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Aktueller Online-Flyer vom 18. April 2024  

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Medien
Solar-Energie-Rebell wirft WDR vorsätzliche Falschberichterstattung vor
Klage gegen Dr. h.c. Fritz Pleitgen
Von Peter Kleinert

„Es gibt viele gute Gründe, sich die neue Rundum-sorglos-Energie in die eigenen vier Wände zu holen.“ Sprüche wie diesen findet man nicht nur auf Solar-Werbeseiten im Internet. Man bekommt Ähnliches auch immer mal wieder in den öffentlich-rechtlichen Medien und in der Presse vorgetragen. Von Rainer Hoffmann, kaufmännischer Leiter in einem mittelständischen Unternehmen im Ruhrgebiet, der 1996 auf derlei Werbung reingefallen ist, erfahren wir, warum, wie und mit welchen Folgen er seit nunmehr zehn Jahren mit aller ihm zur Verfügung stehenden Kraft dagegen angeht und aufzuklären versucht.
NRhZ: Sie haben Ende Dezember dem WDR und seinem kurz vor Weihnachten von der Uni Dortmund zum Ehrendoktor und am Freitag zum Geschäftsführer der Europäischen Kulturhauptstadt 2010 Essen und Ruhrgebiet ernannten Noch-Intendanten zum 50sten Jahrestag ein etwas unangenehmeres Geschenk gemacht. Sie haben beim Kölner Verwaltungsgericht Klage als Gebührenzahler eingereicht und verlangen, dass der Sender es künftig unterlassen soll, Sie und andere WDR-Zuschauer und Hörer nicht länger „falsch und unvollständig“ über die „effektiven Energiekostenerträge von Solaranlagen, insbesondere thermischen Solaranlagen“ zu informieren. Welche Gründe haben Sie für diese Klage gegen den WDR?

Rainer Hoffmann: Meine ersten Schreiben an die PLUSMINUS-Redaktion und an die MONITOR-Redaktion des WDR stammen bereits aus Februar und Mai des Jahres 1999, wo ich bereits auf das Problem der politisch gesteuerten Irreführungen über die Effizienz der Solartechnik aufmerksam gemacht habe. (Zur Erinnerung: im Oktober 1998 hatte ROT-GRÜN erstmalig die Bundestagswahl gewonnen, und Solartechnik sollte nun vehement politisch "gepusht" werden.) Die zahlreichen Absagen der WDR-Redaktionen und anderer TV-Redaktionen haben mich dann im Februar 2003 veranlasst, den WDR-Intendanten Fritz Pleitgen persönlich per "Einschreiben mit Rückschein" auf dieses Problem der "solaren Irreführung" aufmerksam zu machen. Er ließ mir mitteilen, dass angeblich in der Bevölkerung die solaren "60%-Energieerträge" korrekt verstanden werden würden (Link: http://www.solarresearch.org/WDR20030210.pdf).

Rainer Hoffmann
Rainer Hoffmann auf dem Dach seines „Solar-Hauses“

Am 18.11.2003 wurde Fritz Pleitgen im WDR-Fernsehen mit seiner These eindrucksvoll widerlegt: In der WDR-Lokalzeit-Dortmund behauptete ein Bauherr, er könne mit einem 4qm-Solarkollektor 70% seiner Heizenergiekosten einsparen. Diese Aussage des Bauherrn im WDR-Fernsehen war falsch, denn der Bauherr war auch auf den "solaren Effizienz- und Prozentschwindel" hereingefallen. Dieser Bauherr spart in Wahrheit höchstens 5%-8% seiner Heizenergiekosten bzw. 60-80 Euro im Jahr ein (Siehe NRhZ-Filmclip in dieser Ausgabe).

Obwohl der WDR am 26.11.2003 eine Nachfolgesendung zu diesem Thema an gleicher Stelle ausgestrahlt hatte, sah Fritz Pleitgen meine auf Fakten basierende Sach-Argumentation über die solare Effizienz nicht als Richtigstellung, sondern lediglich, als, so Pleitgen wörtlich, "andere Meinung". So kam es, dass der WDR am 5.8.2004 eine weitere Sendung zum Thema "thermische Solartechnik" ausgestrahlt hatte, die wiederum mindestens sieben sachliche und faktische Fehler enthielt und dem TV-Zuschauer der Solartechnik wiederum eine enorme Energieeinspar-Effizienz bescheinigte.

