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Lokales
Bleiberecht für kriminalisierte Flüchtlinge und MigrantInnen
Soziale Konflikte sozial lösen!
Von Klaus Jünschke

Am 5. Januar war im Kölner Stadt-Anzeiger ein Interview mit Frau Dahmen, Leiterin der Kölner Ausländerbehörde zu lesen. Unter anderem wurde sie von Kirsten Boldt gefragt, wer demnächst abgeschoben wird. Frau Dahmen: „Alle die, deren Strafmaß mehr als 50 Tagessätze beträgt, und alle die, die illegal eingereist sind.“ Um wie viele Menschen es sich dabei handelt, stand neben dem Interview. Die Stadt Köln zählt derzeit 5900 geduldete Flüchtlinge und von ihnen kamen rund 1000 dermaßen mit dem Gesetz in Konflikt, dass ihr Strafmaß mehr als 50 Tagessätze beträgt.

Demo - Hiergeblieben
Foto: arbeiterfotografie.com

Abschiebungen eine Art Naturgesetz

Die Journalistin des Kölner Stadt-Anzeiger hat das unhinterfragt hingenommen. Damit wird den LeserInnen eine Art Naturgesetz angeboten, dass Menschen, die gegen Gesetze verstoßen, abzuschieben sind. Ende. Immerhin aber hat sie ein Bewusstsein von der Rigidität, mit der MitarbeiterInnen des Ausländeramtes mit Flüchtlingen umgehen. Sie hält Frau Dahmen vor, dass Anwälte, der Kölner Flüchtlingsrat und das Antidiskriminierungsbüro bemängeln, dass ihre Klienten auf dem Ausländeramt des Öfteren herabsetzend behandelt werden.

Frau Dahmen: „Das müssen ältere Geschichten sein. Seit zweieinhalb Jahren machen alle Mitarbeiter interkulturelle Trainings und lernen Deeskalierungsstrategien. Seitdem gibt es eine Klimaveränderung. Und nicht zu vergessen: Zu Konflikten gehören auch immer zwei.“

Diese Selbstgerechtigkeit ist hahnebüchen: da werden Menschen, die in Köln ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, von interkulturell trainierten Deeskalationsstrategen gegen ihren Willen abgeschoben und tauchen womöglich noch in Statistiken und amtlichen Berichten als „freiwillig ausgereist“ auf, weil sie sich ohne Hand- und Fußfesseln aus dem Laden schaffen ließen. Entgegen halten muß man ihr, dass auch zu den Konflikten, die man Straftaten nennt, immer zwei oder mehrere gehören. Und wer bereit ist, mal die Sicht der kriminalisierten Flüchtlinge und MigrantInnen einzunehmen, kann leicht sehen, wer und was sie kriminalisiert.

Demo - Kein Mensch ist illegal
Foto: arbeiterfotografie.com

Kritische KriminologInnen werden nicht gehört

In einer Gesellschaft, in der der Kanzler Schröder seinen Wahlkampf mit Sprüchen wie „Wer das Gastrecht missbraucht, muss raus, aber schnell“ führen und die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung auf die Abschiebung straffällig gewordener Flüchtlinge und MigrantInnen einstimmen konnte, ist das schwer. Die paar kritischen KriminologInnen hierzulande stehen mit dem Rücken an der Wand und sehen mehr oder weniger fassungslos zu, wie ein kriminalsoziologischer Lehrstuhl nach dem anderen verschwindet. Sie haben es nicht mal geschafft, in einer im Bundestag vertretenen Partei Gehör zu finden.

Dabei müssten wenigstens diejenigen, die sich heute noch als Linke verstehen, ein Interesse daran haben, dass die Öffentlichkeit sich politisiert und immer mehr Menschen lernen, ihre Empörung über politische, wirtschaftliche oder soziale Zumutungen direkt den dafür Verantwortlichen zu zeigen. Dann verlöre sich auch die Angst vor sozialem Abstieg und dem Verlust von Privilegien. Und auf Sündenböcke könnte verzichtet werden, und „Jugendkriminalität“ und „Ausländerkriminalität“ könnten als Ablenkungsmanöver erkannt und durchschaut werden.

Das wiederum ist nicht sehr schwer. Wer sich zu www.bka.de begibt und dort unter den Statistiken zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Berichtsjahr 2005, findet auf Seite 120 die nichtdeutschen Tatverdächtigen aufgelistet. 12,5 % sind als „Illegale“ ausgewiesen und die anderen 87,5% als Legale. Und von diesen wiederum sind 17,8% Arbeitnehmer, 10,2 % Asylbewerber, 8,7 % Studenten und Schüler, 8,1% Touristen und Durchreisende und 39,9 werden als „Sonstige“ bezeichnet. Und unter den „Sonstigen“ verbergen sich, wie in einer Anmerkung ausgeführt wird, alte Bekannte: nicht anerkannte Asylbewerber mit Duldung und Flüchtlinge.

