerweise kinderlose Frauen meint der vierfache Vater an ihre natürliche Bestimmung erinnern zu müssen. Im Rebellionsjahr 1968 gerade einmal 14 Jahre alt, reitet er, zum mittelalterlichen Welterklärer gereift, Attacken gegen „Emanzipationshysterie“ oder das stetige Herumrühren in der deutschen Vergangenheit, für die ein Filbinger sich nicht hätte schämen müssen.
Somit hätte man die Klage auch direkt beim Bundeswehrverband einbringen können, vielleicht sogar mit mehr Chancen. Denn etliche militärische Fachleute sehen das, was der Westen in Afghanistan betreibt und woran sich die Bundesrepublik mit ihren Tornados beteiligt, schon vom rein militärischen Effizienzgesichtspunkt her mit äußerster Skepsis und reden ohne Mikrophon und Kamera auch schon mal von einem „neuen Vietnam“.
Öffentlicher Irrtum über den Entscheidungsgegenstand
Doch darüber hatte das Bundesverfassungsgericht rein formal auch gar nicht zu befinden. Noch nicht einmal die Frage, ob der Tornado-Einsatz das Verbot des Angriffskrieges tangiere, stand in diesem Sinne zur Diskussion. Die Linksfraktion versuchte den Tornado-Einsatz vielmehr auf dem verfassungsrechtlichen Umweg einer Klage gegen „Verletzung parlamentarischer (Beteiligungs-) Rechte“ zu stoppen.
So heißt die Entscheidungsformel denn auch: „Die Beteiligung an dem erweiterten ISAF-Mandat aufgrund des Bundestagsbeschlusses vom 9. März 2007 verletzt nicht die Rechte des Deutschen Bundestages aus Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.“ – und nicht etwa: „Die Entsendung deutscher Tornados nach Afghanistan verletzt das Friedensgebot des Grundgesetzes.“
Gleichwohl enthält die Entscheidung ein ziemlich klares Votum für die Kriegsmaßnahmen der USA und ihrer NATO-Verbündeten. Dabei ebnet das Urteil die eh nur der Kulissenverschönerung dienliche Unterscheidung zwischen der US-Aktion „Enduring Freedom“ und der vermeintlich eigenständigen „Friedensmission“ der europäischen NATO-Verbündeten glatt ein. Mit Recht: Ebenso wie „Enduring Freedom“ beruft sich die „europäische“ NATO-Aktion auf die vom UN-Sicherheitsrat einstweilen bis Oktober 2007 verlängerte Resolution 1386 (2001) über die Einrichtung einer „Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe (International Security Assistance Force)“ – eben ISAF.
Ungeachtet der berechtigten Zweifel, in wessen Interesse, bezogen auf die Mehrheit der UNO-Mitgliedsstaaten, der großmachtdominierte Sicherheitsrat funktioniert, konnte sich das Bundesverfassungsgericht auf diese – wenn auch umstrittene – völkerrechtliche Sanktionierung des ISAF-Mandats zurückziehen. In einem Aufwasch besprenkelt Karlsruhe dann auch noch die brachiale US-Mission „Enduring Freedom“ mit dem Weihwasser der höchsten Absolution, die Kriegshandlungen im „freien Westen“ derzeit überhaupt erhalten können. Völlig unkritisch nämlich psalmodieren die Hohen Roben den staatsdogmatisch verfestigten Gebetsvers nach, „Enduring Freedom“ sei eine „Operation zur - auch militärischen - Bekämpfung des Terrorismus, mit der die Vereinigten Staaten von Amerika auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 antworteten“.
Krieg machen Tornados eigentlich nicht, denn ...
Karikatur: Kostas Koufogiorgos - www.koufogiorgos.de
Die militärische „Dialektik der Aufklärung“
Dennoch, so beruhigt man uns, sei ISAF nicht Enduring Freedom. Wir „alten Europäer“ führen – auch der Lesart des Verfassungsgerichts zufolge – angeblich keinen Krieg. Vielmehr haben wir eine klassisch europäische „Mission“ übernommen: Die „Aufklärung“.