WDR-Team
Besuch vom WDR-Lokalzeit-Team
Fotos: Rainer Hoffmann


Bemerkenswerterweise hatte ich bereits seit dem 2.8.2004 - ohne von der Sendung vom 5.8.2004 vorab gewusst zu haben - wegen der früheren Falsch-Informationen in WDR-Sendungen beim WDR-Rundfunkrat eine Beschwerde eingereicht, dessen Eingang am 4.8.2004 von Reinhard Grätz, dem WDR-Rundfunkrat-Vorsitzenden bestätigt worden war. Im Dezember 2004 erhielt ich nach umfangreichen Schriftverkehr mit Pleitgen und Grätz die Mitteilung, dass der WDR einen angeblichen Fachmann für erneuerbare Energien befragt hätte, und dieser hätte bestätigt, dass alle Aussagen in den WDR-Sendungen, sowohl am 18.11.2003 als auch am 05.08.2004 korrekt gewesen seien. Den Namen des "WDR-Solarfachmannes" habe ich trotz mehrfachen Anfragens nie erfahren. So kam es, dass der WDR am 21.07.2005, also fast ein Jahr nach der Sendung vom 05.08.2004 die vollkommen- identische Sendung mit den gleichen sieben Fehlern noch einmal ausgestrahlt hatte und der WDR sogar noch einen achten Fehler eingebaut hatte: Denn die Höhe der Fördergelder hatte sich für thermische Solaranlagen mittlerweile geändert, was der WDR in dieser Sendung am 21.07.2005 nicht berücksichtigt und korrigiert hatte.

Am Heiligenabend (!) 2005 schickten mir Herr Pleitgen und Herr Grätz über einen Kölner Anwalt ein "Einschreiben mit Rückschein" mit der Aufforderung, ich solle nicht weiter behaupten, daß Herr Pleitgen und Herr Grätz wissentlich die TV-Zuschauer belogen hätten, obwohl ich die unwahren Tatsachenbehauptungen, für die die Herren Pleitgen und Grätz die Verantwortung tragen, bereits am 21.10.2005 beim NRW-Wirtschaftsministerium per Beamer-Präsentation nachgewiesen hatte. Nach weiterem Schriftverkehr mit dem WDR in den Folgemonaten, der weitestgehend unbeantwortet blieb, habe ich nun am 30.12.2006 per Postzustellungsurkunde eine Klage an das Verwaltungsgericht Köln geschickt, um den WDR zu verpflichten, seiner ordentlichen und gebührenfinanzierten Informationspflicht nach § 10 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages nachzukommen.

WDR-Team
Ehrendoktor Pleitgen – kurz vor Schluß mit einer Klage am Hals
Foto: KulturhauptstadtEssen


NRhZ: Sie selbst sind doch mehrfach in WDR-Sendungen aufgetreten. Hatten Sie da keine Gelegenheit, das, was Sie nun gerichtlich einzuklagen versuchen, öffentlich vorzutragen?

