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Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

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Lokales
Interessengeleitete Dramatisierung von Jugendkriminalität und
Das Kölner Intensivtäterprogramm
Von Klaus Jünschke

Welch zunehmende Bedeutung das Thema Jugendkriminalität in der Innenpolitik hat, vermittelte die diesjährige Präsentation der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) durch Bundesinnenminister Schäuble. Ausgerechnet am  8. Mai, dem Jahrestag des Sieges über den Nationalsozialismus, stellte er die Zahlen für das Jahr 2006 vor. Anders als durch Schäuble und im Kölner Stadt-Anzeiger wurde das Thema Jugendkriminalität am 7. Mai an einem Gesprächsabend über das Kölner Intensivtäter-Programm in der Universität behandelt. Ein Beitrag von Klaus Jünschke, der mit dem Kölner Appell gegen Rassismus e.V. die Ausstellung „Europa verhaftet – für ein Europa ohne Jugendgefängnisse" organisierte, die noch bis zum 4. Juni Kölner „Kalk-Karree“ gezeigt wird. – Die Redaktion. 

Kölner Stadt-Anzeiger zu Schäubles PKS-Präsentation

Es wäre anlässlich des 8. Mai natürlich möglich gewesen, daran zu erinnern, dass es die Nationalsozialisten waren, die mit dieser Form der polizeilichen Statistik, einer Tatverdächtigenstatistik, öffentlich über die Kriminalitätsentwicklung zu informieren begannen. Davor waren es die Verurteiltenstatistiken der Gerichte, mit denen man sich über die Kriminalitätsentwicklung verständigte. Was nur logisch ist: Es sind allein die Gerichte, die Kriminalität durch ihre Urteile feststellen dürfen. Doch die viel kleineren Fallzahlen der Gerichtsstatistiken eignen sich weniger zu Dramatisierungen. Und genau um solche interessengeleitete Dramatisierungen geht es regelmäßig, wenn die PKS vorgestellt wird – selbst wenn die Zahl der angezeigten Straftaten zurückgeht, wie es 2006 zum wiederholten Mal der Fall war.

Unter der Überschrift „Jugendliche schlagen häufiger zu“ war am 9. Mai im Kölner Stadtanzeiger über Schäubles Bericht zu lesen: „Entgegen einem allgemeinen Straftatenrückgang haben Gewaltdelikte von Jugendlichen im vergangenen Jahr erneut spürbar zugenommen. Nach dem Kriminalitätsbericht 2006 stieg die Zahl der einfachen Körperverletzungen, die von 15 bis 18-Jährigen begangen wurden, gegenüber 2005 zum 2,7 Prozent an, bei den 19 bis 21jährigen lag der Zuwachs bei 4,6 Prozent.“

Die Gefahr geht von den Erwachsenen aus

Statt eindringlich auf die längst empirisch bewiesene Tatsache zu verweisen, dass in unserer Gesellschaft Kinder und Jugendliche mehr Opfer von Gewalt durch Erwachsene sind, und weniger selbst zum Täter werden, war im Kommentar von Detlef Schmalenberg zu lesen: „Immer häufiger wird geschlagen und getreten, immer brutaler geht es zur Sache.
Die Politik muss endlich bereit sein, mehr Geld in die Vorbeugung zu stecken. Dazu gehört, dass die Polizei mehr Präsenz in den Brennpunkten zeigt – vor allem aber eine früher ansetzende Jugendarbeit. Nicht erst Intensivtäter, sondern Jungen und Mädchen, die auf der Schwelle zur Kriminalität stehen, müssen betreut werden. Das ist aufwändig und teuer. Aber die aktuellen Zahlen machen deutlich: Es ist an der Zeit, in junge Menschen zu investieren.“
 
Die Forderung nach mehr polizeilicher Präsenz in den Brennpunkten und das Stichwort Intensivtäter verweisen auf ein Dilemma, mit dem sich die Regionalgruppe Rheinland der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe (DVJJ) am 7. Mai 2007 in die Universität Köln mit einem Gesprächsabend über das Kölner Intensivtäter-Programm auseinandergesetzt hat. Auf dem Podium diskutierten: Michael Meißner, Polizei Köln; Wolfgang Ettelt, Staatsanwaltschaft Landgericht Köln; Gisela Strauff, Jugendgerichtshilfe Köln; Lukas Pieplow, Rechtsanwalt aus Köln. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Michael Walter, dem Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Köln.

