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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Lokales
Schlagzeilen - aber über die Ursachen wird öffentlich nicht diskutiert 
Tod in Siegburg
Von Klaus Jünschke

Die grausame Misshandlung und Ermordung eines jungen Mannes in der Justizvollzugsanstalt Siegburg in der Nacht vom 11. auf den 12. November durch Mitgefangene hat für ein paar Tage die unheilvollen und skandalösen Zustände in deutschen Jugendstrafanstalten ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Klaus Jünschke hat sich in Büchern, Aufsätzen und in der Praxis mit Jugendkriminalität und Integrationskonzepten befasst. Hier sein Beitrag zum "aktuellen Fall". Die Redaktion.


Soziale Verantwortung?

Das Strafvollzugsgesetz stellt in seinem § 2 unter dem Titel "Aufgaben des Vollzuges" fest: "Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel)." - Was diejenigen darunter verstehen, in deren Obhut der 20jährige Herrmann H. am 11. November in der Jugendstrafanstalt Siegburg umgebracht wurde, durften die Gefangenen und wir hier draußen auf der anderen Seite der Gefängnismauern am 17.11. im Kölner Boulevardblatt Express nachlesen: "Erschreckend: Bis heute bekam Marianne M.  keinen Anruf aus der JVA , dass ihr Sohn tot ist." Auch zwei Tage später wurde keinerlei Verantwortung gesichtet: "Mord im Knast: Keiner übernimmt die Verantwortung. Wegsehen, rumeiern, abtauchen." (Express am 19.11.06) - Wenn es im Justizpersonal so an Anstand mangelt, dass es selbst einem Schmuddelblatt wie dem Express auffällt, darf man sicher sein, dass wir es hier nur mit der Spitze des Eisbergs zu tun haben.

Wenn es ein echtes Interesse an gründlicher Aufklärung und einem wirklichen Neuanfang gäbe, müsste von Seiten des Justizministeriums an die Medien in NRW die Aufforderung gerichtet werden, ihre besten Leute in die Jugendstrafanstalten zu schicken und ein paar Tage mit den Jugendlichen und Heranwachsenden unbeaufsichtigt über alle ihre Probleme zu sprechen. Es ist geradezu typisch für die seit einer Woche geführte Auseinandersetzung um die Haftbedingungen in den Gefängnissen, dass die Gefangenen allenfalls indirekt zu Wort kommen. Die schlichte Frage an die Gefangenen, zu welchen Beamtinnen und Beamten sie Vertrauen haben, und zu welchen ihre Beziehung eher von Angst und Ablehnung geprägt ist, kann ein realistisches Bild davon vermitteln, dass das Elend hinter Gittern nicht nur von zuwenig Personal, sondern auch von zuwenig gutem Personal produziert wird. Und gerade weil durch das Tötungsdelikt sichtbar wurde, wie desorientiert ein Teil der jugendlichen Insassen der Gefängnisse ist, muss unmissverständlich klargestellt werden, dass diese Jugendlichen nicht JVA-Bediensteten ausgeliefert bleiben dürfen, zu denen sie kein Vertrauen haben.

Haft brutalisiert

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Jugendstrafvollzugsgesetz deutliche Worte gefunden: "Zudem steht der Jugendliche noch in einem Alter, in dem nicht nur er selbst, sondern auch andere für seine Entwicklung verantwortlich sind. Die Fehlentwicklung, die sich in gravierenden Straftaten eines Jugendlichen äußert, steht in besonders dichtem und oft auch besonders offensichtlichem Zusammenhang mit einem Umfeld und Umständen, die ihn geprägt haben."

Wenn das Umfeld und die Umstände der Straftaten von Jugendlichen das Gefängnis ist, in dem sie sich zum Tatzeitpunkt befanden, sollte nichts geäußert werden, was hinter die vor über vierzig Jahren vorgelegte Studie von Erving Goffman zurückfällt. In seinem Klassiker "Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen" kommt er zu dem Schluss, dass der "wichtigste Faktor, der einen Patienten prägt, nicht seine Krankheit ist, sondern die Institution, der er ausgeliefert ist." Und: "Diese `Gegenwelten´ zu alltäglichen gesellschaftlichen Welt sind aber in letzter Analyse nur Modelle der Gesellschaft selbst."

