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Aktueller Online-Flyer vom 18. April 2024  

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Glossen
Erfahrungen eines Sozialarbeiters nach einer Beschwerde
Ein ungewöhnlicher Sozialfall
Von Wolfgang Bittner

Grützner, Sozialarbeiter bei der Stadt H., machte seine übliche Tour durch die Außenbezirke im Norden der Stadt. Hier waren in den letzten Jahren mehrere neue Wohnviertel entstanden, in denen man eine Straße nicht von der anderen unterscheiden konnte, ein Haus wie das andere aussah und wo man alle Menschen kannte, wenn man einen kennen gelernt hatte. Überwiegend ging es diesmal um Sozialhilfe für alte und körperbehinderte Personen.

Nachdem er die ersten Fälle erledigt hatte, suchte sich Grützner gegen zehn Uhr zum zweiten Frühstück eine Gastwirtschaft. Während er auf den Kaffee wartete, blätterte er die verbliebenen Akten durch und stolperte – erneut – über diesen merkwürdigen Brief, der ihm vor wenigen Tagen auf den Schreibtisch gekommen war. Da beschwerte sich eine Frau über ihre Nachbarin, die ihr anscheinend das Leben versauerte. Und da es sich bei der Nachbarsfrau um eine Sozialhilfeempfängerin handelte, bat sie das Sozialamt um dessen „energisches Eingreifen“, wie sie sich ausdrückte. Die Sozialhilfeempfängerin und deren Freund, so schrieb sie, tyrannisierten die gesamte Nachbarschaft, sie seien weder krank noch hilfsbedürftig, sondern lediglich überspannt und dazu noch asozial. Das einzige, was ihnen fehle, sei der Wille, sich eine ordentliche Arbeit zu suchen. Der Fall begann Grützners Aufmerksamkeit zu erregen, zumal an die betreffende Frau, die drei kleine Kinder hatte, schon seit längerer Zeit Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt wurde.


Autor Wolfgang Bittner ist nicht nur Schriftsteller, sondern auch bildender Künstler. Hier bei einem landart-Projekt in der Türkei.

Als Grützner gegen 10.30 Uhr nach einigem Suchen die Straße gefunden hatte, in der die Beschwerdeführerin sowie seine hilfsbedürftige Kundin wohnten, fiel ihm schon von weitem eines der in Reih und Glied ausgerichteten Häuser auf, und zwar wegen mehrerer bunt umrandeter Fenster sowie einem riesig großen Bild auf einer der fensterlosen Wandflächen. Da Grützner, obwohl seit Jahren schon beamtet und pensionsberechtigt, ein kunstinteressierter Mensch war, hielt er vor der angemalten Hauswand an, stieg aus und besah sich das Bild, dessen kräftige Farben ihn faszinierten. Es stellte die Sonne, den Mond und eine Art Erdkugel dar, auf der ein Kind mit Blumen spielte. Sogleich erkannte Grützner, der nicht nur – wie bereits gesagt – kunstinteressiert, sondern darüber hinaus auch noch sehr belesen war, gewisse Anklänge an den „kleinen Prinzen“ von Saint-Exupéry. Fachmännisch untersuchte er das Bild aus der Nähe. Es war in einer außerordentlich komplexen Malweise mit wetterfester Ölfarbe aufgetragen. Zweifellos war hier ein Meister am Werk gewesen.

Grützner trat etwa dreißig Meter zurück, besah das Bild nochmals aus der Ferne und musste sich eingestehen, dass es ihm gefiel, wenngleich er sich dessen Vorhandensein in dieser Gegend nicht recht erklären konnte. Durch das laute Geräusch eines auf der Bahnlinie hinter dem Haus vorbeifahrenden Schnellzuges aufgeschreckt, begab er sich zum Dienstauto zurück und musste zu seiner Überraschung feststellen, dass auf der zu bearbeitenden Akte die Hausnummer des soeben betrachteten Wohnblocks stand. Leicht irritiert klemmte er sich die Akte unter den Arm, suchte auf dem Türschild nach dem Namen der Sozialhilfeempfängerin und dem der Beschwerdeführerin und klingelte, nachdem er beide vorfand, bei der letzteren.

Schon beim Betreten des Treppenflurs fiel ihm eine in diesem Haus herrschende ungewöhnliche Atmosphäre auf. Abgesehen davon, dass die Kellertür durch einen Perlenvorhang ersetzt war, bemerkte Grützner, dass auch hier die Wände bunt bemalt waren, allerdings in einer mehr kindlichen, verspielten Art. Er stieg die Treppe hoch in den zweiten Stock, wo ihn die Beschwerdeführerin bereits an ihrer Wohnungstür erwartete. Sie machte einen absolut normalen Eindruck, war eine ernste, mausgrau gekleidete und ebenso wirkende Frau in mittlerem Alter. Er stellte sich vor, und sie bat ihn herein. Bevor sie die Wohnungstür hinter sich schloss, zeigte sie jedoch noch wortlos auf die Tür der gegenüberliegenden Wohnung, und Grützner glaubte, seinen Augen nicht trauen zu dürfen: An der unteren linken Ecke der Tür befand sich ein viereckiges Loch, das durch einen mit Scharnieren befestigten Klappdeckel abgeschlossen wurde, wie man es früher vielfach auf dem Lande an Scheunentüren beobachten konnte. Und in eben diesem Loch erschien, gerade als Grützner hinüber sah, der Körper eines Hundes, schwarzweiß gefleckt, von unbestimmter Rasse. Ohne Grützner und die Beschwerdeführerin auch nur eines Blickes zu würdigen, wieselte er die Treppe hinab.