Unsere „Aufklärer“ heißen jetzt allerdings nicht Rousseau, Voltaire oder Kant (dessen Aufruf zum „ewigen Frieden“ der Pazifist Karl Kraus stets so angelegentlich zitierte), sondern „Tornado“. Und diese Art Aufklärung mag Herr di Fabio dann schon wieder mehr.
Krieg machen die Tornados laut Verfassungsgericht eigentlich nicht, sondern bestenfalls – Zitat Urteil: „…eine restriktive Übermittlung von Aufklärungsergebnissen an die Operation Enduring Freedom, ‚wenn dies zur erfolgreichen Durchführung der ISAF-Operation oder für die Sicherheit von ISAF-Kräften erforderlich ist’ (BTDrucks 16/4298, S. 3)“.
Damit übernimmt der Senat allerdings wiederum unkritisch die offizielle Regierungsversion. Doch was wohl die USA und ihre an „Enduring Freedom“ beteiligten Kombattanten mit solchen „Aufklärungsergebnissen“ anstellen, kann eigentlich für niemanden, der auch nur die alltäglichen Nachrichten zur Kenntnis nimmt, eine rein theoretische Frage mehr sein. Geschätzt etwa 4.000 Tote, großenteils unter der Zivilbevölkerung, durch US-Einsätze allein 2006 gehen wenigstens zum Teil auch auf das Konto derartiger europäischer und deutscher „Aufklärung“.
Verteidigungsminister: „Tötung begrüßt“
Das muss dann auch der Berliner „Verteidigungs“-Minister Franz Josef Jung (CDU) eingestehen. Letzthin ließ er sich sogar mit einer Mahnung an die USA vernehmen, ihre Terminator-Praxis in Afghanistan nicht zu übertreiben: „Jung fordert US-Truppen zur Mäßigung auf“, hieß es etwa in der WELT am 14. Mai.
Im selben Atemzug lüftete der Militär-Minister allerdings ein Stückchen weit die deutsche Friedens-Maske. In der WELT las sich das folgendermaßen:
„Zugleich begrüßte Jung die Tötung des Anführers der radikal-islamischen Taliban in Afghanistan, Mullah Dadullah, durch afghanische und Nato-Truppen.“
Wie „verfassungsgemäß“ – apropos Verfassungsgericht – kann es wohl sein, wenn ein aufs Grundgesetz vereidigter Bundesminister die „Tötung“ von Menschen „begrüßt“, noch dazu von Angehörigen fremder Staaten durch einen Truppenverband, dem die von ihm kommandierte Bundeswehr angehört?
Gleichwohl ist die Jung-Aussage dankenswert, fegt sie doch den nebulösen PR-Schleier über der deutschen Afghanistan-„Aufklärung“ fort.

Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de
Aktive Kriegsbeteiligung
In Wahrheit ist die BRD längst zum Kombattanten, zur Kriegspartei in Afghanistan geworden. Die künstliche Trennung zwischen "Aufklärungsflügen" – als ginge es um ein wissenschaftliches Forschungsprojekt – und Kriegshandlungen, die der gezielten, möglichst massenhaften Tötung angeblicher Terroristen dienen, durchbricht ja nicht nur ein vor sich hinplappernder CDU-Minister Jung. Es reicht schon, nach einigen Monaten Kriegsgewöhnung einfach mal hinzuhören, wenn in Radio und Fernsehen die "Jagdstrecke" US-amerikanisch angeleiteter NATO-Angriffe auf „Terroristennester“ mit Tötungszahlen beziffert wird, wobei gelegentlich zu hören ist, dass diese „Erfolge“ nicht zuletzt der Aufklärungsarbeit deutscher Tornados zu danken seien.