Im Folgenden referiere ich in leicht bearbeiteter Form die Redebeiträge.

Michael Walter:

Jugendkriminalität ist „ubiquitär" – allgemein verbreitet – und „passager" – vorübergehend. Das gilt aber nicht für alle Formen der Kriminalität – der Intensivtäter ist ein Täter der von diesem Modell ausgenommen wird. Wobei sich jede Menge Fragen stellen: wie man Intensivtäter wird, wer Intensivtäter ist, wie das funktioniert. Das alles spielt sich nicht im luftleeren Raum ab, es gibt auch Kriminalitätsängste, Interventionswünsche und politische Positionierungen. Wer bestimmte Positionen bezieht, wer bestimmte Verfahren vorschlägt, bezieht auch hier eine Position. Bei der Frage der Lösungen sind wir natürlich sehr gespannt, welche Ideen gibt es? Ich will gleich vorweg sagen – bei einer schwierigen Klientel gibt es oft keine Patentlösungen, sondern es gibt Annäherungen. Vor allen sind wir genötigt auch Abwägungen vorzunehmen.

Michael Meißner:

Ausgangsgangspunkt für die Bildung eines Intensivtäterkommissariats und die Entwicklung eines Intensivtäterprogrammes sind die ständig ansteigenden Gewaltdelikte, die wir hier in Köln haben. Bis vor zwei Jahren war die Jugendsachbearbeitung in verschiedenen Kommissariaten angesiedelt und nach Delikten zugeteilt. Unter dem Thema „Köln, sicherste Millionenstadt“ hat man dann beschlossen, einen entscheidenden Focus auf die Intensivtäterbekämpfung zu legen. In diesem Zusammenhang ist dann das KK 57 als reines Intensivtäterkommissariat geschaffen worden. Wir wollen mit diesem Konzept die kriminellen Karrieren stoppen, indem wir kooperativ mit den Partner Staatsanwaltschaft und Stadt Köln zusammenarbeiten. Dabei haben wir uns an den Erfahrungen orientiert, die damit schon in München, Frankfurt und Berlin gemacht worden sind.

Definition

Wir haben dann eine Definition für die Intensivtäter gefunden. Sie beinhaltet einen Personenkreis, der gewerbsmäßig und gewohnheitsmäßig Eigentums- und Gewaltstraftaten begeht. Die Definition ist geeignet, um diejenigen herauszufiltern, die in der ersten Reihe stehen und die meisten Delikte begehen. Wir machen einmal im Monat eine Auswertung im eigenen Hause, bezogen auf den Tatort Köln. Da werden alle Täter herausgefiltert, die mehr als fünf Straftaten begangen haben. Die Straftaten werden dann nach ihrer Gefährlichkeit gepunktet: So bekommen Raubtaten fünf Punkte, die folgenden Delikte 3 und einfacher Diebstahl erhält einen Punkt. Dadurch entsteht eine gewisse Reihenfolge. Diese Liste geht dann an das KK 57. Diese Grobliste wird dann noch mal beleuchtet, anhand der Delikte, wie sie wirklich vorgefallen sind. Wer waren die Haupttäter, die Mittäter, wie sind sie vorgegangen. Die Rankingliste, die so entsteht, umfasst über 100 Personen, und wir haben uns hier in Köln zur Aufgabe gemacht, dass wir die ersten 100 Personen auf dieser Rankingliste in die Bearbeitung übernehmen. Wir haben natürlich auch eine Personalgrenze, und daher haben wir uns zunächst einmal auf diese Zahl verständigt.

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Sachbearbeiter

Ein Sachbearbeiter hat dann jeweils zehn Intensivtäter in der Betreuung. Was wollen wir damit erreichen? In dem Moment, in dem wir uns entscheiden, einen Täter in die Rankingliste aufzunehmen, gibt es eine Zuteilung zu einem Sachbearbeiter, der dann deliktübergreifend alle Vorfälle, die mit dem Tatverdächtigen zusammen hängen, bearbeitet. 

Zusätzlich haben wir dann ein Bearbeitungsprogramm, das den Kollegen außerhalb bei einer Kontrolle oder Festnahme signalisiert, dass sie es mit einer Person zu tun haben, die in einem speziellen Programm ist, sodass dann auch Kontaktaufnahmen erfolgen können. Grundsätzlich werden auch Beobachtungs- und Feststellungsberichte geschrieben. So können wir ein Lagebild für ganz Köln erstellen, und andere Dienststellen aus Köln haben die Möglichkeit darauf zuzugreifen. Sie sehen die aktuellen 100, die in der Bearbeitung sind, sie können sehen, welche Straftaten begangen worden sind, auch Wohnort und Tatort. Wir ziehen also alle Informationen zusammen und zwar nicht nur für ein Kommissariat, sondern wir wollen, dass die gesamte Behörde diese Linie mitverfolgt und auch daran teilnimmt.

