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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Lokales
Kölner Migrantenpraxis einmalig in Deutschland:
"Geduldete" werden als "Illegale" bezeichnet
Von Klaus Jünschke

Die Kölner Migrationsgespräche - gemeinsam vom DGB Kreis Köln, dem DGB-Bildungswerk, dem Arbeitgeberverband Köln und dem Kölner Runden Tisch für Integration seit 2004 dreimal im Jahr veranstaltet - brachten diesmal in der Alten Feuerwache Skandalöses über das Verhalten der Kölner Bürokratie ans Licht. In seiner Begrüßungsansprache wies Konny Gilges als Sprecher des Kölner Runden Tisches für Integration darauf hin, dass die Veranstaltungsreihe zur Lage der Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Köln 2005 mit zwei Veranstaltungen zu den Themen Gesundheitsversorgung, Bildung und Frauen in der Illegalität im Domforum begonnen hat und mit einer Matinée im Schauspiel am 11.12.05 fortgesetzt wird.

Plakat zur Matineé am 11. Dezember
Plakat zur Matineé am 11. Dezember
Plakat: Runder Tisch


Albrecht Kieser vom Rheinischen Journalisten-Büro und Aktivist von "kein-mensch-ist-illegal" wies als Moderator darauf hin, dass die unregulierte Beschäftigung jetzt erstmals auch auf Regierungsebene in einem Koalitionsvertrag als zu behandelndes Problem aufgeführt ist. Wobei allerdings noch ganz unklar sei, in welche Richtung die Große Koalition beim Umgang mit den "Illegalen" gehen wolle.

Lothar Steinebach vom Zoll erzählte, wie er mit bundesweit 7.000 anderen Beschäftigten des Arbeitsamtes am 1.1.2004 "per Handschlag"  Zöllner wurde. Im Hauptzollamt Köln befassen sich 192 ZöllnerInnen ausschliesslich mit illegaler Beschäftigung. Davon sind ca. 2/3 für die Stadt Köln zuständig und 1/3 für Leverkusen und den Bergischen Kreis. Sie gehen monatlich ca. 400 Hinweisen nach. Im Kölner Raum hielten sich vor allem Menschen aus Polen zur Arbeit ohne Papiere auf. Sie kämen wöchentlich in über 40 Bussen von Polen nach Köln, um in gastronomischen Betrieben als Arbeitsmigranten zu arbeiten, die nicht aus absoluter Not in die Bundesrepublik kamen, sondern als Menschen, die in Polen eine relativ gesicherte Existenz hätten und sich mit der Arbeit hier "nur" ein Zubrot verdienen wollten.

Schläge gegen illegal Beschäftigte

Dramatischeres hätten sie vom Zoll aus in chinesischen Lokalen vorgefunden. Einmal gäbe es das kaum durchschaubare Phänomen einer wachsenden Zahl sogar riesiger Lokale mit über 150 Plätzen, in denen kein einziger Gast anzutreffen war, aber jede Menge ausgesprochen freundliches Personal. Bei intensiverer Kontrolle sei man auf kleinste Verschläge für die Angestellten gestoßen, in denen diese auf Reissäcken schliefen.  Auch von Schlägen gegen Beschäftigte in diesen Restaurants berichtete er.

Der Zoll müsse Menschen ohne Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde überstellen und die schiebe in Regel ab. Über den Sinn dieser Prozedur mache er sich wenig Illusionen - seiner Schätzung nach kommen 2/3 der Abgeschobenen auf irgendwelchen Wegen wieder zurück nach Köln.

Illegale können Gewerkschaftsmitglied werden

Sonja Marko vom ver.di-Bundesverstand aus Berlin machte aus gewerkschaftlicher Perspektive deutlich, dass in den Bereichen, in denen Tarifverträge nicht oder wenig greifen, auch der Umfang von illegaler Beschäftigung am größten ist, vor allem im Bereich der häuslichen Pflege, für den es in der Bundesrepublik nur einen einzigen Tarifvertrag gibt, und zwar in Niedersachsen. Die Frage von Kieser, ob "Illegale" Gewerkschaftsmitglieder werden können und wann gegebenenfalls mit einer ersten Werbekampagne der Gewerkschaften zur Aufnahmen von "Illegalen" zu rechnen sei, beantwortete sie positiv. Da gebe es eher praktische als grundsätzliche Probleme: Gewerkschaftsmitglieder zahlen ihre Beiträge per Dauerauftrag vom Konto - und darüber verfügen die "Papierlosen" in der Regel nicht. Eine Werbekampagne zur Aufnahme dieser Gruppe sieht Sonja Marko allerdings noch nicht. Angesichts von über vier Millionen Arbeitslosen müsste ein zu großes Engagement für "Illegale" mit Widerstand in den eigenen Reihen rechnen.