Es ist also eben doch genau so, wie der grüne Störenfried Christian Ströbele am 9. März 2007 bei der ISAF-Entscheidungsdebatte im Bundestag voraussah: „…dass die Fotoaufnahmen, die die Tornados machen und an die Militäreinsatzführung weitergeben, auch dazu benutzt werden, Ziele auszumachen, auf die Raketen und Bomben abgeworfen werden, und dass wir dann, wenn in Zukunft Meldungen durch die Presse gehen, nach denen bei der Bombardierung von Gehöften, von Ortschaften, von Orten zahlreiche Menschen, die Hälfte oder ein Viertel davon Zivilisten, Frauen, Kinder, alte Menschen, getötet worden sind, sagen müssen: Das kann auch auf der Grundlage der von unseren Tornados gelieferten Daten und Fotos geschehen sein.“
Dem Krieg die Akzeptanz entziehen
Das führt abschließend noch einmal zum Verfassungsgericht zurück. Nach 35 Jahren Beobachtung dieser Institution ist es für den Kommentator bei erheblichem Zwiespalt geblieben. Das Urteil zum § 218 ließ das BVerfG 1974 als Bollwerk des gesellschaftlichen Rückschritts erscheinen, als Konvent antiemanzipatorischer Patriarchen. Später milderte sich die Wahrnehmung, so etwa, als Karlsruhe 1984 die inquisitorische „Volkszählung“ erst einmal kippte und das „Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung“ ausrief. Und gerade in den letzten Jahren stoppte das Bundesverfassungsgericht, vor allem der 1. Senat, etliche Frontalangriffe aus dem Hause Schily (heute Schäuble) gegen Grund- und Bürgerrechte.
Dennoch: Wenn es um die vermeintliche Staatsraison geht, hat Karlsruhe doch meist die normative Gültigkeit der übergeordneten Notwendigkeit sanktioniert. Nicht allzu viel Fesseln sollten der „internationalen Handlungsfähigkeit“ der BRD angelegt sein. Das hat unsereinen Anfang der 70er Jahre nun wieder gefreut, als es zugunsten der „Ostverträge“ ausging. Das kann und muß heute aber aufschrecken und alarmieren, wenn es um die verfassungsrechtliche Entgrenzung weltweiter „Kriegführungsfähigkeit“ geht.
Es sollte daraus gelernt werden, dass es fatal verfehlt sein kann, sich im Kampf für Frieden und Grundrechte zu sehr auf das oberste Gericht zu verlassen. Gegen die zunehmende Militarisierung kommt es vielmehr darauf an, dem Kriegsapparat die gesellschaftliche Akzeptanz zu entziehen. Widerspruch, Widerstand, Verweigerung von unten – das zeigt nicht zuletzt die Erfahrung von Vietnam – ist das einzig probate Mittel, um das Bombengeschäft mit dem Krieg zu verderben. (PK)
Online-Flyer Nr. 103 vom 11.07.2007
Warum Karlsruhe die Tornados absegnete
Staatsräson statt Friedensgebot
Von Hans-Detlev v. Kirchbach
Die Verfassungs-Ausleger des Zweiten Senats
Am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2007 zum Tornado-Einsatz in Afghanistan (2 BvE 2/07) verwundert eigentlich nur, dass sich die Antrag stellende Linksfraktion im Bundestag darob so verwundert gibt. Schaut man sich nämlich die Zusammensetzung des Zweiten Senats an, so hätte es schon einer regelrechten „Bekehrung“ der dortigen Richtermehrheit bedurft, um eine Entscheidung gegen die – noch dazu militärische – „Staatsraison“ erwarten zu können. Ein Blick nur auf die zwei „Topstars“ aus der Besetzungsliste verdeutlicht vielleicht ansatzweise, wie schlecht die Aussichten für die Klage der „Linksfraktion“ standen.
Winfried Hassemer – Staatsraison hat PrioritätFoto: Bundesverfassungsgericht
Der Senatsvorsitzende und BVerfG-Vizepräsident Winfried Hassemer (67) gilt zwar als maßvoll „liberal“, allerdings so liberal, wie konservative Großbürger gemeinhin gern gelten. Immerhin war er auch mal ein recht engagierter Datenschutzbeauftragter des Landes Hessen. Gleichwohl ist er weitaus mehr Rechtsformalist als politischer Analytiker – sein jüngerer Bruder, der weitaus bekanntere Berliner CDU-Politiker und langjährige Senator Volker Hassemer, nannte ihn denn auch mal einen „Juristen vom Scheitel bis zur Sohle“. Den Staat irgendwie blockieren zu sollen, davor schreckt ein Korrekter wie er schon aus Prinzip zurück, was auch immer er persönlich über die afghanische Kriegsverwicklung denken mag. Staatsraison hat Priorität.