Der Sachbearbeiter aus dem KK 57 hat dann letztendlich die Aufgabe der Betreuung. Dazu werden Biographien erstellt, sogenannte personenorientierte Berichte, in denen alle Informationen abgelegt sind, die über die Intensivtäter zu erlangen sind und die ständig aktualisiert werden. Das geht über frühere Strafverfahren, über seine familiären Verhältnisse, die Schule, um die Prognose, über seine Persönlichkeit, des Verhaltens, Auffälligkeiten im Verhalten, all diese Dinge. Diese Berichte gehen dann auch an die Staatsanwaltschaft und kommen in die Akte.

„Gefährder-Ansprachen“

Wir machen parallel dazu Gefährder-Ansprachen, die beginnen mit einem Erstgespräch, an dem auch die Staatsanwaltschaft teilnehmen kann. Im Vorfeld gibt es dazu eine Absprache mit der Staatsanwaltschaft und den Bezirksbeamten. Das dient einem einheitlichen Vorgehen schon bei dem ersten Gespräch. Der Intensivtäter weiß dann durch dieses erste Gespräch, dass er in dieses Programm aufgenommen worden ist. Er kennt seine Ansprechpartner. Und diese Gefährder-Ansprache wird von da an alle 14 Tage durchgeführt.

Fallkonferenz

Ein weiteres Kernelement ist die Fallkonferenz. Dabei handelt es sich um einen Informationsaustausch zwischen den Behörden und Institutionen, die so oder so schon mit Straftätern zu tun haben, und die jetzt die Intensivtäter mitbetreuen. Da ist die Staatsanwaltschaft beteiligt, die Jugendgerichtshilfe, das Schulamt mit ihren einzelnen Abteilungen, die Sachbearbeiter vom KK 57. Was passiert in dieser Fallkonferenz? Einmal im Monat werden dort zwei neue Fälle besprochen, es werden Informationen ausgetauscht und überlegt, wie man mit den betreffenden Personen weiter verfahren kann. Man sucht im Vorfeld nach Möglichkeiten welche Maßnahmen jetzt am Sinnvollsten sind. Nicht um zwangsläufig zu einer Verurteilung zu kommen, sondern die Dinge zu entdramatisieren. Das Prozedere ist einfach, eingeladen hat die Polizei, die Federführung liegt dann bei der Staatsanwaltschaft.

Was die Gefährder-Ansprache angeht, sind wir derzeit dabei, die Wirkung wissenschaftlich zu überprüfen. Es sind momentan noch kleine Zahlen, aber die Tendenzen sagen uns, dass 80 Prozent, mit denen wir gesprochen haben nur noch einmal oder gar nicht mehr straffällig geworden sind.

Keine höheren Strafen

Als abschließendes Statement möchte ich sagen, dass ich die Diskussion um Jugendkriminalität und Intensivtäter sehr genau verfolge. In den Diskussionsrunden, an denen wir teilnehmen, werden die Sanktionen angesprochen, die dann auf die Intensivtäter zukommen oder auch ihre Auswahl. Wir als Polizei können nicht warten, bis alles ausdiskutiert ist, wir müssen mit den Taten der Intensivtäter umgehen. Uns geht es dabei nicht um höhere Strafen.

Wolfgang Ettelt:

Um die Bedeutung des Intensivtäterkonzeptes zu veranschaulichen, ist es sinnvoll, sich mal anzusehen, wie zuvor mit diesen Tätern umgegangen wurde. Mehrfachtäter agieren selten alleine, wenn sie eine Straftat begehen, fast immer agieren sie in Gruppen. Das hat bedeutet, dass Strafverfahren bei Mehrfachtätern in der Jugendabteilung bei unterschiedlichen Dezernenten landeten. Wir haben in Köln insgesamt 12 Jugenddezernenten, und es konnte sein, dass schließlich für einen Tatverdächtigen fünf oder sechs Dezernenten zuständig waren. Das war einfach dadurch bedingt, dass immer wieder eine andere Person in der Strafanzeige als Schwerstbeschuldigter auftauchte, dann landeten die je nach dem Buchstaben ihres Familiennamens bei anderen Jugendstaatsanwälten. Daraus resultierte dann der Missstand, dass ein Intensivtäter bei sieben oder acht verschiedenen Dezernenten landete. Und der eine Dezernent wusste nicht unbedingt etwas von dem Verfahren bei anderen Dezernenten.