Rainer Hoffmann: In der "WDR-Lokalzeit-Dortmund" am 26.11.2003 hatte ich Gelegenheit, auf das Problem der solaren 60%-Irreführung aufmerksam zu machen, was mir, glaube ich, auch ganz gut gelungen war. Diese Sendung war aber nur möglich geworden, weil ich rein zufällig die Sendung vom 18.11.2003 mit der Verbreitung der falschen, weit überhöhten Solareffizienzen gesehen hatte. Aber zum damaligen Zeitpunkt wurden diese WDR-Lokalzeit-Sendungen nur in einem begrenzten Sendegebiet innerhalb von NRW ausgestrahlt. Im Dezember 2003 wurde mir ein Mitwirken in der "Menschen-Hautnah"-Sendung über vermeintliche "Querulanten" angeboten. Als der Autor der geplanten Sendung eine neutrale und objektive Darstellung des Themas und meiner Person zusicherte, stimmte ich dem TV-Projekt zu, und hoffte auf diesem Wege auf das Problem der "solaren Desinformation" aufmerksam zu machen. Obwohl durch das Feedback von TV-Zuschauern nach jeder Ausstrahlung der "Menschen-Hautnah"-Sendung seit dem 16.06.2004 von mir dokumentiert werden kann, wie notwendig die Aufklärung der Bevölkerung bezüglich der "solaren Effizienz" in Deutschland ist, weigerten sich bislang alle Redaktionen der öffentlich-rechtlichen Sender das Thema in einem andern Format zu senden und aufzubereiten. Und trotz meiner oben erwähnten Kritik am 21.10.2005 beim NRW-Wirtschaftsministerium in Form einer einstündigen Beamer-Präsentation hat es auch das neu gewählte "schwarz-gelbe" NRW-Wirtschaftsministerium bis heute nicht für nötig gehalten, die Bürger objektiv und umfassend über die "solare Effizienz" zu informieren. Es wird weiterhin der "solare Effizienz-Schwindel" durch die Energieagentur Wuppertal auf deren Webseiten irreführend verbreitet.

NRhZ: Was hat die Energieagentur mit der Landesregierung zu tun?

Rainer Hoffmann: Im Auftrag und in Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie und Mittelstand des Landes NRW koordiniert und betreut die EnergieAgentur.NRW öffentlichkeitswirksame Initiativen, die zu verschiedenen Themen informieren und Marktimpulse setzen. Bei meinem Beamer-Vortrag am 21.10.2005 waren auch Vertreter der Energieagentur Wuppertal bzw. von der Landesinitiative Zukunftsenergien anwesend.

NRhZ: In Ihrer Klage, zu der der WDR laut Verwaltungsgericht bis Mitte Februar eine Stellungnahme abgeben muß, fordern Sie unter Punkt 3, dass der Sender ein „gerichtlich veranlasstes Sachverständigengutachten über die solare Effizienz von thermischen Solaranlagen“ veröffentlichen soll, das nach Ihrer Darstellung seit 1998 „von der NRW-Justiz (LG Bochum und OLG Hamm)“… aus politischen Gründen unterschlagen werde. Welche Beweise haben Sie für dieses Gutachten, und wer hat es warum erstellt?

Rainer Hoffmann: Im Jahre 1996 hatte mich ein Solaranbieter aus Marl mit einer ähnlich gearteten solaren Werbeanzeige getäuscht, die dem potentiellen Solarkunden eine "60%ige Energieersparnis" durch die einzusetzende Solaranlage zusicherte. Über diese Werbeanzeige habe ich am 3.2.1998 über meinen Anwalt beim LG Bochum ein Sachverständigen-Gutachten beantragt, was am 5.2.1998 vom LG Bochum als Auftrag bestätigt worden ist. Der Gutachter wurde damals vom Landgericht Bochum festgelegt.

Die Punkte 3 und 4 des schriftlichen Sachverständigen-Gutachten vom 10.11.1998 bezeichneten die Werbeaussage als, so wörtlich, falsch, dass man "mit einer Solaranlage 60% des Warmwasserbedarf decken können würde". Die Justiz in NRW hat dieses Gutachtenergebnis bis heute nicht in Gerichtsverfahren verwendet, obwohl die Justiz dieses Gutachten selbst in Auftrag gegeben hatte. Mit Hilfe einer zweiten, später veröffentlichten Werbeanzeige haben der Solaranbieter und sein Anwalt in mehreren Folgegerichtsverfahren die Gerichte zusätzlich auch getäuscht, um die juristische Relevanz dieses Sachverständigen-Gutachten zusätzlich auszuhebeln. Erst durch meine umfangreichen Recherchen im Stadtarchiv von Recklinghausen konnte ich den korrekten Datumswert der ursprünglichen Werbeanzeige vom 19.1.1996 nachweisen und den nachweislich vorsätzlichen Prozessbetrug des Solaranbieters und seines Anwaltes belegen. Die Staatanwaltschaft in Bochum und Essen haben aber strafrechtliche Ermittlungen verweigert, weil dieser Prozessbetrug auf Basis der 2. Werbeanzeige auch mit Wissen eines Richters in Bochum geduldet worden war und durch ein fehlerhaftes Urteil des OLG Hamm vom 04.07.2001 erst möglich geworden war. Denn der Richter vom LG Bochum hat nachweislich gewusst, dass eine Klageschrift des Solaranbieters auf einer unwahren Tatsachen-Behauptung basierte, als sich der Solaranwalt auf die zweite, spätere Werbeanzeige in einer Klageschrift bezog. Der Richter in Bochum hatte also bei der Vertuschung des "solaren Schwindel/Betrug" nachweislich mitgemacht.