Foto: Arbeiterfotografie


Unterstützung für positive Veränderungen im Umgang mit "Illegalen" komme durch die internationalen Schwesterorganisationen, gerade auch aus den USA und Spanien, wo es schon viele Erfahrungen mit Legalisierungen gebe. Innerhalb der Internationalen Transportarbeitergewerkschaften habe es heftige Auseinandersetzungen um die Transport von "Illegalen" bei Abschiebungen gegeben: viele Piloten und Stewardessen wollten sich dazu nicht mehr hergeben.

Danach legte Dominik Enste vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln seine Meinung dar, warum illegale Beschäftigungsverhältnisse nicht legal seien bzw. wie sie zu legalen werden könnten. Wenn man sich z.B. der mit der häuslichen Pflege befasse, sehe man, dass die hohen legalen Löhne und ihre Nebenkosten keine Legalisierung zuließen, weil sich solche teuren Pflegekräfte kaum jemand leisten könne. Arbeit bezahlbar zu machen, sei deshalb seine Devise. Dem entgegnete der Kölner DGB-Kreisvorsitzende Wolfgang Uellenberg in der anschließenden Diskussion: auch in Köln gebe es zunehmend Vollzeit-Beschäftigte, die von ihrer Arbeit allein nicht mehr leben können.

Ursachen der Migration beseitigen

Enste wies auch darauf hin, dass den reichen Ländern "illegale Arbeit" nur in Gestalt von Menschen, sondern auch in vielen importierten Waren vorhanden sei - produziert von Menschen ohne oder mit wenig Rechten in den unterschiedlichsten Ländern. Aufgabe der Politik sei es, auch solche Ursachen Migrationsbewegungen zu beseitigen,  beispielsweise dem weltweit ungerecht verteilten Reichtum, dem Hunger in Afrika.  An diese Ursachen komme man nicht mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Im übrigen gingen
Prognosen von Wirtschaftforschungsinstituten davon aus, dass bei sinkenden Geburtenraten in Zukunft der Bedarf an Arbeitskräften in der Bundesrepublik nur durch  Zuwanderung gedeckt werden könne. Diese müsse gesteuert werden.

Rechtsanwalt Hermann Weische personalisierte als Verteidiger von Menschen ohne Rechte die Problematik und sorgte mit ein paar persönlichen Attacken gegen Lokalpolitiker für einen Hauch von Aufstand gegen die betonierten Kölner Verhältnisse. Zunächst aber vermittelte er, warum es hierzulande "ein Zuwanderungsgesetz ohne Zuwanderung" gebe. Nur für ausländische Studenten, die ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, enthalte es eine Neuregelung: sie müssen die Bundesrepublik nicht mehr gleich nach dem Examen verlassen, sondern können sich ein Jahr lang nach Arbeit umsehen. Die zuständige Bundesbehörde bezeichnete er denn auch als "Bundesamt zur Verhinderung von Migration und Flüchtlingen".


Foto: Arbeiterfotografie


Wenn in Köln von Amts wegen von "Illegalen" gesprochen werde, gehe es nicht nur um die "vollständig Illegalen", also um Menschen, die versteckt vor den Behörden ohne Papiere leben und arbeiten, sondern auch um die in Köln Geduldeten, die zwar laut Gesetz zur Ausreise verpflichtet sind, aber deren Namen und Adressen man kenne - schließlich lebten sie in städtischen Sammelunterkünften und meldeten sich regelmässig auf dem Ausländeramt um ihre Duldungen verlängern zu lassen. Weische nannte die Kölner Praxis, diese Menschen als "Illegale" zu bezeichnen, einmalig in ganz Deutschland.

"Illegale können zum Arbeitsgericht gehen"

Weische machte klar, dass die nach §58 Aufenthaltsgesetz "vollziehbar Ausreisepflichtigen" durchaus bleiben könnten, wenn nur der politische Wille dafür da wäre. Grundlage dafür böte  § 25.5 Aufenthaltsgesetz, wonach eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könne. Als Beispiel schilderte er die Geschichte einer Frau, die seit 1983 illegal in der Bundesrepublik lebe. Sie sei einfach hier geblieben, als ihre Eltern in ihr Herkunftsland zurückgingen, weil sie genug von ihrem gewalttätigen Vater hatte, und habe 22 Jahre als Hilfe in verschiedensten Haushalt gelebt und überlebt.

Er machte deutlich, dass man "Illegale" auftauchen lassen, d.h. ihnen zu einem Aufenthaltsstatus verhelfen könne, wenn man das Verfahren kenne. Viele "völlig Illegale" wollten allerdings gar nicht in der Bundesrepublik bleiben, sondern nur befristet, um sich eine bestimmte Summe zu verdienen. Sie hätten gar kein Interesse an einer Legalisierung. Andererseits habe er bei einer Kosovo-Reise die Erfahrung mit kosovarischen deutschsprachigen Jugendlichen gemacht, dass die sich teilweise zu Fuß auf den Weg machten, um wieder in die Bundesrepublik zu kommen.