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Fotos: meaning media

Feste Ansprechpartner

Ein weiteres Manko war, dass es für das Thema Intensivtäter bei der Staatsanwaltschaft keinen festen Ansprechpartner gab. Das führte dazu, dass wichtige Informationen einfach verloren gingen. Ein Beispiel: Ein Intensivtäter wird am Wochenende der Haftrichterin vorgeführt und sagt ihr, er sei gar kein so schlechter Junge und stehe kurz vor dem Abitur – da wäre es ganz schlimm, wenn er jetzt in U-Haft gehe. Die Haftrichterin ist massiv beindruckt, und das Ergebnis war, dass er von der Haft verschont wurde. Aber es stellte sich dann heraus, dass er eine Schule schon lange nicht mehr von innen gesehen hatte und von Abitur schon gar keine Rede sein konnte. Das ist heute nicht mehr denkbar, weil genau diese Informationen im personenorientierten Bericht enthalten sind.

Lange Verfahrensdauer

Ein weiteres Manko war die relativ lange Verfahrensdauer, weil es so viele Beschuldigte waren, gegen die ermittelt werden musste. Wenn dann mehrere Verteidiger in dem Verfahren sind und jeder Akteneinsicht beantragt, kann es dazu führen, dass sich ein Verfahren sehr in die Länge zieht, so dass die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage ist, in sehr kurzer Zeit Anklage zu erheben.

Ein weiteres Manko: die unterschiedliche Zuständigkeit bei den Richtern. Es konnte sein, dass Verfahren bei bis zu fünf unterschiedlichen Richtern anhängig waren.
 
Letzter Missstand: Es gab immer unterschiedliche Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, die an den Verhandlungen gegen die Intensivtäter teilgenommen haben. Der Sitzungsvertreter wusste in der Regel nicht mehr als das, was in der Anklageschrift in seiner Handakte stand.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat darauf im Juni 2005 reagiert. Entsprechend der Sonderzuständigkeit durch das KK 57 bei der Polizei Köln, wurde eine Sonderzuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft Köln geschaffen. Zuerst war es nur ein Sonderdezernent, und jetzt sind wir schon zwei Sonderdezernenten. Zu zweit haben wir momentan 150 jugendliche und heranwachsende Intensivtäter in Bearbeitung. Zu den 100 Intensivtäterverfahren, die bei KK 57 anhängig sind, kommen bei uns noch Taschendiebstahlsverfahren und Ermittlungen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis hinzu.

Wie schon Herr Meißner gesagt hatte, schauen wir uns die Intensivtäter sehr genau an: War er in seiner Gruppe Haupttäter oder nur ein Mitläufer, und auch das Alter ist für uns sehr wichtig. Wenn er Ende 20 ist, ist er für mich nicht so interessant, als wenn er erst 15 Jahre alt ist. Für die Erwachsenen gibt es keine Sonderzuständigkeit, und wir haben die Erfahrung gemacht, dass es bei den Jüngeren viel mehr Möglichkeiten gibt, positiv auf sie einzuwirken. Ein Drittel der Jugendlichen konnte aus dem Intensivtäterprogramm wieder gelöscht werden, weil sie über ein Jahr nicht mehr strafauffällig waren.

Ein großer Vorteil ist, dass wir feste Ansprechpartner auf Seiten der Staatsanwaltschaft wie auf Seiten der Polizei haben. Ich weiß bei meinen Verfahren ganz genau, wer beim KK 57 für die Jugendlichen zuständig ist. Dadurch ist ein ständiger Informationsaustausch möglich. Es ermöglicht nicht nur schnell, sondern auch richtig zu entscheiden. Es müssen nicht mehr Akten umständlich hin- und her geschoben werden, wir können einfach zum Telefon greifen und uns darüber verständigen.

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Foto: Peter Bach

Pro Ermittlungsverfahren ist nur ein Intensivtäter in der Akte enthalten. Sämtliche Mittäterverfahren werden abgetrennt. Man hat es dann nur mit einem Verteidiger zu tun und das Verfahren kann schneller abgeschlossen werden.

