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Aktueller Online-Flyer vom 09. Juni 2026  

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Inland
Anfrage eines LINKEN an den Senat bestätigt massenhafte Altersmanipulationen
Rechte für Migrantenkinder in Hamburg?
Von Peter Kleinert

In Hamburg altern junge Flüchtlinge besonders schnell. Das liegt an einer rücksichtslosen Politik, die Kinderrechte systematisch verletzt. Der “Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ (UMF) fordert den Senat auf, die Belange der jungen Flüchtlinge ernst zu nehmen, die in Hamburg Zuflucht und Sicherheit suchen. „Auch in Hamburg müssen die Kinderrechte gelten, und dazu gehört eine angemessene Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“, so UMF-Projektleiter Niels Espenhorst.


Minderjährige Flüchtlinge
Quelle: www.fluechtlingsrat-hamburg.de
In seiner Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten der LINKEN, Mehmet Yildiz, hat der Senat der Hansestadt in bemerkenswerter Art und Weise deutlich gemacht, dass unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hier eine steife Brise entgegen schlägt. 56 % der ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wurden laut UMF durch die Ausländerbehörde in Hamburg älter gemacht als sie tatsächlich sind. Für den Bundesfachverband ist das „alarmierend und ein deutlicher Hinweis darauf, dass Minderjährige in der Mühle der Ausländerpolitik zerrieben werden“.

Ausländerbehörde legt fiktives Alter fest

Seine Anfrage an den Senat hatte Mehmet Yildiz wie folgt begründet: Die Zahl minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (MUF), das heißt ohne Eltern einreisender Kinder und Jugendlicher bis 18 Jahren, ist in Hamburg auch im Jahr 2009 angestiegen, womit sich der Trend seit Mitte 2008 fortsetzte…. Die Plätze in den inzwischen zwei Erstversorgungseinrichtungen (EVE) sowie weitere Plätze im Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) und in Jugendwohnungen sind permanent ausgelastet und reichen nicht aus für die in Obhut zu nehmenden Flüchtlingsjugendlichen. Außerdem erreichen bei Weitem nicht alle in Hamburg ankommenden minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge die Jugendhilfeeinrichtungen, denn auch 2009 wurde ein (zunehmender?) Teil der Neuankömmlinge in der Ausländerbehörde in der Sportallee für 18 Jahre alt erklärt und in andere Bundesländer wegverteilt. Das Verfahren zur Altersfestsetzung wurde seit etwa Mitte 2009 geändert und ist jetzt mit einer zwangsweisen medizinischen Untersuchung (gegebenenfalls einschließlich Röntgen) im Institut für Rechtsmedizin des UKE verbunden (siehe Verfügung des Einwohner-Zentralamts). Gegen diese Zwangsuntersuchung wurden von mehreren Jugendlichen erfolgreich Rechtsmittel eingelegt…. Trotz dieses Gerichtsbeschlusses macht die Ausländerbehörde aber weiter mit dem “Fiktivsetzen“, und bei Widerspruch gegen die medizinische Untersuchung wird einfach durch Inaugenscheinnahme ein fiktives Alter festgelegt und der zum Erwachsenen erklärte junge Flüchtling aus Hamburg wegverteilt.

Anfrage an den Senat

Die genauen Zahlen zu Zugängen, Inobhutnahmen und Altersfiktivsetzungen im Jahr 2009 sind nicht bekannt. Sie sind jedoch wichtig, auch um den Bedarf an Plätzen und Personal in Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, Jugendämtern, Therapieeinrichtungen et cetera zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (MUF) haben sich in den einzelnen Monaten des Jahres 2009 bei der Hamburger Ausländerbehörde gemeldet beziehungsweise wurden ihr zugeführt und wie wurde mit ihnen verfahren?“


Fachsprecher der LINKEN
für Migration, Jugend, Kinder,
Familie – Mehmet Yildiz
Quelle: www.
inksfraktion-hamburg.de
Die Antworten des Senats: Zugänge alleinreisender Unbegleiteter unter 18 Jahren gab es im vergangenen Jahr 402. Die Zahl der „Fiktivsetzungen durch die Ausländerbehörde auf mindestens 18 Jahre“ betrug 226. Dadurch habe man 178 der Jugendlichen auf andere Bundesländer umverteilen können und nur 192 in Hamburg in Obhut nehmen müssen. „Fiktivsetzungen durch das UKE auf mindestens 18 Jahre“ habe es nicht gegeben.  