„Haben Sie gesehen?“, seufzte die Beschwerdeführerin und schloss die Wohnungstür. „Es ist nicht zum Aushalten. Ich kann Ihnen aber noch mehr zeigen.“ Und mit diesen Worten ging sie voraus in das Wohnzimmer, zog die Gardine beiseite, öffnete das Fenster und bat ihn, einen Blick hinunterzuwerfen. Alles, was Grützner sah, war der etwa zwanzig Meter entfernte Bahndamm der Nord-Süd-Strecke, auf dem soeben wieder ein Schnellzug herannahte, der sich schon vorher durch ein unangenehmes Kribbeln in den Beinen und durch Vibrieren der Fensterscheiben ankündigte. Noch während der Schnellzug vorbeidonnerte, bedeutete ihm die Beschwerdeführerin, er möge sich aus dem Fenster hinauslehnen und direkt nach unten schauen, was er also tat.

Ihm bot sich ein ausgesprochen idyllischer Anblick: Am Rande eines etwa zwanzig Quadratmeter großen, von Büschen flankierten Gärtchens spielten unterhalb des Bahndammes neben einem Komposthaufen, der wiederum neben einer Art Stall lag, drei rotbäckige kleine Kinder in der Sonne. Verblüfft zog Grützner seinen Kopf wieder ein, nicht ohne noch bemerkt zu haben, dass aus einem der bunt umrandeten Nachbarfenster eine Strickleiter herabhing, auf der gerade ein bärtiger Mann sich anschickte in das kleine Gärtchen hinunter zu steigen. Als Grützner sich verdutzt nochmals vorbeugte, grüßte der Bärtige freundlich herüber.

Die Beschwerdeführerin schloss das Fenster, zog die Stores vor und ordnete die Übergardinen. Ohne dass Grützner sie danach zu fragen brauchte, unterrichtete sie ihn über die Bedeutung des soeben Gesehenen. Er vernahm, dass der bärtige Fassadenkletterer der Liebhaber jener Nachbarin sei, die Sozialhilfe empfing; dass in dem Stall unter dem Fenster zahlreiche Kaninchen sowie ein Pony gehalten würden und dass es sich bei den spielenden Kindern um die unehelichen der Nachbarin handelte.

Ferner erzählte sie, dass es von der Wohnungsgesellschaft verboten sei, den Rasen hinter dem Haus zu beschädigen, dort Gärten anzulegen, Ställe zu errichten und Tiere zu halten. Auch seien derartige Malereien, wie man sie an und in ihrem Hause vorfinde, nicht gestattet, woran sich der Liebhaber ihrer Nachbarin, der so etwas mache, aber nicht störe. Diesen Leuten sei zwar schon mehrfach gekündigt worden, sie zögen jedoch einfach nicht aus, und deshalb habe man sich, da die Wohnungsgesellschaft nicht energisch genug vorginge und auch die Polizei nicht zu helfen wusste, zur Abwechslung einmal an das Sozialamt gewandt. Dann legte sie eine Liste vor, in die sich vier weitere Mietparteien des insgesamt zehn Familien beherbergenden Hauses eingetragen hatten, die sich ebenfalls gegen ein längeres Verbleiben des „Sozialfalles“, wie sie es nannten, in ihrem Hause aussprachen.

Grützner nahm die Liste zu seinen Akten, protokollierte die Aussagen der Beschwerdeführerin und sagte ihr, dass er zu ihrer Nachbarin hinübergehen, mit ihr sprechen und zusehen wolle, wie sich die Angelegenheit regeln ließe. Auf irgendwelche Versprechungen, die ihm die Frau und eine in der Zwischenzeit hinzugekommene Mitmieterin abzunehmen trachteten, ließ er sich nicht ein. Zunächst müsse er sich mit den Verhältnissen drüben vertraut machen, sagte er; es würde überhaupt schwierig für das Sozialamt sein, bei dem großen Mangel an Wohnraum eine andere Wohnung zu beschaffen, man könne auch nicht alle Sozialhilfeempfänger in ein Getto zusammensperren und so weiter. Schließlich verabschiedete er sich von den Damen und klingelte an der gegenüberliegenden Wohnungstür.