Wenn wir in die Hauptverhandlung reingehen, nehmen wir vorher noch mal Rücksprache mit dem Sachbearbeiter beim KK 57 und erfahren dann, ob neue Ermittlungsverfahren vorliegen, die bei der Staatsanwaltschaft noch nicht bekannt sind.

Schnelle Reaktion

Die zwei Pfeiler des Intensivtäterprojektes sind die Vernetzung zwischen allen Beteiligten und dass man schnell reagieren kann – das ist bei Jugendlichen von ganz entscheidender Bedeutung. Der Jugendliche muss eine rasche Reaktion erfahren, nur dann kann man auf den Jugendlichen erzieherisch einwirken.

Dass es bei der Diskussion in den Fallkonferenzen nicht nur um die Überlegung geht, welche Sanktion am effektivsten sind, kann an einem Beispiel erläutert werden: Für einen Jugendlichen, der leidenschaftlich und talentiert Fußball spielte, wurde ein Fußballverein gefunden, zu dem er dann dreimal die Woche trainieren ging.

Gisela Strauff:

Ich beschränke mich bei meinen Ausführungen auf die Teilnahme der Jugendgerichtshilfe als Koordinatorin bei der Intensivtäterkonferenz. Ich habe 24 Fälle aus den Fallkonferenzen ausgewertet. Von den 24 vorgestellten Fällen waren 23 Jugendliche und einer war Heranwachsender. Fünf waren weiblich und 17 hatten einen Migrationshintergrund. 16 waren dem Jugendamt aufgrund erzieherischer Schwierigkeiten schon bekannt. 14 waren schon bei der Jugendgerichtshilfe bekannt. Aktuell waren 9 in einer Hilfemaßnahme der Jugendhilfe. Für die Jugendgerichtshilfe war tertiäre Prävention, also Rückfallvermeidung in sechs Fällen möglich. 9 der Jugendlichen waren in Haft.

Zwei Beispiele aus der Fallkonferenz

1. Rückfallvermeidung vor der Hauptverhandlung:
Im April 2006 ist eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Diversion wegen Hausfriedensbruch ergangen. Von April bis Juni 2006 kam es zu 14 Straftaten (gefährliche Körperverletzung, Drohung, Nötigung). Auf Antrag der Mutter war schon eine Erziehungsbeistandsschaft, und im Anschluss an die Fallkonferenz im November 2006 habe ich die Teilnahme an einem Anti-Aggressivitätstraining eingeleitet. Das hat auch sehr gut geklappt, es sind dann keine neuen Straftaten mehr bekannt geworden.

2. Rückfallprävention nach der Hauptverhandlung:
Im September 2005 kam es zu einem Urteil von einer Woche Jugenddauerarrest wegen Raubes, verbüßt im Dezember 2005. Ebenfalls im Dezember 2005 fand die Intensivtäterfallkonferenz statt. Zehn Fälle von Raub und räuberischer Erpressung (Tatzeit 2004-2005) waren bekannt geworden. Im März 2006 war der Hauptverhandlungstermin. Es kam zu einem Urteil auf Bewährung und als Bewährungsauflage wurde die Fortführung der Betreuung durch das Jugendamt ausgesprochen. Neue Straftaten sind nicht mehr bekannt geworden.

Lukas Pieplow:

Wir sind nicht in Fundamentalopposition zu diesen Konzepten, aber der Lack glänzt mir etwas zu sehr. Ich sehe die Gefahr, dass das Intensivtäterprogramm für ganz andere Dinge missbraucht werden kann – selbst wenn hier und jetzt lauter gutwillige Umsetzer dieses Programmes versammelt sein sollten.

Der Leitantrag der Landesregierung von NRW zum Thema Jugendkriminalität steht unter dem Motto: Jugend schützen, Gewalt bekämpfen, härter durchgreifen.Ich sehe die Gefahr, dass das Intensivtäterkonzept für diesen letzten Teilpunkt eingesetzt werden könnte.

Drei Fälle, die Fragen aufwerfen

Bei der ersten Intensivtäterakte ging es um den Diebstahl eines Kinderfahrrades. Das Rad war dem Eigentümer zurückgegeben worden, und das Geständnis befand sich in der Akte. Warum das im Intensivtäterkonzept behandelt werden musste, erschließt sich mir nicht.

Zweiter Fall: Dabei handelt es sich um jemanden, der zu Recht in dieses Programm aufgenommen wurde, es ging um vier Körperverletzungsdelikte, Eigentumsdelikte und Sachbeschädigung. Aber in der Anklage ging es nur um einen Diebstahl, die anderen Delikte waren eingestellt worden.