Empörung beim Fachverband UMF

Niels Espenhorst vom Bundesfachverband UMF reagiert auf diese Zahlen voller Empörung: „Die Ausländerbehörde hat bei der Altersfestsetzung überhaupt nichts zu suchen. Es ist die Aufgabe des Jugendamtes, alle Minderjährigen in Obhut zu nehmen, ohne vorherige ausländerrechtlich motivierte Selektion.“ Ergebnis: In vielen Bundesländern kämen dadurch Minderjährige mit einem fiktiven Alter von mindestens 18 Jahren aus Hamburg an und würden dann dort in Obhut genommen. „So schiebt Hamburg seine Verantwortung ab.“

Espenhorst fordert, der Senat der freien und Hansestadt müsse aus seiner eigenen Antwort auf die Anfrage von Mehmet Yildiz Konsequenzen ziehen: „Es bedarf eines transparenten und kindeswohlorientierten Verfahrens für die Altersfestsetzung im Zuge der Inobhutnahme. Die Unterbringung muss in Clearinghäusern (Erstversorgungseinrichtungen) erfolgen, die den fachlichen Standards der Jugendhilfe entsprechen. Und die aktive Wahrnehmung der Personensorge und die Vertretung der Interessen der Minderjährigen durch das Jugendamt muß von der ersten Minute an gesichert sein.“

Und die etablierten Parteien?


Für den Abgeordneten Mehmet Yildiz, der seit seinem 13. Lebensjahr als jüngstes von sechs Kindern einer türkisch-kurdischen Arbeiterfamilie in Deutschland lebt, ist diese Enthüllung ein weiterer Beweis für die von ihm gelegentlich kritisierten etablierten Parteien von der FDP über Die Grünen bis zur SPD. Sie hätten „in der Vergangenheit in Fragen der Migration, Partizipation und Gleichberechtigung, Untätigkeit bis hin zur Indifferenz oder gar Ablehnung an den Tag gelegt“.

Die CDU/CSU habe eine „unsägliche Rolle“ gegen die Gleichstellung von MigrantInnen gespielt, als die rot-grüne Regierung im Rahmen einer Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes die Einbürgerung von MigrantInnen bei Verzicht auf Entzug der ursprünglichen Staatsbürgerschaft erleichtern wollte: „Die Parteispitze unterstützte sogar eine Unterschriftenkampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft und sprach sich für eine Erschwerung der Einbürgerung aus. Nach Roland Kochs Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft und dessen Wahlsieg in hessischen Landtagswahlen, konnten die Unionsparteien die rot-grüne Regierung zum Kompromiss bewegen.“

“Freunde der MigrantInnen“

Die SPD und Die Grünen, die sich gerne als “Freunde der MigrantInnen“ ausgäben, hätten „dem Druck der Unionsparteien allzu schnell nachgegeben und auf die doppelte Staatsbürgerschaft verzichtet“. Mit dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz habe die rot-grüne Regierung „nicht nur neue Hürden zum Erwerb der Staatsbürgerschaft aufgestellt, die Optionspflicht eingeführt, sondern zugleich ethnische Kriterien eingeführt. Sie wurden, um es hier deutlich herauszustellen, während ihrer siebenjährigen Regierungszeit in Fragen Kommunalwahrecht und Chancengleichheit kaum initiativ. Doch damit nicht genug: Als kürzlich im Bundestag über den Antrag auf Kommunalwahlrecht für Drittstaatenangehörige entschieden wurde, haben nur eine Handvoll Sozialdemokraten dafür gestimmt, der Rest war dagegen. Die FDP, die in ihrem Wahlprogramm für das Kommunalwahlrecht plädiert, stimmte komplett dagegen“.

Vor der Bundestagswahl 2009 hätten SPD, FDP und Grüne dann plötzlich die MigrantInnen wieder entdeckt und sich für ein Kommunalwahlrecht auch für Drittstaatenangehörige, für Gleichberechtigung und eine stärkere Einbeziehung der MigrantInnen ausgesprochen. Einige Wahlkämpfer hätten sogar versprochen, die Doppelstaatsbürgerschaft anzuerkennen. Abzuwarten sei, ob diese Parteien nun nach der Bundestagswahl ihren Worten Taten folgen lassen werden.