Dies gilt namentlich für den profiliertesten konservativen Ideologen in diesem Senat, Udo di Fabio (53). Dieser Mann ist freilich weit mehr als „nur“ einer von sechzehn Richtern am Bundesverfassungsgericht; man sollte ihn kennen.
Der mit Unionsticket ins Verfassungsgericht gelangte christliche Fundamentalist beglückt die konservative Szene mit agitationsreichen Erfolgsschriften wie „Kultur der Freiheit“ - nach Ansicht des Rezensenten Matthias Altenburg „ein reichlich verschwitzter Leitfaden für den denkfaulen Spießer“ (Frankfurter Rundschau 15. 10. 2005), der vor allem eine von Sozialklimbim befreiende Marktreligion verkündet. Zugleich soll di Fabios sozial entleerter, aber autoritär geführter Ordnungsstaat ein allgemein verbindliches religiöses Bekenntnis vorantragen – selbstredend das des Herrn di Fabio –, wenn nicht notfalls verordnen.
Udo di Fabio – Konservativer Gegenaufklärer
Foto: Uni Bonn
Kritiker und Bewunderer sehen den gebürtigen Duisburger als einen maßgeblichen Vordenker konservativer Gegen-Aufklärung in der Nachfolge von Irrationalisten und Antimodernisten, letztlich Antidemokraten wie Oswald Spengler und Ludwig Klages. Wirklich ein Garant für rechte Verfassungs- Auslegung – hoffentlich findet sich die Verfassung irgendwo wieder, wenn er sie einmal „ausgelegt“ hat. Pazifistisches Gemähre geht dem zweifach promovierten Bonner Universitätsprofessor erklärtermaßen konträr, und pflichtwidrigerweise kinderlose Frauen meint der vierfache Vater an ihre natürliche Bestimmung erinnern zu müssen. Im Rebellionsjahr 1968 gerade einmal 14 Jahre alt, reitet er, zum mittelalterlichen Welterklärer gereift, Attacken gegen „Emanzipationshysterie“ oder das stetige Herumrühren in der deutschen Vergangenheit, für die ein Filbinger sich nicht hätte schämen müssen.
Somit hätte man die Klage auch direkt beim Bundeswehrverband einbringen können, vielleicht sogar mit mehr Chancen. Denn etliche militärische Fachleute sehen das, was der Westen in Afghanistan betreibt und woran sich die Bundesrepublik mit ihren Tornados beteiligt, schon vom rein militärischen Effizienzgesichtspunkt her mit äußerster Skepsis und reden ohne Mikrophon und Kamera auch schon mal von einem „neuen Vietnam“.
Öffentlicher Irrtum über den Entscheidungsgegenstand
Doch darüber hatte das Bundesverfassungsgericht rein formal auch gar nicht zu befinden. Noch nicht einmal die Frage, ob der Tornado-Einsatz das Verbot des Angriffskrieges tangiere, stand in diesem Sinne zur Diskussion. Die Linksfraktion versuchte den Tornado-Einsatz vielmehr auf dem verfassungsrechtlichen Umweg einer Klage gegen „Verletzung parlamentarischer (Beteiligungs-) Rechte“ zu stoppen.
So heißt die Entscheidungsformel denn auch: „Die Beteiligung an dem erweiterten ISAF-Mandat aufgrund des Bundestagsbeschlusses vom 9. März 2007 verletzt nicht die Rechte des Deutschen Bundestages aus Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.“ – und nicht etwa: „Die Entsendung deutscher Tornados nach Afghanistan verletzt das Friedensgebot des Grundgesetzes.“
Gleichwohl enthält die Entscheidung ein ziemlich klares Votum für die Kriegsmaßnahmen der USA und ihrer NATO-Verbündeten. Dabei ebnet das Urteil die eh nur der Kulissenverschönerung dienliche Unterscheidung zwischen der US-Aktion „Enduring Freedom“ und der vermeintlich eigenständigen „Friedensmission“ der europäischen NATO-Verbündeten glatt ein. Mit Recht: Ebenso wie „Enduring Freedom“ beruft sich die „europäische“ NATO-Aktion auf die vom UN-Sicherheitsrat einstweilen bis Oktober 2007 verlängerte Resolution 1386 (2001) über die Einrichtung einer „Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe (International Security Assistance Force)“ – eben ISAF.