Dritter Fall: Eine Mutter sagte mir, dass die Ursache für die Straffälligkeit war, dass der Jugendliche von der Schule verwiesen wurde und dann auf der Straße herumhing. Vier Monate hat es niemand geschafft, trotz Intensivtäterbetreuung, das eigentliche Problem zu lösen, dass er wieder in die Schule kommt. Da stellt sich mir die Frage, ob pädagogische Betreuung, der Anspruch des Konzeptes, wirklich stattfindet. 

Kann Polizei betreuen?

Sie sagten, der Sachbearbeiter übernimmt die Betreuung. Das genau erscheint mit ein gewisses Problem zu sein, auch wenn es möglicherweise Fälle gibt, in denen die Erfolge gar nicht so schlecht sind. Denn was ist es, was wir mit „Betreuung" meinen? Wenn wir die gewachsenen Strukturen des Jugendgerichtsgesetzes nehmen, die doch gewonnene Erfahrung, auch geronnene sozialstaatliche Erfahrung ist, dann hatte es doch Sinn gemacht, dass wir weit vor Einführung des Jugendgerichtsgesetzes im Jahre 1923 die Jugendgerichtshilfe institutionalisiert und in dieses Verfahren eingebunden haben.

Ich wundere mich, dass die Jugendgerichtshilfe nicht offensiver diesen Punkt des Verlustes von sozialstaatlicher, pädogisch-fürsorglicher Betreuung beklagt und hier versucht, die Strukturen eigentlich auf alte Erfahrungsmuster wieder zurückzubuchstabieren. Ich sehe den überlegenen Sinn nicht, dass sie einen jungen Mann über ein dreiviertel Jahr betreuen. Ich habe gute Erfahrungen mit der Jugendgerichtshilfe, etwa mit den Betreuern, den Sozialarbeitern des Brückeprojektes, die auch Betreuungsweisungen durchführen, die auch sehr pragmatisch ohne richterliche Weisungen im Vorfeld von Verfahren übernommen haben. Ich sehe hier Verwerfungen, auch des Ausblutens des Sozialstaats, von sozialer Arbeit, wenn wir es klaglos hinnehmen und richtig finden, dass die Polizei diese Arbeit übernimmt.

Schnelle Reaktion kann falsch sein

Gleichwohl scheint mir der Fall, den wir da vor einer Woche verhandelt haben, ein gutes Beispiel dafür, dass es auch so einfach nicht ist. Die Verhandlungssituation war, dass die letzte Straftat dieses Intensivtäters ein Jahr zurückgelegen hat. Der Sachbearbeiter hat bestätigt, dass keine neuen Straftaten bekannt geworden sind, und er konnte berichten, dass er ein Stück Beziehungsarbeit mit diesem jungen Mann zustandebringen konnte. Er hat ihn wohl intensiv an der kurzen Leine gehalten. Er hat dann gesehen, dass sich das eine oder andere tat. Der Jugendliche fand einen Ein-Euro-Job, seine Freundin hatte einen Job im Supermarkt, die hatten plötzlich ein Auskommen, konnten ihre Wohnung bezahlen und das war ein Fortschritt – und zwar ganz entgegen der These, dass alles sehr schnell gehen muss.


Christiane Ensslin, Klaus Jünschke und Jörg Hauenstein stellen ihr Buch über Jugendliche in Haft vor | Foto: meaning media

Ich wage die Prognose, wenn wir diesen Intensivtäter vor einem Jahr die Strafe auf dem Fuße hätten folgen lassen – woher hätte denn die positive Bewährungsprognose zum damaligen Zeitpunkt kommen können? Der wäre, so meine vorsichtige Prophezeiung, selbst bei einem der Kölner Jugendrichter zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Mir zeigt dieser Fall – auch angesichts der Einigkeit aller Parteien, dass es schnell gehen müsse, dass es viele Gründe dafür gibt, dass Lösungen Zeit brauchen. Es muss Vermittlungsbemühungen in Jobs geben, die verhindern, dass jemand wieder in ein Loch fällt und vieles andere mehr.