Kriminalstatistik
Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtsjahr 2005

Mit dem kleinen Einmaleins kann man sich anhand dieser Statistik ausrechnen, dass diejenigen, die am meisten kriminalisiert werden, diejenigen sind, die gar keinen oder nur einen ganz schwachen Aufenthaltsstatus haben: die „Illegalen“ und die Flüchtlinge.
Und es ist natürlich auch kein Zufall, dass diejenigen, die in den Kriminalstatistiken und den Gefängnissen am meisten überrepräsentiert sind, aus den Gruppen kommen, die auf dem Weg nach Europa im Mittelmeer und Atlantik nicht gestorben sind.

Kriminalstatistik
Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtsjahr 2005

Medien tragen zur Kriminalisierung bei

Und das ist eine der übelsten Seiten des deutschen Journalismus, dass die Medien um Distanz zum Schicksal dieser Menschen bemüht sind. Unsere Verantwortung für ihr Elend in den Gefängnissen hier, nach der Abschiebung genauso wie für das Sterben an den Außengrenzen der Festung Europa wird nicht thematisiert. Stattdessen tragen die Medien die Kriminalisierung von „Illegalen“ und Flüchtlingen mit.

Helga Cremer-Schäfer, Professorin an der FH Frankfurt, schreibt 1998 in einer Aufklärungsschrift der Humanistischen Union gegen die repressive Kriminalpolitik: „Ereignisse, die als Kriminalität angezeigt werden, stehen in einem engen Zusammenhang mit den Institutionen des privaten Eigentums (und seiner öffentlichen Sicherung) und des Marktes. Fehlende Möglichkeiten, etwa über den Arbeitsmarkt am gesellschaftlichen Reichtum teilzuhaben, schaffen soziale Ausschließungen und verschärfen Konflikte. Zu den Folgen gehören bizarre Überlebensstrategien, Rücksichtslosigkeit und Kampf, illegale Ökonomien und Konflikte um die Nutzung sozialer Räume.“

Demo - Arbeitserlaubnis
Foto: arbeiterfotografie.com

Wer sich hier in Köln ansieht, wie große Teile der geduldeten Flüchtlinge, deren Abschiebung jetzt ansteht, in verkommenen Sammelunterkünften untergebracht waren und sind, dass sie nicht arbeiten durften und ihre Kinder bis vor einem Jahr von der Schulpflicht „befreit“ waren, dass sie für die Verfestigung des Aufenthalts Anwälte bezahlen mussten, dass sie im Herkunftsland Verwandte und Freunde in bitterster Armut hatten, die um Hilfe baten, der muss sich wundern, dass unter solchen Bedingungen nicht noch mehr Straftaten geschehen.

Prävention vor allem durch Integration zu erreichen

Und immerhin – das kann auch im neuesten Periodischen Sicherheitsbericht (PSB) der Bundesregierung nachgelesen werden - auch zu finden unter www.bka.de.:
„Die Thematisierung ‚Zuwanderung und Kriminalität’ stellt auf mögliche Folgen des unterschiedlich sicheren Aufenthaltsstatus für Lebensverhältnisse, Integration und Kriminalität ab, anstatt auf Nationalitätenzugehörigkeit.“
Und:
„Soweit als Tatverdächtige ermittelt, fallen unter den Zuwanderern Asylbewerber und Illegale insbesondere durch Verstöße gegen das Ausländerrecht sowie durch Ladendiebstahl auf. Touristen und Sonstige werden neben diesen Bagatelldelikten und Verstößen gegen das Ausländerrecht häufiger auch des Drogenhandels und schweren Diebstahls verdächtigt.“
Folgerung:
„Insofern die Deliktbegehung stark mit dem Aufenthaltsstatus und dessen Folgen für die Integrationschancen zusammenhängt, ist Prävention vor allem auch durch Integration und dabei für die 2. und 3. Generation mittels Bildungsförderung zu erreichen!“ (Das erste Zitat aus dem ersten PSB, Seite 306, das zweite und dritte von Seite 411 des zweiten Periodischen Sicherheitsberichtes der Bundesregierung)

Was natürlich fehlt, ist der kreative Umgang mit Frau Dahmens selbstgerechter Lebensweisheit – „Zu Konflikten gehören auch immer zwei.“

Hauptverantwortlich – das Parlament

Der fehlende Zweite ist aber im PSB deutlich markiert. Es ist der Gesetzgeber. Das Parlament ist nicht nur für die kriminalitätsfördernden unsicheren Aufenthaltstitel und das damit verbundene Arbeitsverbot verantwortlich, sondern auch für die Drogengesetzgebung, die dazu geführt hat, dass der Drogenhandel zur größten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in Deutschland werden konnte.

Neben dem Staat gibt es auch in der Bevölkerung jede Menge „interessierte Zweite“ – z,.B. alle, die illegale Arbeitskraft nachfragen. Diese und noch viele andere Gründe, wie z.B. die Verantwortung der reichen Länder für die Flucht- und Migrationsursachen in Afrika, sind Gründe genug, um auch für die kriminalisierten Flüchtlinge und MigrantInnen ein Bleiberecht zu fordern.

Wenn immer weniger Handlungen als Kriminalität interpretiert würden, könnten immer mehr soziale Konflikte als soziale gelöst werden.


Online-Flyer Nr. 79  vom 24.01.2007



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