Das besagte Gutachten vom 10.11.1998 beweist aber auch den mehrfachen Prozessbetrug des Solaranbieters. Die Details, wie der Schwindel bzw. Betrug genau abgelaufen ist, kann man auf www.solarkritik.de unter der Rubrik "Solarjustiz" nachlesen. Es scheint sich dabei mittlerweile der Verdacht zu erhärten, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die gesamten Gerichtsverfahren und dessen Ausgänge vom NRW-Justizministerium seit 1998 gesteuert worden sind. Seit dem 16.08.2006 versuche ich über die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte und über das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu ereichen, dass ich Akteneinsicht in eine Akte beim NRW-Justizministerium in Düsseldorf bekomme, wo die vermeintliche politische Einflussnahme auf staatsanwaltschaftliche und auch richterliche Entscheidungen dokumentiert sein könnten. Die politischen Weisungen des NRW-Justizministeriums gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, die strafrechtliche Ermittlungen gegen Richter, Solaranwalt und Solaranbieter verweigert, wurden mir bereits schriftlich bestätigt.

NRhZ: Ist dieses Gutachten nie widerlegt worden?

Rainer Hoffmann: Nein. Denn dieses Gutachten vom 10.11.1998 belegt die werbetechnische "Verkaufsmasche" und die Irreführung durch die Solarindustrie, in dem durch Fachbegriffs-Irritationen und sich daraus entwickelte Suggestionen eine 60%-Energieeinspareffizienz durch Solaranlagen dem potentiellen Solarkunden vorgegaukelt wird. Die gleiche irreführende Solarpropaganda wurde auch durch die politisch-geförderte und mit Steuergeldern finanzierte Solarkampagne "SOLAR-NA-KLAR" ab Januar 1999 eingesetzt, nachdem ROT-GRÜN 1998 die Bundestagswahl gewonnen hatte. Deshalb war es "politisch notwendig", dass das "solarkritische Gutachten" im Urteil vom Landgericht Bochum am 07.12.1999 im Verfahren 1 O 302/97 unberücksichtigt geblieben ist. Auch die WDR-Sendung vom 18.11.2003 wäre mit dem gesendeten Text und wörtlichen Aussagen und der daraus resultierenden Irreführung über die solare Effizienz nicht möglich gewesen, wenn das besagte Gutachten vom 10.11.1998 von der Justiz ordnungsgemäß berücksichtigt worden wäre.

NRhZ: Womit begründen Sie Ihre Behauptung, das Gutachten werde seit acht Jahren von der Justiz unterschlagen, und welche Gründe hätte die Justiz Ihrer Meinung nach dafür?