Gefährder-Ansprache mit Kettengerassel

Ich habe auch mein Problem mit den Gefährder-Ansprachen. Das klingt gut, wie Sie das hier präsentiert haben. Aber in der Zeitschrift Kriminalistik, Heft 9 / 2005 liest sich das auf Seite 349 so, ich zitiere: „Während des ‚Erstgesprächs’ wird die kontinuierliche Präsenz und der hohe Grad der Entschlossenheit auf Seiten der Polizei verdeutlicht. Unmissverständlich. Entsprechend pointiert ist die Gesprächssituation, die einem warnenden ‚Kettengerassel’ nicht unähnlich ist. Konkret: Der Sachbearbeiter stellt sich in Begleitung des zuständigen Bezirksbeamten vor, eventuell auch unter Einbindung der Staatsanwaltschaft Köln (Sonderdezernenten). Die Botschaft, eine Drohbotschaft, lautet zentral: ‚Wir kommen wieder!’. Der Intensivtäter steht unvermittelt vor der Wahl: ‚Entweder ich verzichte auf weitere Straffälligkeiten oder es folgen weitere Eskalationsstufen.“

Ich sehe die Gefahr, dass vor diesem Auditorium eine andere Wahrheit dieser Konzepte ausgebreitet wird, als sie woanders ausgebreitet werden könnte, und ich sehe dieses Zitat als Beleg dafür. Ich habe meine Probleme mit der Aufnahme in die Ranking-Liste für Intensivtäter

Fallkonferenz ohne Verteidiger

Thema Fallkonferenzen: Ich sehe als Verteidiger eine problematische Vorgriffswirkung dieser Fallkonferenzen. Wir haben doch aus gutem Grund die Notwendigkeit, die Ermittlungsergebnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft aktenkundig werden zu lassen, das zu unserer eigenen Nachprüfung und zum Schutz unseres Mandanten. Niemand aus der Verteidigerriege erfährt, was in welcher Fallkonferenz über den, den er zu verteidigen hat, gesprochen wurde. Da findet sich ja nicht etwa ein Protokoll in der Akte. Und da sehe ich einfach Probleme der Vorgriffswirkungen, weil eben nicht alle am Verfahren beteiligten beteiligt sind.

Datenschutz?

Ich glaube, dass wir ein Problem haben in Zusammenhang mit dem Datenschutz. Was ist verwaltungsrechtlich die Aufnahme eines Jugendlichen in die Intensivtäter-Datei? Ist das ein Verwaltungsakt, wird der bekannt gegeben? Wie sind die Erfahrungen der Überprüfung solcher Aufnahmen? Ich habe in einem Fall an den Datenschutzbeauftragten der Polizei die Anfrage gerichtet, ich bitte um Mitteilung ob und wenn ja, in welcher Position auf der Rankingliste sich mein vor zwei Wochen verurteilter Mandant befindet und ich bitte um die Löschung von der Intensivtäterliste. Ich erhielt dann postwendend die Antwort, dass sich mein Mandant nicht mehr auf der Intensivtäterliste befindet. Ich frage, was für Regeln gelten in diesem Zusammenhang?

Das Recht auf parteiische Hilfe

Auch die Deutschen Jugendgerichtstage haben wiederholt darauf hingewiesen, dass es kriminologisch Sinn macht, sich der Gruppe zuzuwenden, die die eigentlichen Probleme in der Statistik produzieren, und ich habe nichts dagegen, dass es dort durch das Zusammensetzen aller Verfahrensbeteiligten zu einer Optimierung der Verfahrensstrukturen kommt. Ich habe den Eindruck, dass diese Intensivtäterkonzepte, wie vieles andere, was wir am Innovationshimmel der Jugendkriminalpolitik sehen problematisch ist. Wir haben ein Problem, wenn die Betreuung von Jugendlichen durch die Polizei stattfindet. Ich glaube, dass die Jugendlichen und Heranwachsenden einen Anspruch haben, das sich aus dem Sozialstaatsprinzip herleitet, ihre Fürsorge, pädagogische Förderung, ihre Entwicklung durch andere Institutionen als die Polizei stattfinden zu lassen. Ich glaube, dass es den Jugendlichen gut tut, und gerade denen, die dabei sind, sich von unserem Rechtsstaat zu verabschieden, einen parteiischen Betreuer, eines parteiischen Beistands im Sinne des Verteidigers zu machen.