Ungeachtet der berechtigten Zweifel, in wessen Interesse, bezogen auf die Mehrheit der UNO-Mitgliedsstaaten, der großmachtdominierte Sicherheitsrat funktioniert, konnte sich das Bundesverfassungsgericht auf diese – wenn auch umstrittene – völkerrechtliche Sanktionierung des ISAF-Mandats zurückziehen. In einem Aufwasch besprenkelt Karlsruhe dann auch noch die brachiale US-Mission „Enduring Freedom“ mit dem Weihwasser der höchsten Absolution, die Kriegshandlungen im „freien Westen“ derzeit überhaupt erhalten können. Völlig unkritisch nämlich psalmodieren die Hohen Roben den staatsdogmatisch verfestigten Gebetsvers nach, „Enduring Freedom“ sei eine „Operation zur - auch militärischen - Bekämpfung des Terrorismus, mit der die Vereinigten Staaten von Amerika auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 antworteten“.
Krieg machen Tornados eigentlich nicht, denn ...Karikatur: Kostas Koufogiorgos - www.koufogiorgos.de
Die militärische „Dialektik der Aufklärung“
Dennoch, so beruhigt man uns, sei ISAF nicht Enduring Freedom. Wir „alten Europäer“ führen – auch der Lesart des Verfassungsgerichts zufolge – angeblich keinen Krieg. Vielmehr haben wir eine klassisch europäische „Mission“ übernommen: Die „Aufklärung“.
Unsere „Aufklärer“ heißen jetzt allerdings nicht Rousseau, Voltaire oder Kant (dessen Aufruf zum „ewigen Frieden“ der Pazifist Karl Kraus stets so angelegentlich zitierte), sondern „Tornado“. Und diese Art Aufklärung mag Herr di Fabio dann schon wieder mehr.
Krieg machen die Tornados laut Verfassungsgericht eigentlich nicht, sondern bestenfalls – Zitat Urteil: „…eine restriktive Übermittlung von Aufklärungsergebnissen an die Operation Enduring Freedom, ‚wenn dies zur erfolgreichen Durchführung der ISAF-Operation oder für die Sicherheit von ISAF-Kräften erforderlich ist’ (BTDrucks 16/4298, S. 3)“.
Damit übernimmt der Senat allerdings wiederum unkritisch die offizielle Regierungsversion. Doch was wohl die USA und ihre an „Enduring Freedom“ beteiligten Kombattanten mit solchen „Aufklärungsergebnissen“ anstellen, kann eigentlich für niemanden, der auch nur die alltäglichen Nachrichten zur Kenntnis nimmt, eine rein theoretische Frage mehr sein. Geschätzt etwa 4.000 Tote, großenteils unter der Zivilbevölkerung, durch US-Einsätze allein 2006 gehen wenigstens zum Teil auch auf das Konto derartiger europäischer und deutscher „Aufklärung“.
Verteidigungsminister: „Tötung begrüßt“
Das muss dann auch der Berliner „Verteidigungs“-Minister Franz Josef Jung (CDU) eingestehen. Letzthin ließ er sich sogar mit einer Mahnung an die USA vernehmen, ihre Terminator-Praxis in Afghanistan nicht zu übertreiben: „Jung fordert US-Truppen zur Mäßigung auf“, hieß es etwa in der WELT am 14. Mai.
Im selben Atemzug lüftete der Militär-Minister allerdings ein Stückchen weit die deutsche Friedens-Maske. In der WELT las sich das folgendermaßen:
„Zugleich begrüßte Jung die Tötung des Anführers der radikal-islamischen Taliban in Afghanistan, Mullah Dadullah, durch afghanische und Nato-Truppen.“
Wie „verfassungsgemäß“ – apropos Verfassungsgericht – kann es wohl sein, wenn ein aufs Grundgesetz vereidigter Bundesminister die „Tötung“ von Menschen „begrüßt“, noch dazu von Angehörigen fremder Staaten durch einen Truppenverband, dem die von ihm kommandierte Bundeswehr angehört?
