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Aktueller Online-Flyer vom 09. Juni 2026  

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Inland
Peinliche Reaktion auf geplante Internet-Vorratsdatenspeicherung
EU-Kommission wies FDP-Vorstoß zurück
Von Peter Kleinert

Ein von Bundesjustizministerium und EU hartnäckig geheim gehaltenes[1] Mahnschreiben der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung vom 16. Juni 2011 ist dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zugespielt worden. Ausgesprochen peinlich für die sich immer mal wieder öffentlich als kritische Politikerin darstellende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger im Bundestag
Quelle: www.bmj.de
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström teilte in dem Mahnschreiben mit, die EU-Kommission habe schon im Januar 2011 klargestellt, "dass nach Auffassung der Kommission das Urteil des Bundesverfassungs-gerichts keine Rechtfer-tigung dafür darstellen könne, von einer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abzusehen und dass der von der deutschen Justiz-ministerin erläuterte Vorschlag eines 'Quick Freeze Plus'-Systems im Fall der Annahme nicht als hinreichende Umsetzung angesehen werden kann.“ Die Bundes-regierung wird aufgefordert, sich binnen zwei Monaten dazu zu äußern. Gegebenenfalls werde anschließend eine förmliche Stellungnahme abgege- ben, was den nächsten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens darstellt. Dem Europäischen Gerichtshof liegen gegenwärtig 20 Vertragsverletzungs-klagen gegen Deutschland vor.[2]

Die Partei- und Fraktionschefs der schwarz-gelben Koalition wollten sich am vergangenen Freitag bei einem Spitzentreffen im Bundeskanzleramt in der Frage der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung einigen.[3] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung protestierte entschieden dagegen, dass Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger neben einer zielgerich- teten Sicherung tatsächlich für Ermittlungen benötigter Verbindungsdaten (der sogenannten "Quick Freeze“) auch eine flächendeckende Vorratsspeicherung der Internet-Verbindungsdaten vollkommen unschuldiger Bürger wieder einführen will (IP-Vorratsdatenspeicherung).[4] Dies würde weithin das Ende der Anonymität im Internet bedeuten und hätte unzumutbare Folgen für viele Menschen in Deutschland.

„Das Schreiben der EU-Kommission zeigt, dass der Vorstoß des Bundes-justizministeriums zur Teilumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdaten-speicherung im Internetbereich die denkbar schlechteste Lösung ist“, kritisiert Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Weder würde der Vorstoß das EU-Vertragsverletzungsverfahren stoppen, noch stünde er im Einklang mit unseren europäischen Grundrechten auf Achtung unserer Privatsphäre und auf anonymen Meinungsaustausch. Die Bundesregierung muss dem Spuk des Vertragsverletzungsverfahrens jetzt endlich ein Ende setzen, indem sie nach Artikel 114 des EU-Vertrags eine Befreiung von der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beantragt und nötigenfalls einklagt. Eine neuerliche verdachtslose Vorratsdatenspeicherung gleich welcher Art lehnen die Bürger mit großer Mehrheit ab!“[5]

Der Vorstoß der Bundesjustizministerin zu einer Internet-Vorratsdatenspeiche- rung widerspreche zudem den eigenen Erkenntnissen des Ministeriums und Beschlüssen der FDP. „Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne die pauschale und anlasslose Speicherung jeder Benutzung von [...] Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar“, schreibt das Bundesjustizministerium auf seinem Internetportal.[6] „Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorrats-datenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt“, heißt es auch im Wahlprogramm der FDP aus dem Jahr 2009.[7] Der AK Vorrat forderte die FDP auf, zu ihrem Wort zu stehen, wenn die Koalitionsspitzen am Freitag die innenpolitische Agenda beraten würden.

Eine Statistik des Bundesamtes für Justiz vom 29.7.2011 enthüllt, dass im Jahr 2010 und damit im Wesentlichen nach der Nichtigerklärung des verfassungs-widrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung 85% der strafrechtlichen Anordnungen zur Erhebung von Verkehrsdaten erfolgreich waren.[8] Speziell im Internetbereich wurden 2010 71% aller bekannten Internetdelikte aufgeklärt, deutlich mehr als von den außerhalb des Internet begangenen Straftaten (55%).[9] Dies gilt auch im – ohnehin stark rückläufigen – Bereich von Missbrauchsdarstellungen („Kinderpornografie“), deren Verbreitung, Besitz und Verschaffung 2010 sogar zu 79% erfolgreich aufgeklärt wurde. Solange Straftaten im Internet ohne Vorratsdatenspeicherung weit häufiger aufgeklärt werden als sonstige Straftaten, ist es nicht zu rechtfertigen, ausgerechnet im Internet jedes Lesen eines Zeitungsartikels und jede Meinungsäußerung nachverfolgbar machen zu wollen.

Hintergrund:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung geht davon aus, dass der Euro- päische Gerichtshof auf Vorlage des irischen High Court die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im nächsten Jahr für grundrechtswidrig und ungültig erklärt haben wird, so dass es zu keiner Verurteilung Deutschlands wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kommen wird. Nach Berechnungen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung würde eine etwaige Strafzahlung an die EU ohnehin nicht mehr als 86 Cent pro Bürger und Jahr betragen.[10]

Im September 2011 haben sich über 60.000 Bürgerinnen und Bürger in einer Petition an den Bundestag gegen eine neuerliche verdachtslose Vorratsdaten-speicherung ausgesprochen.[11] Damit muss der Bundestag den Petenten Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung persönlich anhören. Der Termin zur Anhörung steht noch nicht fest.

Auf einer Internetseite [12] und in einem Wissensquiz [13] klärt der AK Vorrat über Bedeutung und Folgen einer IP-Vorratsdatenspeicherung auf. (PK)

[1] http://www.daten-speicherung.de/index.php/eu-vertragsverletzungsverfahren-zur-vorratsdatenspeicherung/
[2] http://ec.europa.eu/eu_law/docs/docs_infringements/annual_report_28/statannex_1-3_en.pdf
[3] http://www.24pr.de/article/Koalitionspitzen+treffen+sich+am+21+Oktober/140186.htm
[4] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/470/79/lang,de/
[5] http://gruen-digital.de/2011/09/zwei-drittel-der-bevoelkerung-lehnt-anlasslose-vorratsdatenspeicherung-ab/
[6] https://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/20101018_faq_Fragen_und_Antworten_zur_Vorratsdatenspeicherung.html?nn=1654640
[7] http://www.deutschlandprogramm.de/files/653/Deutschlandprogramm09_Endfassung.PDF
[8] 10.639 von 12.576 Anordnungen,
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2103280/DE/Themen/Buergerdienste/Justizstatistik/Telekommunikation/downloads/Uebersicht__Verkehrsdaten__2010,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Uebersicht_Verkehrsdaten_2010.pdf
[9] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/455/79/lang,de/
[10] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/471/79/lang,de/
[11] https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143
[12] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/481/186/lang,de/
[13] http://akvorrat.de/s/IP-Wissensquiz

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im
Besonderen einsetzen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de


Online-Flyer Nr. 325  vom 26.10.2011



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