Die anschließende Diskussion

Nach den vier Statements nannte Michael Walter vier Punkte für die Auseinandersetzung in der folgenden Diskussion: 
1. Zunächst ist deutlich geworden, dass wir Definitionsprobleme haben. Inwieweit gibt es Definitionen, inwieweit hat das Folgen auf die Fragen, wie einer Intensivtäter wird und wie einer aufhört, Intensivtäter zu sein, bzw. wann er von der Liste genommen wird. Die Forschung dazu ist noch sehr jung. Frau Dr. Wolke und ich wollten damals forschen, was schlicht unmöglich war, weil man keine Gruppe identifizieren konnte. Man konnte die Kriterien nicht benennen, nach denen man es wird oder nicht wird.
2. Wie ist es mit dem Stellenwert schneller Reaktionen?
3. Was ist mit der konkreten Arbeit dieser Programme, insbesondere der Gefährder-Ansprache,  wie verhält es sich da mit der Sozialarbeit und der Jugendhilfe, die für diesen Bereich zuständig sind?
4. Ein vierter Aspekt ist der Datenschutz.

Diskussionsbeiträge

Ein Teilnehmer machte auf weitere Aspekte aufmerksam: Er stellte zur Diskussion, ob die Aufnahme in die Intensivtäterliste nicht den Effekt einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung haben könnte, also dass ein Jugendlicher sich gerade dadurch erst recht zu einem Intensivtäter entwickelt, weil man ihn so bezeichnet. Außerdem interessierte ihn, ob denn Drogenabhängige in die Intensivtäterliste aufgenommen werden. Da deren Beschaffungskriminalität durch eine Therapie oder die Abgabe von Heroin oder Methadon beendet werden könnte, wäre die Antwort interessant gewesen, aber die Frage blieb unbeantwortet.

Eine Sozialarbeiterin bei der Staatsanwaltschaft nahm zur Alternative Jugendhilfe oder Polizei Stellung. Da sie in ihrem 30jährigen Berufsleben genügend schlechte Sozialarbeiter erlebt habe, die man gar nicht auf Menschen habe loslassen dürfen, könne sie die gute Arbeit vieler engagierter Bezirksbeamter nur begrüßen. Statt unverbindlich „daherzulabern" würden diese mit den Jugendlichen tacheles reden und dadurch die Jugendlichen orientieren.

Weiterhin kritisierte sie, dass es zwar richtig sei, zu bedauern, dass die Rechtsanwälte in der Fallkonferenz außen vor sind, aber noch viel schwerwiegender sei für sie, dass die Opfer gar keine Rolle spielten. Sie hätten ihre Rolle als Beweismittel in der Hauptverhandlungen zu spielen und damit basta.

Ein Jugendgerichtshelfer aus Düsseldorf: „Die Polizei geht auf die Täter zu und sucht sie zuhause auf, das Jugendamt lädt ein, und dann sagen die Jugendlichen und deren Eltern, warum soll ich zu diesem Termin, es kommt doch schon einer. Das Jugendamt und die Jugendgerichtshilfe müssen dazu übergehen diesen Personenkreis zu besuchen, das wäre allerdings teurer." Womit man wieder bei Franz von Liszt und seiner 100 Jahre alten Einsicht wäre, dass eine gute Sozialpolitik die beste Kriminalpolitik ist.

Konfliktlösung

Die Polizei spricht von jugendlichen Intensivtätern, die zu bekämpfen sind, und hat mit dem Intensivtäterprogramm ein Konzept entwickelt, dass ihrer Vorstellung von einer modernen Kriminalitätsbekämpfung angemessen ist. Wie in der Schule und in der Jugendsozialarbeit fallen dabei eine Menge Informationen an, die vermitteln, wie aus sozialen Konflikten Delikte entstehen. Aber die Polizei kann an diesen sozialen Konflikten nicht ansetzen. Im Gegenteil, die Verbesserung der polizeilichen Arbeit könnte den Eindruck bestärken, Kriminalität kann bekämpft werden, ohne die ihnen zugrunde liegenden sozialen Konflikte zu lösen. Es handelt sich um Konflikte der gesellschaftlichen Teilhabe, um die partielle oder gänzliche Verweigerung des Zugangs zum Arbeitsmarkt, zu sozialstaatlichen Leistungen der Qualifikation und der sozialen Sicherung.


Klaus Jünschke hat zusammen mit Christiane Ensslin und Jörg Hauenstein das Buch
„Pop Shop – Gespräche mit Jugendlichen in Haft“
im konkret-Verlag veröffentlicht: 240 Seiten, gebunden
mit zahlreichen Fotos,

16 Euro, 28 SFr.

ISBN 978-3-89458-254-8




Online-Flyer Nr. 96  vom 23.05.2007

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