Milieus - von Gewalt und Not geprägt

Das Tötungsdelikt sollte andererseits den Blick nicht darauf verstellen, dass ein beachtlicher Teil der Gefangenen direkt von der Straße kommt, aus Milieus, die auf eine Weise von Gewalt und Not geprägt sind, dass einige ihre Verhaftung und das Gefängnis als Erholung erleben. Und dabei geht es nicht nur um die Junkies, die ihre Verhaftung als lebensrettende Maßnahme interpretieren, weil es aufgrund der ignoranten Drogenpolitik keine andere Alternative gab, um dem Tod noch mal von der Schippe zu springen. Ein russland-deutscher Jugendlicher, der die Haftbedingungen in Kasachstan kennenlernen musste, sagte mir im Interview "Knast in Deutschland ist eine Paradies."  Es gibt Gefangene, die von ihrem Arbeitsentgeld in der Haft ihre Familie - z.B. in Albanien - ernähren. Ich habe von Eltern von Jugendlichen nordafrikanischer Herkunft gehört, dass sie fassungslos waren, als sie hörten, dass ihr inhaftierter Sohn im Gefängnis Arbeit bekommt und Geld verdienen kann. Für sie ist das Luxus pur.

Überbelegung

In der Auseinandersetzung um die Tötung des zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilten Jugendlichen, wird zwar die Überbelegung der Strafanstalten beklagt, es werden aber nicht die Gründe dafür diskutiert. Sie sind aber bekannt: Im Frühjahr 2006  hatte die NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter erklärt, dass zwar in 2005 weniger Menschen zu Haftstrafen als 2004 verurteilt worden sind, aber dies hat nicht zu einem Abbau der Zahl der Gefangenen geführt, weil die Urteile härter geworden sind - es wurden mehr Gefangene zu längeren Strafen verurteilt. Diese Straflust (wie Verfassungsrichter Hassemer diese law-and-order-Haltung nennt) ist die Kehrseite des Abbaus des Sozialstaats. Die anderen Gründe für die Überbelegung der Gefängnisse sind die repressive Migrationspolitik und die repressive Drogenpolitik. Menschen mit Migrationshintergrund und drogenabhängige Menschen sind in den Gefängnissen überrepräsentiert.

Für eine nichtrepressive Drogenpolitik

Der junge Mann, der im Gefängnis vergewaltigt und zu Tode gequält wurde, war drogensüchtig. Deshalb kam es zur Beschaffungskriminalität und in ihrer Folge zur  Inhaftierung. Hier in Köln hat der verstorbene Anstaltsleiter Jörn Foegen immer wieder betont, dass er Knastdirektor ist und kein Klinikchef, d.h. dass die Süchtigen aus seiner Sicht Kranke seien und  nicht in das Gefängnis gehörten. Gäbe es eine andere Drogenpolitik könnte er ein Drittel aller Zellen dicht machen. Von den Polizeichefs aller Großstädte in NRW weiß man seit Jahren, dass sie sich eine andere Drogenpolitik wünschen, damit die Beschaffungskriminalität aufhört. Sie ist nicht repressiv zu stoppen. Das kann jeder in den USA studieren. Hätten wir eine andere Drogenpolitik, wäre der Jugendliche erst gar nicht in Siegburg gelandet.

Gegenwärtig laufen die Modellprojekte  mit der Abgabe von Heroin an Süchtige aus, und die CDU-Führung in Berlin ignoriert die Empfehlung auch ihrer eigenen Fachleute, diese Projekte nicht nur zu erhalten, sondern flächendeckend auszuweiten.  Damit wird auch ignoriert, dass alle Bemühungen um drogenfreie Gefängnisse doch nur zur weiteren Korrumpierung beitragen. Das schnelle Geld, das im illegalen Drogenmarkt zu verdienen ist, ist das allergrößte Gift. Und schließlich muss auch betont werden: während ein 20jähriger Drogensüchtiger wegen seiner kleinen Eigentumsdelikte inhaftiert wird, bewacht die Bundeswehr in Nordafghanistan die größten Mohnanbaugebiete, die die Welt je gesehen hat.
 
Abitur für alle

Aber es sind nicht nur die Süchtigen - die Jugendliche und Heranwachende insgesamt gehören überhaupt nicht ins Gefängnis. Die Komplizenschaft der Kriminologie mit den jeweils Herrschenden hat über ein Jahrhundert lang dazu beitragen, dass die Ursachen strafwürdigen Verhaltens in den Köpfen von Gefangenen oder in ihren Familien gesucht wird. Dabei ist alles so einfach: Wenn man feststellt, wer nicht im Jugendknast ist oder allenfalls selten, und das sind beispielsweise Abiturienten, dann  kann man doch schlicht fragen, wer oder was in der Lebensgeschichte der Jugendlichen in Haft dafür gesorgt hat, dass sie nicht dabei sind Abitur zu machen, sondern im Knast sitzen. Wer das wissen will, muss nur genau hinsehen und dieses Interesse haben, Kriminalität als negatives Gut zu verstehen, das zugewiesen wird. Wenn es gelingt die PISA-Debatte mit der Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen zusammenführen, sind wir einen Schritt weiter gekommen. Wer wissen möchte, wo es in Europa einen Umgang mit Jugenddelinquenz ohne Gefängnis gibt, findet Beispiele unter www.jugendliche-in-haft.de.