Die Frage, ob Illegalisierte zum Arbeitsgericht gehen könnten, um z.B. vorenthaltenen Lohn einzuklagen, bejahte der Rechtsanwalt. In der Regel seien die Gerichte am Aufenthaltsstatus bei arbeitsrechtlichen Fragen gar nicht interessiert.

Gegen Kriminalisierung von HelferInnen

In der folgenden Diskussion zeigte Sonja Marko am Beispiel zweier afrikanischer Flüchtlinge, die versucht hatten, die Zäune der spanischen Enklaven Ceuta und Melilla in Marokko zu überwinden, was es bedeutet, Ursachen von illegaler Migration zu verstehen:
Ein Nigerianer hatte in einem Elektrizitätswerk seiner Heimatstadt gearbeitet. Als ein US-amerikanisches Unternehmen im Zuge der Pivatisierung das Elektrizitätswerk gekauft hatte, wurden 60% aller Angestellten entlassen. Er fand keine neue Arbeit und machte sich auf den Weg nach Europa. Ein Flüchtling aus Ghana berichtete ihr, wie sein Laden durch Billigwarenimporte ruiniert worden sei, weshalb auch er sich auf den Weg nach Europa machte. Er sah keine Alternative zur Ernährung seiner Familie in der Heimatgemeinde.

Für den Ausbau des Schutzes der papierlosen ArbeitsmigrantInnen verwies die Gewerkschafterin auf eine in Arbeit befindliche Charta des Europarates. Darin geht es vor allem um drei Forderungen: den Zugang zum Gesundheitssystem, den Zugang zu Bildung und Ausbildung und gegen die Kriminalisierung der Helferinnen und Helfer von "Illegalen". Eindrücklich verwies sie auf den Zusammenhang von Krieg und Vertreibung und illegaler Migration am Beispiel Afghanistan und anderen Konfliktherden. Kampagnen mit Forderung nach Legalisierung für alle halte sie nicht für sinnvoll, weil viele der "Illegalen" daran gar nicht interessiert seien. Die wichtigste Unterstützung von gewerkschaftlicher Seite sehe sie in einem gesetzlichen Mindestlohn.


Foto: Arbeiterfotografie


Aus dem Publikum wurde mehrfach betont, dass die reichen Länder in den vergangenen Jahrzehnten ihrer Verpflichtung zu wirksamer Hilfe für die armen Länder nicht nachgekommen sind. Andererseits verweisen die Militärhaushalte in vielen armen Länder auf interne Mitverantwortung in diesen betroffenen Staaten.

Gefragt wurde, was denn wäre, wenn man zu einem bestimmten Stichtag alle "Papierlosen" mit Aufenthaltsrechten versorgen würde - da gäbe es doch einen Sog. Die Erfahrungen mit mehrfachen Legalisierungen in Ländern wie den USA und Spanien können vermitteln, dass kein Grund zur Panik besteht. Legalisierungen erlauben die Rückkehr bzw. führe auch zu Pendelmigrationen. Zur Erinnerung wurde erwähnt, dass wir diese Paniken auch schon mehrfach hatten: als z.B. der Eiserne Vorhang fiel, hiess es auch, dass nun Millionen Osteuropäer über die westeuropäischen Länder herfallen würden.

"Im Stadtrat stellt niemand die richtigen Fragen"

In seinem Schlusswort machte Rechtsanwalt Weische noch einmal deutlich, dass Politik und Verwaltung in Köln eine andere Linie fahren könnten, wenn sie dazu bereit wären. Im Chef des Ordnungsamtes, Kilp, machte er namentlich die Hauptursache für das Ausbleiben einer rationaleren Zuwanderungspolitik in Köln fest. Er betonte, dass die Stadt Millionen sparen könnte, wenn es zur großzügigen Vergabe von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen käme. Er bedauerte sehr, so wörtlich, "dass niemand im Rat die richtigen Fragen stellt". Er hätte sogar persönlich versucht, in Gesprächen mit Stadtkämmerer Soenius, und Vorgesetzten von Kilp wenigstens einen Arbeitskreis zur Vorbereitung eines Umdenkens zu installieren. Sein Eindruck sei, dass Soenius schon bereit war, darauf einzugehen, aber dann "zurückgepfiffen" wurde. Mit scharfen Worten griff er die Zustände in der Kölner Ausländerbehörde an: viele gute Leute seien dort regelrecht weggemobbt worden.

Weitere Infos: Kein Mensch ist illegal

Online-Flyer Nr. 20  vom 30.11.2005



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