„Entwicklungsland in Sachen Demokratie“

„Wir, DIE LINKE“, so der Elektroinstallateur und aktive Gewerkschafter, „stellen die Forderung auf, MigrantInnen die rechtliche Gleichstellung und gleichberechtigte soziale Partizipation zu ermöglichen. Die Erweiterung des kommunalen Wahlrechts auf die Drittstaatenangehörigen sehen wir als einen Schritt in die richtige Richtung an. Damit wollen wir nicht nur ein demokratisches Defizit von Hamburg, das sich als weltoffen gibt, aufheben, sondern auch das Bild Deutschlands als ein Entwicklungsland in Sachen Demokratie korrigieren. Wir wollen etwa 5 Millionen Menschen die Möglichkeit geben, über Fragen der Gesundheits-, Wohnungs-, Schul-, Sozial- und Kulturpolitik, die in die politische Kompetenz der Gemeinden fallen, mitzuentscheiden. Deutschland tut sich mit diesem Thema weiterhin schwer, während in vielen europäischen Staaten kommunales Wahlrecht für alle MigrantInnen bereits zur Normalität gehört.

Gleichwohl betrachten wir das kommunale Wahlrecht keinesfalls als die Alternative von Staatsbürgerschaft. Wir gewähren weiterhin der Staatsbürgerschaft den Vorrang und halten an der Einbürgerung als zentralen Integrationsmechanismus fest. Deshalb lautet die zweite Forderung der LINKEN die Erleichterung der Staatsbürgerschaft, die aktive Anerkennung der Doppelstaatsbürgerschaft und die Abschaffung des Einbürgerungstests und Optionsmodells, wonach die Eingebürgerten zwischen dem 18. und 23. Lebensalter für eine der beiden Staatsbürgerschaften zu entscheiden haben.“

2010 - das Jahr der Altersfestsetzung

Der Bundesfachverband UMF will dem schwierigen Thema der Altersfestsetzung – nicht zuletzt aufgrund der Antwort des Hamburger Senats auf die Anfrage von Mehmet Yildiz – das ganze Jahr 2010 nutzen, um Informationen zusammenzutragen und Empfehlungen auszusprechen, wie eine kindeswohlkonforme Altersfestsetzung aussehen muss. Er führt dafürfolgende Gründe an:

Ein Kennzeichen von Flucht sei, dass sie in der Regel ohne langwierige Vorbereitung erfolgt. Deshalb reisen viele Kinderflüchtlinge ohne Ausweisdokumente ein. Der Grenzübertritt erfolgt häufig ohne oder mit falschen Reisepapieren. Soweit die Einreise mit Hilfe von privaten oder professionellen Fluchthelfern erfolgt, behalten diese die benützten Grenzübertrittspapiere in der Regel ein. Aus diesen Gründen können Minderjährige ihr Alter häufig nicht nachweisen. Deshalb ist es laut UMF die Aufgabe des Clearingverfahrens, in Fällen, in denen Zweifel am angegebenen Alter auftreten, eine Altersfestlegung zu treffen.

Da es bisher keine wissenschaftliche Methode gebe, das aktuelle Lebensalter eines Menschen verlässlich festzustellen, könne es sich bei der Altersfestlegung nur um einen “Näherungswert“ handeln. Gerade während der Pubertät sei die Schätzung des Alters aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes nahezu unmöglich. Die Altersfestsetzung müsse auf der Grundlage ethisch und wissenschaftlich vertretbarer Methoden erfolgen. Das Verfahren der Altersfestsetzung müsse zudem rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen.

Diese Anforderungen sind dann nicht gewährleistet, wenn die Altersfestsetzung, die nach derzeitiger Praxis erhebliche Auswirkungen auf die Stellung des Flüchtlingskindes im Sozialrecht sowie im Verfahren nach dem Aufenthalts- und dem Asylverfahrensgesetz hat, in Form einer Inaugenscheinnahme durch Bedienstete der Ausländerbehörde erfolgt, wie dies 2009 Hamburg geschah. Die Ausländerbehörde sei für diese Maßnahme in der Regel fachlich nicht geeignet. Zudem bestehe in Anbetracht der ordnungsrechtlich motivierten Intention ausländerrechtlicher Zielvorgaben die Gefahr, dass unbegleitete Kinder zum bloßen Objekt des Verfahrens werden. Gegen dieses Vorgehen bestehen daher rechtliche Bedenken im Hinblick auf die UN-Kinderrechtskonvention sowie mit Blick auf die verfahrensrechtliche Dimension des Kindeswohls als Rechtsgut von Verfassungsrang. Zu beachten sind zudem der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG) sowie das Recht auf ein faires Verfahren.