Vergewaltigung

Es geht natürlich nicht nur um materielle Ungleichbehandlung und Bildungsbenachteiligung, sondern um Macht und Herrschaft. Der getötete Jugendliche ist vergewaltigt worden, und  Vergewaltigungen sind in den traditionellen Männerwelten Gefängnis, Militär, Seefahrt usw.  keine Seltenheiten. Vergewaltigte Männer sprechen über das, was ihnen angetan wurde, noch weniger als vergewaltigte Frauen. Und wie bei allen Vergewaltigungen geht es bei  Vergewaltigungen unter Männern nicht um Sexualität, sondern um Machtausübung. Weil darüber nicht offen diskutiert wird, gibt es in der Gesellschaft keinen Begriff davon, was es bedeutet, dass 95% aller Gefängniszellen mit männlichen Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen belegt sind. Auch die Kriminologie muss nach wie vor als geschlechtsblind bezeichnet werden. 

Tatort Zelle

Tatort bei diesem Tötungsdelikt war eine Zelle. Auch davon gibt es in unserer Gesellschaft keinen Begriff, weil es völlig undiskutiert ist, was es bedeutet, dass junge Menschen in einem Raum eingesperrt sind, der auch schon im Kaiserreich, in der Weimarer Zeit und im Nationalsozialismus dazu diente, junge Leute festzuhalten. Ein schwäbisches Sprichwort sagt, dass der Raum der dritte Lehrer ist und zwar nach den anderen Kindern und der Lehrerin bzw. dem Lehrer. In der bisherigen Diskussion um die Jugendstrafvollzugsgesetze wird der Raum - also hier die Zelle - in seiner Bedeutung als "Lehrer" überhaupt nicht reflektiert. Allenfalls hört man Empfehlungen über die Zahl der maximalen Haftplätze in einer JVA oder die Größe von Wohngruppen.

Die JVA Köln-Ossendorf

In Köln sind die Jugendlichen in einem Hochsicherheitsgefängnis untergebracht, das in den 60er Jahren gebaut wurde - lange vor Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes und lange vor der Debatte um die pädagogische und therapeutische Neugestaltung des Jugendvollzuges. Die Diskussion um die Käfighaltung von Tieren ist heute weiter, als es damals die Überlegungen zur Unterbringung von Gefangenen waren. Sie finden daher selbst  unter den Menschen, die in der JVA Ossendorf arbeiten, niemanden, der dafür wäre, ein Gefängnis dieser Art noch einmal zu bauen. Es ist weder für die Menschen, die dort zwangsweise sind, noch für die Menschen, die dort arbeiten, ein akzeptabler Ort. Die JVA Ossendorf gehört abgerissen. Trotz leerer öffentlicher Kassen muss man sich darüber Gedanken machen. Die Unterbringung in diesen Zellenhäusern ist nicht jugendgerecht und trägt dazu bei, dass sechzig bis achtzig Prozent der Jugendlichen rückfällig werden, dass sie brutalisiert werden. Das ist der "heimliche Lehrplan" solcher Einrichtungen.

Selbsttötungen von Gefangenen geschehen immer wieder und sind oft nicht mal eine kleine Meldung in der Tagespresse wert. Dass wir in diesem Falle nicht mit Selbstmord abgespeist werden konnten, verdanken wir einem Staatsanwalt, der seine Arbeit getan hat. Das Bundesverfassungsgericht verlangt vom Jugendstrafvollzug Vorkehrungen, die Jugendliche vor wechselseitigen Übergriffen schützen.  Eine entsprechende Bestimmung gibt es bisher in keinem der vorliegenden Gesetzentwürfe zu einem Jugendstrafvollzugsgesetz. Dabei heißt es in der Nr. 28 der Regeln der Vereinten Nationen für Jugendliche in Freiheitsentzug: "Dabei ist sicher zu stellen, dass Jugendliche vor schädlichen Einflüssen und gefährlichen Situationen geschützt werden."

Mehr unter www.jugendliche-in-haft.de

Online-Flyer Nr. 71  vom 21.11.2006



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