Rainer Hoffmann: Dieses gerichtlich veranlasste Gutachten bestätigt, dass die "60%-Werbeaussage" der Solarbranche als FALSCH zu bewerten ist. Der solare "Hype" in Deutschland basiert auf der Suggestion, dass man 60% Energie mit thermischen Solaranlagen einsparen können würde. Die WDR-Sendung vom 18.11.2003 belegt diese von den Medien gestreute "60% bis 70%-Suggestion" eindrucksvoll. Weitere Beweise für die Irreführung und Suggestion in den Mainstream-Medien findet man unter der Rubrik "Werbeschwindel" auf www.solarkritik.de. Mit Hilfe dieser Suggestion sind zehntausende von Arbeitsplätzen in den letzten acht Jahren geschaffen worden, ohne dass ein nennenswerter Primärenergieanteil durch Solartechnik in Deutschland gedeckt wird. Gerademal 0,2% am Strombedarf wird nach sieben Jahren "ROT-GRÜN" durch die solare Stromerzeugung (Photovoltaik) in Deutschland gedeckt. Die solare Wärmeerzeugung (Solarthermie) wird überhaupt nicht in diesen Statistiken erwähnt, was die unbedeutende Effizienz der Solartechnik bezüglich der Primärenergieeinsparung in Deutschland verdeutlicht. Der politische Einfluss auf die Justiz sorgt meiner Auffassung nach dafür, dass das besagte Gutachten seit 1998 in Gerichtsverhandlungen nicht berücksichtigt wird, um die Arbeitsplätze im Solarbereich nicht zu gefährden, und dafür zu sorgen, dass weiterhin die "60%-Einspar-Suggestion" in der Bevölkerung erhalten bleibt. Am 1.8.2005 waren neun Prozessbeobachter aus ganz Deutschland anwesend, als mir vom OLG Hamm trotz vierfacher Anträge der Wahrheitsbeweis meiner Recherchen durch die NRW-Justiz verweigert worden ist.

NRhZ: Haben Sie je versucht, dieses Gutachten über die Presse oder durch den WDR in die Öffentlichkeit zu bringen?

Rainer Hoffmann: Ja, ich habe sowohl die BILD-Redaktion in Essen informiert, als auch die Redaktion von WESTPOL des WDR ist seit Monaten informiert. Auf dem "Mainzer Mediendisput 2006" beim ZDF in Mainz im November 2006 habe ich mit Herrn Dr. Peter Zudeick Kontakt aufgenommen, der mir Herrn Klaus Ott von der Süddeutschen Zeitung empfohlen hat. Sowohl Thomas Leif, der "investigative Vorzeige-Journalist" des SWR und auch die NDR-"ZAPP"-Redaktion ist seit Monaten über meine Recherchen in Sachen WDR bzw. Justiz informiert. Aber alle diese Redaktionen schweigen zu dem Thema.

Das Thema "politischer Einfluss auf richterliche Entscheidungen" ist ein Tabu-Thema in den Medien. Das habe ich immer wieder festgestellt. Es haben u.a. auch folgende Personen ein Schreiben per Postzustellungsurkunde im Juli 2006 von mir erhalten: Bundespräsident Horst Köhler in Berlin, Generalbundesanwältin Monika Harms in Karlsruhe, der Deutsche Richterbund in Berlin, der Deutsche Journalistenverband in Bonn, Business Crime Control in Maintal, Transparency International in Berlin, ZDF-Fernsehrat (Ruprecht Polenz) in Mainz, Stefan Aust vom SPIEGEL in Hamburg, der Deutsche Presserat (Herr Lutz Tillmanns) in Bonn, das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin, der Bund Deutscher Kriminalbeamter in Birkenwerder, um nur die vermeintlich wichtigsten Personen und Institutionen zu nennen...

Alle diese Personen und Institutionen schweigen immer noch und können nicht behaupten, Sie hätten alles nicht gewusst. Die zurückerhaltenen Postzustellungsurkunden kann ich jederzeit vorlegen. Am 6.10.2006 habe ich meine Recherchen auch dem EUROPARAT in Strassbourg vorgelegt. (LINK: http://www.solarresearch.org/lahmejustiz.htm)

NRhZ: Wann und wodurch ist Ihre Skepsis gegen Solaranlagen entstanden?

Rainer Hoffmann: Meine Skepsis und Enttäuschung ist erstmalig im Oktober 1997 aufgetreten, als an einem Tag im Oktober 1997 trotz sehr viel Sonneneinstrahlung der Gaszähler an meinem Haus noch lief. Ich stellte damals den Solaranbieter zur Rede und er argumentierte schriftlich über seinen Anwalt, dass die Haupteffizienz der Wärmebedarfsdeckung ja von der hochmodernen Gasbrennwertanlage kommen würde und nicht von der Solaranlage. Ab diesem Zeitpunkt wusste ich, dass der Solaranbieter mich im Jahre 1996 betrogen hatte.