Eine mögliche Lösung des Problems

Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, muss nach Ansicht des UMF ein Altersfestsetzungsverfahren beim zuständigen Vormundschafts- bzw. Familiengericht angesiedelt sein, da dieses die Voraussetzungen für das Ruhen der elterlichen Sorge und gegebenenfalls die Bestellung eines Vormundes von Amts wegen zu prüfen hat.

Die örtlich zuständigen Jugendämter regen im Regelfall die Bestellung eines Vormunds beim Familien-/Vormundschaftsgericht an, das dann das Ruhen der elterlichen Sorge wegen eines Sorgerechtsausfalls von Amts wegen zu prüfen hat. Haben die Jugendämter Zweifel an der Altersangabe eines Minderjährigen und kann der Jugendliche sein Alter nicht durch geeignete Heimatdokumente belegen, ist es Aufgabe der Jugendämter im Rahmen ihrer Beteiligung am familienrechtlichen Verfahren gemäß § 50 SGB VIII dem Gericht diese Zweifel darzulegen. Dem Gericht obliegt es, eine Entscheidung zu treffen. Zur Entscheidungsfindung muss das Gericht je nach der Konstellation im Einzelfall unabhängige Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen hinzuziehen. Dies können insbesondere Pädagogen und Psychologen, Kinderärzte oder Ethnologen sein. Entsprechende Erfahrungen der Expertinnen und Experten sind eine selbstverständliche Grundvoraussetzung. Zur Wahrung seiner Interessen und zu seiner Beteiligung im laufenden sorgerechtlichen Verfahren benötigt der Minderjährige einen geeigneten Verfahrenspfleger sowie einen Dolmetscher. Der Rechtsweg im gerichtlichen Verfahren muss – wie in anderen Gerichtsverfahren – für die Beteiligten selbstverständlich offenstehen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei berechtigten Zweifeln an der Richtigkeit des angegebenen Alters erforderlichenfalls ein abweichendes Geburtsdatum zu ermitteln. Bei Ungewissheit über den Tag der Geburt gebietet das gesetzliche Prinzip eines umfassenden Minderjährigenschutzes vom spätestmöglichen Geburtsdatum auszugehen. Während der Dauer des Verfahrens ist vom angegebenen Alter der Jugendlichen auszugehen. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung bedarf es zur Wiederaufnahme des Verfahrens neuer Erkenntnisse. Willkürliche Altersbestimmungen von anderen, nicht am vormundschaftsrechtlichen Verfahren beteiligten Behörden sind unzulässig. (PK)

Der Bundesfachverband UMF e.V. lädt zu seiner 14. Frühjahrstagung vom 12. - 14. April in der Evangelischen Akademie Hofgeismar (bei Kassel) ein:
„Wie steht es um die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland? Wo besteht Handlungsbedarf? Und wie kann die Betreuung verbessert werden? Einfache Antworten auf diese Fragen wird es auch auf der 14. Frühjahrestagung des Bundesfachverbandes UMF nicht geben. Aber es ist unser Ziel, dass wir auf die Bedürfnisse und Wünsche von jungen Flüchtlinge angemessen und kindeswohlorientiert reagieren.
Die Fachtagung soll neue Wege für den Umgang mit jungen Flüchtlingen öffnen und praxisorientierte Unterstützung für die Arbeit vor Ort bieten. Fachleute unterschiedlicher Professionen aus dem gesamten Bundesgebiet haben Gelegenheit, über Standards bei der Betreuung zu diskutieren. Damit wir die Lebenssituation für junge Flüchtlinge in allen Belangen verbessern können. Alle haupt- und ehrenamtlich Engagierten sowie alle am Thema UMF Interessierten sind herzlich zu der Fachtagung eingeladen. Lassen Sie uns gemeinsam diskutieren und für Verbesserungen im Sinne der Jugendlichen arbeiten.“

Mehr Informationen: http://www.b-umf.de/

Online-Flyer Nr. 238  vom 24.02.2010



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