Gleichwohl ist die Jung-Aussage dankenswert, fegt sie doch den nebulösen PR-Schleier über der deutschen Afghanistan-„Aufklärung“ fort.

Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de
Aktive Kriegsbeteiligung
In Wahrheit ist die BRD längst zum Kombattanten, zur Kriegspartei in Afghanistan geworden. Die künstliche Trennung zwischen "Aufklärungsflügen" – als ginge es um ein wissenschaftliches Forschungsprojekt – und Kriegshandlungen, die der gezielten, möglichst massenhaften Tötung angeblicher Terroristen dienen, durchbricht ja nicht nur ein vor sich hinplappernder CDU-Minister Jung. Es reicht schon, nach einigen Monaten Kriegsgewöhnung einfach mal hinzuhören, wenn in Radio und Fernsehen die "Jagdstrecke" US-amerikanisch angeleiteter NATO-Angriffe auf „Terroristennester“ mit Tötungszahlen beziffert wird, wobei gelegentlich zu hören ist, dass diese „Erfolge“ nicht zuletzt der Aufklärungsarbeit deutscher Tornados zu danken seien.
Es ist also eben doch genau so, wie der grüne Störenfried Christian Ströbele am 9. März 2007 bei der ISAF-Entscheidungsdebatte im Bundestag voraussah: „…dass die Fotoaufnahmen, die die Tornados machen und an die Militäreinsatzführung weitergeben, auch dazu benutzt werden, Ziele auszumachen, auf die Raketen und Bomben abgeworfen werden, und dass wir dann, wenn in Zukunft Meldungen durch die Presse gehen, nach denen bei der Bombardierung von Gehöften, von Ortschaften, von Orten zahlreiche Menschen, die Hälfte oder ein Viertel davon Zivilisten, Frauen, Kinder, alte Menschen, getötet worden sind, sagen müssen: Das kann auch auf der Grundlage der von unseren Tornados gelieferten Daten und Fotos geschehen sein.“
Dem Krieg die Akzeptanz entziehen
Das führt abschließend noch einmal zum Verfassungsgericht zurück. Nach 35 Jahren Beobachtung dieser Institution ist es für den Kommentator bei erheblichem Zwiespalt geblieben. Das Urteil zum § 218 ließ das BVerfG 1974 als Bollwerk des gesellschaftlichen Rückschritts erscheinen, als Konvent antiemanzipatorischer Patriarchen. Später milderte sich die Wahrnehmung, so etwa, als Karlsruhe 1984 die inquisitorische „Volkszählung“ erst einmal kippte und das „Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung“ ausrief. Und gerade in den letzten Jahren stoppte das Bundesverfassungsgericht, vor allem der 1. Senat, etliche Frontalangriffe aus dem Hause Schily (heute Schäuble) gegen Grund- und Bürgerrechte.
Dennoch: Wenn es um die vermeintliche Staatsraison geht, hat Karlsruhe doch meist die normative Gültigkeit der übergeordneten Notwendigkeit sanktioniert. Nicht allzu viel Fesseln sollten der „internationalen Handlungsfähigkeit“ der BRD angelegt sein. Das hat unsereinen Anfang der 70er Jahre nun wieder gefreut, als es zugunsten der „Ostverträge“ ausging. Das kann und muß heute aber aufschrecken und alarmieren, wenn es um die verfassungsrechtliche Entgrenzung weltweiter „Kriegführungsfähigkeit“ geht.
Es sollte daraus gelernt werden, dass es fatal verfehlt sein kann, sich im Kampf für Frieden und Grundrechte zu sehr auf das oberste Gericht zu verlassen. Gegen die zunehmende Militarisierung kommt es vielmehr darauf an, dem Kriegsapparat die gesellschaftliche Akzeptanz zu entziehen. Widerspruch, Widerstand, Verweigerung von unten – das zeigt nicht zuletzt die Erfahrung von Vietnam – ist das einzig probate Mittel, um das Bombengeschäft mit dem Krieg zu verderben. (PK)
Online-Flyer Nr. 103 vom 11.07.2007