Ich stellte dann im Laufe der Jahre fest, dass diese Verkaufs-Masche der Solarbranche Methode hat: Es werden Solaranlagen immer in Kombination mit neuen konventionellen Heizanlagen verkauft. Beim Verkaufsgespräch wird den Kunden dann suggeriert, die Einspar-Effizienz würde zu 60% von der Solaranlage kommen, in Wahrheit kommt 90% der Einspareffizienz aber von der neuen, moderneren konventionellen Gas- oder Öl-Heizanlage. Durch die gleichzeitige Installation von Solaranlage und neuer Heizungsanlage merkt der Kunde i.d.R nicht, dass die Solaranlage so gut wie gar nix bringt. Der Kunde hat eine effektive Energiekostenersparnis, die aber vom neuen moderneren Heizkessel kommt, und nicht von der Solaranlage. Der Kunde lebt aber mit der Suggestion, er würde 60% des Heizenergiebedarfs mit der Solaranlage decken. - Ein perfekter Betrug, der auch von der meiner Meinung nach politisch infiltrierten Justiz durch Unterschlagung des Gutachtens vom 10.11.1998 mitgedeckt und legalisiert wird.

NRhZ: Was hat Sie Ihr Kampf um eine objektive Werbung der Firmen für und um eine saubere Berichterstattung der Medien über Solaranlagen bisher gekostet?

Rainer Hoffmann: Ich habe seit 1996 etwa 80.000 bis 100.000 Euro bezahlen müssen. Darin enthalten ist eine bis heute nicht funktionierende Solaranlage, die mit den verkauften 6,5qm-Solarkollektoren für eine solare Raumheizungswassererwärmung für ein 200qm-Zweifamilien-Wohnhaus viel zu klein ist. Auch dieser Umstand wurde von der Justiz in den betreffenden Gerichtsverfahren unterschlagen. In den Kosten sind außerdem enthaltne: Gutachter-, Gerichts- und Anwaltskosten und auch insgesamt 27.000 Euro Ordnungsgelder, die mir von dem gleichen Richter in Bochum auferlegt worden sind, der auch seit 1998 das gerichtlich veranlasste Sachverständigen-Gutachten vom 10.11.1998 über die solare Werbeanzeige unterschlägt.

Eine Ablehnung des Richters wegen Befangenheit ist von der Justiz lediglich mit der nichtsagenden und lapidaren Begründung verworfen worden, dass mein Befangenheitsantrag, so wörtlich, "unbegründet" sei. Außerdem hat mich dieser Richter vom LG Bochum im Februar 2005 zu einer zweiwöchigen Ordnungshaft verurteilt, als ich den von dem Richter geduldeten Prozessbetrug des Solaranwaltes und seines Mandanten durch meine Recherchen im Stadtarchiv Recklinghausen nachgewiesen habe. Im November 2006 versuchte mich der Landrat des Kreises Recklinghausen und frühere SPD-Bundestagsabgeordnete, Jochen Welt, zu psychiatrisieren. Diese geplante Psychiatrisierung meiner Person durch seine Behörden ist aber "leider" kläglich gescheitert, als man festgestellt hat, dass ich als kaufmännischer Leiter und Prokurist mit Personalverantwortung in einem mittelständischen Unternehmen seit 14 Jahren einen einwandfreien Leumund aufweisen konnte.
Ich habe mittlerweile begriffen, wofür das "B" in Wahrheit in "BRD" steht! Auf jeden Fall nicht für Bundesrepublik Deutschland. Das begreifen auch gegenwärtig immer mehr Mitbürger.

Mehr zum Thema, z.B. über eine vor ein paar Tagen von Rainer Hoffmann durchgesetzte Rüge des Deutschen Presserats zur Berichterstattung des stern über Effektivität von Solar-Energie-Anlagen unter www.solarkritik.de



Online-Flyer Nr. 77  vom 10.01.2007



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