Der bärtige Mann, der Grützner die Tür öffnete, hatte seine Kletterpartie anscheinend inzwischen beendet und begrüßte ihn wie einen alten Bekannten. „Wir hatten ja gerade eben am Fenster schon das Vergnügen“, meinte er freundlich lachend und stellte Grützner, der nur seinen Namen, nicht aber seine amtliche Eigenschaft bekannt gegeben hatte, eine zierliche mit einem kimonoartigen Gewand bekleidete Frau als „meine Frau“ vor. Daraufhin sah Grützner sich nun doch bemüßigt, sich als Beamter des Sozialamts erkennen zu geben. Die beiden waren aber überhaupt nicht erstaunt oder gar erschrocken, sondern luden ihn in den gemütlichen, mit dicken handgeknüpften Teppichen, kunstvoll gearbeiteten Lampen und orientalisch wirkenden Möbeln ausgestatteten Wohnraum zu einer Tasse Tee ein.

Da es Grützner, der an sein eigenes Wohnzimmer mit dem Nussbaumschrank dachte, die Sprache verschlagen hatte, bestritten die beiden vorerst die Unterhaltung allein. Sie erzählten völlig ungezwungen, dass sie schon seit Jahren zusammenlebten, mittlerweile drei gemeinsame Kinder hätten, dass die Teppiche, Möbel und Lampen selbst gefertigt seien und dass sie Sozialhilfe beantragt hatten, als sie nicht mehr wussten, wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollten.



Wolfgang Bittners landart-Werk "Der Wächter" bewacht die 6 Millionen Jahre alte Dünenlandschaft Gebekum auf der Datca-Halbinsel | Fotos: Peter Kleinert

An diesem Punkte angekommen, hatte Grützner sich soweit wieder gefangen, dass er in der Lage war, einzuhaken und genauere Auskünfte über die Einkommensverhältnisse zu verlangen. Er erfuhr, dass der Bärtige Kunstmaler sei, von ihm stammten auch die Wandmalereien; allerdings nicht die im Treppenhaus, das hatten die Kinder ausgemalt. Da er als Kunstmaler jedoch zurzeit noch verhältnismäßig unbekannt war und kaum etwas mit seinen Bildern verdiente, hatten sie sich gezwungen gesehen, eine anderweitige Einkommensquelle ausfindig zu machen, das war die Sozialhilfe gewesen. Grützner rauchte der Kopf. Er saß in einem bequemen Lehnstuhl, trank seinen Tee, hörte mit halbem Ohr den Berichten seiner Gastgeber zu und dachte über die rechtliche Seite dieses Falles nach, der ihn stark beunruhigte.

Sowohl der Bärtige als auch seine Frau waren voll arbeitsfähig, sie lebten zusammen, hatten drei Kinder, waren aber nicht verheiratet. Den Antrag auf Sozialhilfe hatte die Frau gestellt. Für sie bestand keine gesetzliche Verpflichtung zu arbeiten, weil sie die Kinder zu betreuen hatte. Wie Grützner bei einem Blick in die Akte feststellte, war eine ausreichende Alimentation der unehelichen Kinder durch ihren Vater angegeben und bei der Errechnung der Sozialhilfe berücksichtigt worden. Insofern konnte auch der Bärtige nicht dazu verpflichtet werden, eine geregelte, einkommensträchtigere Arbeit aufzunehmen. Er lehnte das auf Grützners Frage auch rundheraus ab. „Wir brauchen nicht viel zum Leben“, sagte er, „und das, was wir brauchen, haben wir.“ Im Übrigen versteifte er sich darauf, dass er Maler sei und es auch bleiben wolle.

Einen derartigen Fall hatte Grützner noch nicht gehabt. Er fühlte sich verwirrt und wurde immer unsicherer. Deswegen war er dankbar und erleichtert, als man ihn fragte, ob er einen Blick in den Garten werfen wolle. Kühn nahm er das Angebot an, über die Strickleiter hinunterzuklettern – es ging leichter als er gedacht hatte. Unten setzten sie sich auf dem Rasen in die Sonne, spielten ein bisschen mit dem Kaninchen, dem Pony, dem Hund und den Kindern und aßen Radieschen und Mohrrüben.

Anschließend turnten sie wieder hinauf, und der Bärtige zeigte Grützner sein Atelier sowie ein paar Bilder, die er gerade gemalt hatte. Seine Frau führte Grützner in die Technik des Teppichknüpfens sowie verschiedener Handarbeiten ein, las mehrere eigene Gedichte vor, von denen Grützner tief bewegt wurde, und schrieb ihm anschließend das Rezept für einen schmackhaften Mürbeteigkuchen auf, den sie gerade gebacken hatte und von dem sie alle drei probierten. Einer Einladung zum Mittagessen konnte sich Grützner schließlich nur dadurch entziehen, dass er sich schnellstens verabschiedete und versprach, demnächst einmal mit seiner Frau und seinen beiden Kindern wiederzukommen. Er nahm sich vor, dann etwas mehr Zeit mitzubringen. Als die Haustür hinter ihm zugefallen war und er sich umblickte, bemerkte er, dass er sich wieder in der Vorstadt befand. (PK)
 
Aus: Wolfgang Bittner, „Das andere Leben“, 16 Erzählungen, Horlemann Verlag, Bad Honnef 2007, 152 Seiten, 12,90 €.


Online-Flyer Nr. 102  vom 04.07.2007



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